Erhöhung der Grundzulage auf 175€ zum 01.01.2018 hat nur Nachteile?

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  1. Avatar von Saxony
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    Standard Riester: Erhöhung der Grundzulage auf 175€ zum 01.01.2018 hat nur Nachteile?

    Hallo Zusammen,

    mir ist bezüglich meiner Riesterrente folgendes aufgefallen.
    Zum 01.01.2018 wurde die Grundzulage von 154€ auf 175€ angehoben.
    Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug ist bei jährlich 2100€ geblieben.
    Mein persönlicher Steuersatz soll 33,33% betragen.

    Bis zum 31.12.2017 ergab sich folgende Rechnung bei mir:
    Ich bezahle jährlich nur soviel in die Riester ein wie ich auch als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen kann.

    2100€-154€=1946€ im Jahr / 162,17€ im Monat
    Daraus ergibt sich eine Garantierente von X - sagen wir mal 355€ monatlich mit Beginn der Rente.
    Zusätzlich gebe ich dann die 2100€ bei meiner Steuererklärung an und bekomme etwa 700€ (33,33% von 2100€) minus der Grundzulage von 154€ an Steuerrückerstattung wieder: also 546€

    Ab 01.01.2018 ergibt sich nun folgende Rechnung bei mir:
    Ich möchte weiterhin jährlich nur den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug in meine Riesterrente investieren, da ich nur den steuerlich geltend machen kann - der ist bei 2100€ geblieben.
    Das heißt um nicht mehr zu zahlen habe ich im Dezember meinen Beitrag zur Riesterrente bei der Versicherung gesenkt.

    2100€-175€=1925€ im Jahr / 160,42€ im Monat
    Daraus ergibt sich allerdings nun eine niedrigere Garantierrente von X - sagen wir mal 350€ monatlich mit Beginn der Rente - das sind also 5€ weniger als zuvor.
    Hintergrund ist, dass die Versicherung nur den Eigenbeitrag zur Berechnung der Garantierente heranzieht und nicht zusätzlich noch die Grundzulage. Für die Versicherung zahle ich also nur noch 1925€ anstatt 1946€ jährlich ein.
    Hatte man mir so am Telefon bei der Versicherung bestätigt.
    Zusätzlich gebe ich weiterhin die 2100€ im Jahr bei meiner Steuererklärung an und bekomme aber nun 700€ minus der höheren Grundzulage von 175€ nur noch 525€ vom FA zurück.

    Fazit:
    Durch die Erhöhung der Grundzulage habe ich nun zwei Nachteile
    1. weniger Garantierente wegen der Beitragsanpassung um nicht über 2100€ im Jahr zu kommen
    2. weniger Steuerrückerstattung wegen dem Abzug der höheren Grundzulage von 175€

    Wo ist jetzt eigentlich der Vorteil wenn der Staat die Grundzulage erhöht?
    Mal angenommen der Staat erhöht bis zu meinem Renteneintritt in etwa 30 Jahren noch 10 mal die Grundzulage ohne den Sonderausgabenabzug mit zu erhöhen.
    Dann sinkt bei Beitragsanpassung meine Garantierente immer weiter und die Steuerrückerstattungen werden auch immer kleiner!?

    Übrigens meinte die Dame von der Versicherung, dass ich der Erste wäre der die Erhöhung der Grundzulage negativ sieht! o_O

    viele Grüße
    Saxony

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Erhöhung der Grundzulage auf 175€ zum 01.01.2018 hat nur Nachteile?

    Zitat Zitat von tneub
    Von der Minderung bei der Einkommensteuer her ja.
    Getoppt wird das aber von der Hausfrau mit vielen Kindern, die nur 60€ einzahlen muß, aber viel Zulage bekommt.
    Niemand mit 60 € Eigenbeitrag wird eine Günstigerprüfung anstreben.
    Zitat Zitat von tneub
    Dir Frage ist nur, ob ihr das im Alter was nützt, oder ob es mit der Grundsicherung verrechnet wird.
    Das ist eine Aussage für Depressive, die bereits in der Jugend an H4 denken.

  3. Avatar von Klaus1976
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    Standard AW: Riester: Erhöhung der Grundzulage auf 175€ zum 01.01.2018 hat nur Nachteile?

    Zitat Zitat von Saxony
    Ja so sehe ich das auch. Eine Anpassung des Sonderausgabenabzuges sollte auch mit angepasst werden.



    Dies ist auch korrekt. Meine Beiträge zuzüglich der Grundzulage muss garantiert sein. Aber durch die Erhöhung der Grundzulage und die daraus folgende Senkung meines Beitrages ergibt sich somit zwangsläufig auch eine niedrigere Garantierente - leider!


    Ich rechne bei meiner Finanzplaung bis zu meinem 85. Lebensjahr. Das sind 15 Jahre mehr als ich laut Sterbetabelle werden soll.
    Um das "Risiko des Überlebens" allerdings abzufangen und auf Andere abzuwälzen dienen mir dann die gesetzliche Rente, meine bAV und halt eben die Riesterrente.

    viele Grüße
    Saxony
    na wenn du 355 € zum überleben brauchst.... wann tritts du in die rente ein ? Wenn du denkst in 20 jahren wir riester immer noch nicht mit grundsicherung verrechnet... würde ich keine Mark drauf verwetten

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Erhöhung der Grundzulage auf 175€ zum 01.01.2018 hat nur Nachteile?

    Zitat Zitat von Hanomag
    Jein. In dem er die 2.100 € um die neue Zulage reduziert, hat er die maximal mögliche Einzahlung nach der Zulage ausgerichtet.Nein, entweder greift nur die Zulage oder die Zulage und die darüberliegende Steuererstattung.
    Richtig, hierbei musst Du doch zugeben, dass er die Einzahlung infolge der höheren Zulage anpasst und das habe mit der Aussage gemeint.

    Die arme Sapine hat mal wieder geklatscht, offensichtlich wollte sie mir auf diese Weise eins auswischen, wie schon des öfteren mit Applaus zu Beiträgen, die sie nicht verstanden hat.
    Hallo Hanomag, der Klatscher sapine ist Geschichte. Der klatscht hier nicht mehr. Ich habe mir das ja im Finanzierungsthread auch geben müssen. Er wird wohl wieder kommen, aber MP, sapine und tequila sind erst mal banned!

  5. Avatar von Saxony
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    Standard AW: Erhöhung der Grundzulage auf 175€ zum 01.01.2018 hat nur Nachteile?

    Hallo,

    ich habe jetzt die Antwort meines Versicherers wieso die Garantierente sinkt wenn ich meinen Beitrag entsprechend der Grundzulage anpasse.

    Sehr geehrter Herr ,
    Sie haben eine Frage nach unserer Beitragskalkulation und die daraus resultierende Leistung.
    Gerne geben wir Ihnen Auskunft dazu.
    Die Garantieleistung der RiesterRentenversicherung basiert auf einem festen wiederkehrenden Beitrag.
    Staatliche Zulagen werden wie Sonderzahlungen bzw. Zuzahlungen behandelt und sind nicht kalkuliert.
    Demnach wird jeweils mit Bewilligung und Zuweisung der Zulagen auf Ihren Riestervertrag ein neuer
    Stand der Garantieleistung erreicht.
    Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
    Also wird die Grundzulage wohl Jahr für Jahr erst nach Bewilligung mit eingerechnet.

    viele Grüße
    Saxony

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