Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

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  1. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Guten Tag,

    Anfang des Jahres läuft ein Darlehen ab. Aufgrund von Teilverkäufen am besagten Objekt, habe ich noch keine Anschlussfinanzierung abgeschlossen, da ja auch die Restsumme noch unbekannt ist
    Das wollte ich nach dem Teilverkauf machen, der ca Mitte des Jahres ansteht. Wir reden also von ca 6 Monaten.

    Jetzt erfahre ich vom Kreditgeber, einer Versicherung, dass solange der alte Zinssatz von 2007 weiter läuft.... also sportliche 4,3 %
    Ich ging immer von automatischer variabler Anpassung aus.

    Da frage ich mich.... muss das so sein? darf das so sein?

    Dankeund Grüße
    KPH

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Natürlich darf das so sein. Du hast ja einen Vertrag über x Jahre abgeschlossen, wobei x größer als die Zinsbindung ist. Auf welchen Wert hätte der Zins deiner Meinung nach den angepasst werden müssen/sollen?

  3. Avatar von KeinPlanHaber
    KeinPlanHaber ist offline
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    dachte immer dass wird dann variabel weitergeführt im bezug zum referenzzinssatz, bzw dass man das auch anebieten muss so ein modell

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Hallo KeinPlanHaber, dass sehe ich auch so wie Sie.
    Es gibt die vertraglich vereinbarte Sollzinsbindung, also das Ende davon.
    Und wenn Ihr Darlehen darüber hinaus beim gleichen Institut weiterläuft bis zum Objektverkauf oder Teilobjektverkauf können Sie auch mit dem Bankistitut über variable Darlehen sprechen.
    Oder selbst mit einem anderen Bankinstitut mit variablen Konditionen umschulden.

    Wann endet denn genau laut Darlehensvertrag die Sollzinsbindung bei Ihnen?

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Zitat Zitat von Daukind
    Natürlich darf das so sein. Du hast ja einen Vertrag über x Jahre abgeschlossen, wobei x größer als die Zinsbindung ist.
    Das ist wohl richtig. Aber selbst Du hast erkannt, dass x > der Zinsbindung ist. Also muss doch nach der Zinsbindung auch ein Zins gelten.
    Zitat Zitat von Daukind
    Auf welchen Wert hätte der Zins deiner Meinung nach den angepasst werden müssen/sollen?
    Du hast doch sicher schon die Überschrift gelesen?
    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Und wenn Ihr Darlehen darüber hinaus beim gleichen Institut weiterläuft bis zum Objektverkauf oder Teilobjektverkauf können Sie auch mit dem Bankistitut über variable Darlehen sprechen.
    Oder selbst mit einem anderen Bankinstitut mit variablen Konditionen umschulden.
    Hier stelle ich die Frage, ob das nicht im Darlehensvertrag geregelt sein muss?

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Hallo Hanomag, im Darlehensvertrag ist nicht geregelt wie es n a c h der Sollzinsbindung weitergeht.

    Normalerweise schuldet man ja um oder zahlt das Darlehen zurück.

    Einfach so "stillschweigend" ohne Absprache zu "gewürfelten" Konditionen ist für mich etwas ungewöhnlich.
    Klar, wenn der Kunde mit der Bank das so vereinbart ist es ja okay.

  7. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Zitat Zitat von Hanomag
    Das ist wohl richtig. Aber selbst Du hast erkannt, dass x > der Zinsbindung ist. Also muss doch nach der Zinsbindung auch ein Zins gelten.
    Der vertraglich vereinbarte. Mir war bisher nicht bewusst, dass mit Ablauf der Zinsbindung ohne weitere Aktion auf einmal der vertraglich vereinbarte Zins nicht mehr gelten solle. Wenn das in deiner Welt so ist....

    Du hast doch sicher schon die Überschrift gelesen?
    Und neben der Überschrift sogar den Beitrag, wo von einer automatischen Anpassung (auf was auch immer) ausgegangen wurde.

  8. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    ...würde mich mal interessieren, ob das auch so gewesen wäre, wenn der Zins z.B. bei 9,9% stehen würde

  9. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo Hanomag, im Darlehensvertrag ist nicht geregelt wie es n a c h der Sollzinsbindung weitergeht.
    In meinem vor 18 Monaten abgeschlossenen Vertrag ist es geregelt. Dort steht wörtlich:
    Der Sollzinssatz ist gebunden bis zum 30.06.2026. Bei einem variablen Zinssatz oder nach Ablauf der Zinsbindung ist die Bank nach den nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen oder in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank der Bank zur Sollzinsänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 01.07.2026 ermittelte Zinssatz der EZB für Hauptfinanzierungsgeschäfte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Juli 2026 und dann monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindesten 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen.

    Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit grundsätzlich erhalten. Der vereinbarte Referenzzinssatz ist ein variabler Zinssatz, der auch unter null sinken kann. ln diesem Fall wird der Referenzzinssatz wie null behandelt, sodass der Sollzinssatz mindestens 0,990000 % jährlich beträgt.

    Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überpüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen von 12 Monaten, beginnend am 24.01.2027, über die Anpassung und den neuen Referenzzinssatz zum Zeitpunkt der Zinsanpassung unterrichten. Bei einer Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, wird als Einstiegszinssatz für den veränderlichen Sollzins Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsqeschäfte zuzüglich 0,990000 Prozentpunkten vereinbart. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingangs getroffenen Regelungen. Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert werden. Sollzinsänderungen und dadurch erforderlich werdende Leistungsratenänderungen wird die Bank dem Darlehensnehmer wie folgt mitteilen: Zusendung.
    Auch in der Vergangenheit habe ich die Erfahrung gemacht, dass nach Auslauf der Zinsbindung, der bei der Bank ausgelobte variablen Zinssatz galt. Darüber hinaus war der DN zur kurzfristigen Kündigung (innerhalb eines Monats) berechtigt.

    Es ist also durchaus angebracht nachzulesen, was im Vertrag steht.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo Hanomag, im Darlehensvertrag ist nicht geregelt wie es n a c h der Sollzinsbindung weitergeht.
    Das war jetzt aber ein Versehen, das meintest du nicht ernst.

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Sprechen wir hier von zwei verschiedenen Darlehen?
    Der Forenstarter schreibt, Anfang des Jahres läuft ein Darlehen ab.
    Einer Versicherung mit 4,3%.
    Die Versicherung lässt weiterlaufen mit 4,3% nach Ablauf der Sollzinsbindung.

    Am einfachsten ist doch wenn man den kompletten Darlehensvertrag nachlesen kann damit es keine weiteren Irritationen gibt.

  12. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    danke für eure Antworten.
    Ich habe den Vertrag noch gar nicht geprüft, weil ich davon ausgehe dass der natürlich eh im Sinne des Kreditgebners den Sachverhalt regelt. Ich werde es gleich mal checken zur Sicherheit

    Allerdings bezog sich meine Frage eher auf eine generelle Vorgehensweise, die von einer entsprechenden Rechtsprechung abgeleitet ist und sich ggf. dann gar nicht in alten Darlehensverträgen wiederfindet.

  13. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    ich bezog mich auf:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/da...en_061434.html

    "Die Bank nimmt den dann aktuell gültigen Referenzzins und addiert dann den ursprünglichen Äquivalenzabstand, der zu Beginn des Darlehens für die gesamte 30-jährige Gesamtlaufzeit einvernehmlich zwischen Bank und Kunde festgelegt wurde, hinzu. Dies ergibt dann den neuen Zinssatz für die Zinsfortführung.Auf Grundlage dieses Zinssatzes muss die Bank den Vertrag nämlich weiterrechnen, so die Rechtsauslegung der neuesten BGH-Rechtsprechung.
    Hierbei kann der Kunde entscheiden, ob er einen weiteren Anpassungszeitraum von fünf oder auch zehn Jahren oder den Vertrag variabel mit einem Anpassungszeitraum von bis zu drei Monaten fortführen möchte.
    "

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    Exakt so müsste es dann im Darlehensvertrag auch geregelt sein. Du hast aber einen alten Darlehensvertrag, entsprechend müsste man nachschauen, wie es da geregelt war.

  15. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    ich habe im Darlehensvertrag nichts dazu gefunden. gibt es verträge wo so etwas gar nicht geregelt ist? und was ist dann?

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    BGB § 490 und geltendes EU Recht.

    Musst du einen Anwalt fragen!

  17. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Zinsbindung abgelaufen.... keine variabler Zinssatz im Angebot

    in §490 geht es um das "außerordentliche Kündigungsrecht"
    Also ich da echt keinen Zusammenhang? was checke ich nicht

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