Der Sollzinssatz ist gebunden bis zum 30.06.2026. Bei einem variablen Zinssatz oder
nach Ablauf der Zinsbindung ist die Bank nach den nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen oder in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank der Bank zur Sollzinsänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 01.07.2026 ermittelte Zinssatz der EZB für Hauptfinanzierungsgeschäfte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Juli 2026 und dann monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindesten 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen.
Der
absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit grundsätzlich erhalten. Der vereinbarte Referenzzinssatz ist ein variabler Zinssatz, der auch unter null sinken kann. ln diesem Fall wird der Referenzzinssatz wie null behandelt, sodass der Sollzinssatz mindestens 0,990000 % jährlich beträgt.
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überpüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen von 12 Monaten, beginnend am 24.01.2027, über die Anpassung und den neuen Referenzzinssatz zum Zeitpunkt der Zinsanpassung unterrichten. Bei einer Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, wird als Einstiegszinssatz für den veränderlichen Sollzins Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsqeschäfte zuzüglich 0,990000 Prozentpunkten vereinbart. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingangs getroffenen Regelungen. Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert werden. Sollzinsänderungen und dadurch erforderlich werdende Leistungsratenänderungen wird die Bank dem Darlehensnehmer wie folgt mitteilen: Zusendung.