Frage zur Grundschuldabsicherung

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  1. Avatar von Mojo111011
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    Standard Frage zur Grundschuldabsicherung

    Liebes Forum,

    vielleicht könnt Ihr mir bei folgender Frage weiterhelfen. Wir haben vor ca 1 Jahr eine ETW gekauft. Finanziert über KFW124, KFW energieeffizient Bauen und einem Hypothekendarlehen. Diese ETW wollen wir nun an meine Mutter weiterverkaufen und uns ein Haus kaufen. Wir wollen nun natürlich, wenn möglich, eine anfallende VFE sparen. Meine Mutter würde es nicht stören, wenn wir die bestehenden Grundschulden auf der Wohnung belassen, da sie die ETW aus anderen Mitteln finanzieren kann.
    Ist es also grundsätzlich möglich, die Kredite weiterlaufen zu lassen, obwohl wir nicht mehr Eigentümer der Wohnung sind? Wie sieht es bei KFW 124 und KFW Energieeffizient Bauen aus?

    Über eine Antwort von den hier anwesenden Experten würde ich mich freuen.

    Ich wünsche Euch besinnliche Weihnachtsfeiertage.

    Viele Grüße
    Mojo111011

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Hallo
    Iihr könnt doch die ETW an die Mutter übertragen. Mutter wird Eigentümerin und für den Verkehrswert (Kaufpreis) legt man die Grundschulden/Darlehen zugrunde.
    Dann wird Ihre Mutter Eigentümerin und wenn die Bank mitspielt auch Darlehensnehmerin.
    Denn das ist der springende Punkt aus meiner Sicht.
    Die bislang finanzierende Bank muss auch der "Schuldübernahme" zustimmen.
    Die VFE gibt es dann nicht. Nur wird quasi das Adressfeld von Mojo 111011 auf Mutter umgeändert.
    Doch dazu erklärt sich nicht jede Bank bereit.
    Möglich dass die finanzierende Bank auch nur bei neuen Eigentumsverhältnissen einer Darlehensabrechnung zustimmt.(also mit VFE)
    Haben Sie schon mit der Bank gesprochen?

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Warum soll die Mutter Darlehensnehmerin werden?? Auch muss die Valuta für den Kaufpreis nicht berücksichtigt werden, wenn sie den Kredit der nicht abzulösen ist weiter bedienen können/wollen, ebenso muss ein Pfandtsusch nicht anstehen, vielmehr kann ggf. eine Lösung gefunden werden wie die Valuta der nicht abzulösenden Darlehen auf der ETW weiter lastet und der Verkaufserlös als komplettes EK für den Hauskauf dienen.

    Wie hoch soll der Verkaufspreis denn sein, bzw. wie oder wonach soll dieser festgelegt werden? Die Zahlung eines angemessenen Kaufpreieses und die weiter bestehende Belassung mindestens des Hypothekendarlehens auf der ETW zieht einen geringeren Beleihungsauslaufs des Kaufobjektes nach sich, sprich es stheht mehr EK zur Verfügung! Muss man natürlich sehen, wie hoch der derzeitige Zinssatz ist.

    Energieeffizientes Bauen kann im übrigen ohne VFE abgelöst werden, macht aber ggf. gar keinen Sinn, da die Mittel wie beschrieben aus dem Kaufpreis das EK erhöhen und den Beleihungsauslauf senken.

  4. Avatar von Mojo111011
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen.
    Wir haben die ETW zu folgenden Konditionen finanziert: Hypothekendarlehen 20 Jahre Zinsbindung zu 1,89%, KFW124 zu 1,4% und KFW energieeffizient Bauen zu 0,75%. Um jetzt Gebühren und VFE zu vermeiden und da die Konditionen meiner Meinung nach in Ordnung sind, war die Idee diese Kredite einfach weiterlaufen zu lassen. Die Frage ist, geht das überhaupt, wenn wir nicht mehr Eigentümer der Wohnung sind?

    Der Verkaufspreis der ETW an meine Mutter und der Kaufpreis des Hauses sind nahezu identisch. Eine Beleihung des Hauses (Kaufobjekt) wäre somit nicht oder nur sehr geringfügig notwendig.

    Vielen Dank für eure Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Mojo111011

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Wenn das Finanzierungskonzept noch genehm ist alles so - sollte die Bank dem nach Info an diese zustimmen - lassen wie es ist. Sehe die Konditionen auch als nach wie vor gut an.

    Eltern kaufen das Haus belastet und die Bank muss über den Eigentumswechsel informiert werden. Es muss dann eine neue Sicherungszweckerkläung von den Eltern unterzeichnet werden.

    KfW muss ein Jahr selbstgenutzt sein, in Einzelfällen und Absprache mit der KfW kann diese Zeit auch unterschritten werden.

  6. Avatar von Mojo111011
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Guten Abend Herr Buhmann,

    vielen Dank für Ihre Infos. Das hat uns sehr weitergeholfen. Müssen jetzt eben überlegen, ob wir diese Variante nehmen oder doch einen Pfandtausch vornehmen.
    Ich wünsche allen einen guten Start ins neue Jahr 2018.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mojo111011

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Hallo Mojo, bitte vor nächstem Immobilienkauf unbedingt bankseitig prüfen lassen ob diese einem Pfandtausch generell überhaupt zustimmen werden.

    Dies macht nicht mehr jede Bank.

  8. Avatar von Mojo111011
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Guten Tag Herr Hillermann,

    auch Ihnen vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ein Gespräch mit der Bank hat ergeben, dass beide Ansätze (Pfandtausch oder Besicherung auf der ETW belassen) möglich wären. Jetzt müssen wir uns nur noch mit dem Verkäufer einig werden.

    Nochmals vielen Dank für die Hilfe der Experten. So konnte ich gut vorbereitet in das Bankgespräch gehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mojo111011

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    So etwas liest man doch gerne wenn Komplimente verteilt werden.

    Guten Rutsch nach 2018 :-)

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Was ist denn aus dem Fall geworden?

  11. Avatar von Mojo111011
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Guten Tag Herr Buhmann,

    gerne gebe ich Rückmeldung zu dem Fall. Das Haus ist leider an einen anderen Käufer verkauft worden, der unser Gebot überboten hat. Unsere Bank wäre aber mit einem Pfandtausch einverstanden gewesen. Sogar der KFW „energieeffizient Bauen“ Kredit hätte auf das neue Objekt übertragen werden können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mojo111011

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Hätte der Verkaufserlös denn ausgereicht um den Kaufpreis belegen zu können?

  13. Avatar von Mojo111011
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Der Verkaufspreis hätte ausgereicht. Bei einem höheren Kaufpreis hätten wir die bestehenden Kredite auf der ETW belassen. Den zusätzlichen Kreditbedarf hätten wir dann auf das neue Objekt abgesichert. Mal schauen, ob uns noch ein geeignetes Objekt über den Weg läuft.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mojo111011

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zur Grundschuldabsicherung

    Wenn der Verkaufserlös ausgereicht hätte, hättet ihr die freie Auswahl gehabt. Gäbe es noch weiteren Finanzierungsbedarf hätte der Pfandtausch immer die erste Rangstelle besetzt und zu Überlegungen geführt.

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