wenn ein sparer den überblick über seine zinseinnahmen verliert, kann das finanzamt diesbezügliche auskunft woher einholen, oder wird dann geschätzt ? aber wie, anhand der erteilten freistellungsaufträge ?
wenn ein sparer den überblick über seine zinseinnahmen verliert, kann das finanzamt diesbezügliche auskunft woher einholen, oder wird dann geschätzt ? aber wie, anhand der erteilten freistellungsaufträge ?
Ich hab die Info wenn man nicht alles angibt bei der Steuer, bekommt das Finanzamt nicht alles mit.
Aber in Deutschland gibt es ein Gesetz wo sagt, das jede Bank verpflichtet ist die Info an das Finanzamt abzugeben da die Banken auch Steuer zahlen müssen.
Das Finanzamt wird sich darauf berufen bei nicht richtige Info.
Die Systematik der Unterschlagung ist einfach. Es gibt einen Grundtatbestand,
die Unterschlagung gem. § 246 I und einen Qualifikationstatbestand, die veruntreuende
Unterschlagung oder Veruntreuung gem. § 246 II. Parallelen zu §§ 243,
244 weist die Unterschlagung ebenso wenig auf wie Privilegierungstatbestände.
Anwendbar sind, wie sich aus Wortlaut und gesetzessystematischer Stellung ergibt,
§ 247 und § 248 a. Diese beiden Vorschriften haben dieselbe Funktion wie beim
Diebstahl:
Mal Ernsthaft, wer hat heute wirklich keinen überblick mehr über seine Spareinlagen mit welcher begründung ??
Warum hat die Person nicht Hilfe aufgesucht beim Finanzamt oder den Banken ?? Alles nicht so einfach.
Die Abgeltungssteuer wird doch von den Zinsen einbehalten, und von der Bank ans Finanzamt weitergeleitet.
Sofern der Freistellungsauftrag überschritten wurde bzw. kein Freistellungsauftrag gestellt wurde.
Somit ist die Steuer bezahlt.
Das gilt nur für deutsche Banken.
Wenn ich aber bei jedem Konto/Sparvertrag/Depot usw. den maximal Freistellungsauftrag eintrage (unterschiedliche Institute vorausgesetzt) und dann jeweils darunter bleibe, wird nichts von der Bank abgeführt bzw. nur den Teil darüber und erst bei der Jahressteuererklärung vom Finanzamt eingefordert.
Gemeldet wird es aber von den Instituten.
Dies kann schon Sinn machen bzgl. dem Ziseszins Effekt.
Diesen Vorteil hat man auch bei ausländischen Brokern und wird nächstes Jahr noch etwas interessanter, da die Abgabefristen nach hinten rücken.
Man kann ihn schon überschreiten. Wird dem Bundeszentralamt für Steuern aber sofort auffallen, die benachrichtigen wiederum das zuständige Finanzamt welches einen dann auffordern wird Anlage KAP auszufüllen. Man kann hier nicht bescheißen. Nur im Ausland geht das.Zitat von Freeliner
Wenn der Sparer zumindest weiß welche Konten er hat (wenn er das nicht mehr weiß hat er noch ein ganz anders Problem) dann kann er sich die Steuerbescheinigung der jeweiligen Bank Anfang des Jahres einfach downloaden. Da steht drin wie viele Steuern angefallen sind, wie hoch die Freistellung war und was abgeführt wurde.Zitat von viktor