angenommen haben eheleute xy gütertrennung vereinbart.
weis finanzamt über diese vereinbarung ? woher ?
inwieweit beeinflußt diese ihre steuererklärung ?
könnnen sie steuerlich die splitting geltend machen ?
wenn sie auf gütertrennung verzichten wollen, können sie unter sich ausmachen oder müssen sie diese notariell beurkunden lassen ?