Ich war vom 15.08.17 bis einschließlich 15.09.17 arbeitsunfähig, ab dem 28.11.2017 war ich erneut mit gleicher Krankheit/Diagnose arbeitsunfähig aus meiner Sicht müsste hier die sogenannte "additive Karenzzeiten", d.h. die Karenzzeit von 42 Tagen würde bei derselben Erkrankung nur einmal angerechnet greifen . Meine PKV die AXA sagt jetzt, Bei jeder Arbeitsunfähig beginnt die Karenzzeit erneut von 0 an. Nach meinen Berechnungen müsste das Krankentagegeld ab dem 08.12.2017 gezahlt werden, die AXA will jetzt aber erst ab dem 08.01.2018 zahlen, Wer hat hier Recht ? Ich habe den Tarif: Vision 1 mit KTG-Tarif 806E Diesen Tarif habe ich 2003 bei der DBV-Winterthur Versicherung abgeschlossen, wurde aber nachher auf die AXA übertragen, weil die AXA die DBV übernommen hat.