Riester -> Versteuerung bei Auszahlung

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  1. Avatar von Mogtroll
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    Standard Riester -> Versteuerung bei Auszahlung

    Hallo zusammen,

    Ich habe seit ca. 10 Jahren einen Riester Vertrag. Angefangen bei der DEVK bin ich vor gut 5 Jahren zur DWS gewechselt.

    Ausgangspunkt : 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder.

    Was für mich immer sehr einfach zu rechnen ist, ist das Thema Einzahlung -> Zulagen -> Rendite -> zu erwartende Zusatzrente. Da zieht man einen Strich drunter und alle klatschen sich in die Hände, das man ja nur Gewinn machen kann, wegen der Zulagen für die Kinder.

    Nun aber meine Frage, bzw. mein Problem, warum ich den Riester letztes Jahr auf Beitragsfrei gestellt habe..... Was passiert denn bei der Auszahlung ? Es gibt Stimmen, die Argumentieren, das dann das böse Erwachen kommt und man die monatliche Zahlung aus dem Riester Topf mit Versteuern muss ... Was ist mit Krankenversicherung ? Zahle ich da auch Beiträge mit, durch das Extra Geld ?

    Wenn ich das dann gegen rechne, komme ich persönlich eher auf den Nenner : FINGER WEG.. Trotz Zulage für 2 Kinder.

    Was passiert, wenn ich mir den Gesamtbetrag zu Rentenbeginn einmal auszahlen lasse ?

    Kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen ? So recht werde ich nicht schlau.

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Riester -> Versteuerung bei Auszahlung

    Kannst Du uns das mal vorrechnen, was Du rechnest?

    In den Köpfen der Bürger bedeutet "Steuerersparnis" immer, daß man gaaaannnnz viel Geld bekommt und "zu versteuern", daß gaaaaarrr nichts überbleibt.

    Die Riester wird bei der Steuer abgezogen oder bei 2 Kindern wahrscheinlich die höhere Zulage gewährt. Später wird es dann logischerweise versteuert und(!) -wenn in der Kasse- kranken- und pflegeversichert mit dem "doppelten" Beitrag, weil kein AG-Anteil gewährt wird.

    Die Krux ist, daß die Versicherungen mit einer Sterbetafel rechnen und nicht mit der tatsächlichen Lebenserwartung. Nach der Sterbetafel lebst Du eben länger und die Rente ist kleiner. Folglich ist es sinnvoll, das gesamte Guthaben zu entnehmen. Das ist m.E. nur für die Entschuldung einer eigenen Immobilie möglich. Normal sind -glaube ich- 30% entnehmbar. Alternativ wäre die Kündigung, wobei alles zurückgezahlt werden muß, was man erhalten hat (wenig sinnvoll m.E.)

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Riester -> Versteuerung bei Auszahlung

    Zitat Zitat von Mogtroll
    Kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen ? So recht werde ich nicht schlau.
    Wir haben das Thema im Forum schon sehr ausführlich behandelt. Du solltest Dir erstmal die betreffenden Beiträge zu Gemüte führen.
    Zitat Zitat von florianmeier
    Die Riester wird bei der Steuer abgezogen oder bei 2 Kindern wahrscheinlich die höhere Zulage gewährt.
    Die Zulage ist abhängig von der Höhe der Einzahlung und wird in Abhängigkeit der Einzahlung voll, teilweise oder gar nicht gewährt. Zusätzlich können zulageberechtigte Gutverdiener mit wenig Kinder durch den Steuerabzug eine Steuererstattung bekommen.
    Zitat Zitat von florianmeier
    Später wird es dann logischerweise versteuert
    Richtig.
    Zitat Zitat von florianmeier
    und(!) -wenn in der Kasse- kranken- und pflegeversichert mit dem "doppelten" Beitrag, weil kein AG-Anteil gewährt wird.
    Von wegen und so doppelt, es bleibt Sozialversicherungsfrei, weil die Einzahlungen aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen bestritten wurden.

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