Ich habe 2013 ein Sparkonto bei der Targobank eröffnet. Da ich online-banking mache, habe ich ganz auf die Zusendung von Auszügen in Papierform verzichtet. Vor kurzem wollte ich nun das Konto kündigen. Man hat mir geschrieben, um das Konto auflösen zu können, bräuchte man das aktuelle Sparbuchblatt mit der Nummer 4 aus dem Jahr 2017 im Original. Als ich anrief und sagte, dass ich online-banking mache, und keine Auszüge in Papierform zugeschickt bekomme, sagte man mir, mann hätte sich vertan, ich hätte aber 2013 eine Art-Urkunde, als Quasi-Sparbuch bekommen und die bräuchte man.
Als ich sagte, dass ich so etwas nicht habe, sagte man mir, da sich inzwischen eine sehr hohe Summe angesammelt hätte, könnte ich nur ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht beantragen. Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit ? Ich wäre für jeden Tipp dankbar.