meine Frau und ich haben uns entschlossen uns zu trennen. Soweit so gut, es läuft alles sehr anständig und wir haben keinerlei Streit deswegen insbesondere da wir auch einen Ehevertrag haben.
Dieser regelt, dass das Haus nach Scheidung (geplant für August 2018) an meine Frau überschrieben wird. Dies ist auch absolut ok für mich, da sie den Großteil des Kapitals mitgebracht hat und mir im Gegenzug beim Unterhalt entgegen kommt.
Nun ist es aber so, dass wir ab Mitte Januar ein Forwarddarlehen (noch 1 Jahr bis Zinsablauf) zu wirklich guten Konditionen für dann 15 Jahre abschliessen können. Meine Frau hätte nun gerne dass wir beide unterschreiben und nach der Scheidung dann wie im Ehevertrag geregelt die Schuldhaftentlassung für mich und die Überschreibung des Hauses an meine Frau forcieren.
Irgendwie habe ich aber kein gutes Gefühl dabei, da mich die Bank vllt nicht aus dem Vertrag lässt.
Ich persönlich würde jetzt keinen gemeinsamen Kreditvertrag unterschreiben, für den Du haften müsstest. Die Bank wird Dich sicherlich nicht entlassen, und wenn, dann nur gegen Gebühren. Aktuell ist ohnehin nicht davon auszugehen, dass das Zinsniveau in einem Jahr viel höher sein wird als aktuell.
Es wäre zu prüfen, ob die Überschreibung an Deine Frau nach Zinsablauf stattfinden kann, dann kommt Ihr ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag raus. Das alte Darlehen könnte dann Deine Frau mit einem auf sie laufenden Darlehen ablösen.
Exakt so wie Yosh es schreibt ist es richtig. Die Bank wird dich nicht aus der Schuldhaft entlassen, warum auch, wer tauscht schon eine gute gegen eine schlechtere Sicherheit.
Wenn deine Frau das Darlehen alleine bekommt, gibt es keinen Grund, warum du jetzt in das Forwrddarlehen (zumal das noch nicht mal eins ist, denn 1 Jahr regeln die guten Banken mit 12 Monate BZ Freiheit) noch einsteigen sollst. Sie könnte das jetzt auch schon alleine zeichnen, wäre nicht möglicherweise das auch der Grund, warum du mit unterzeichnen sollst. Nur dann musst du wissen, dass man deine Schuldhaftentlassung (wenn überhaupt) so sie dann gewünscht ist so prüft, als dass deine Frau den Kredit alleine tragen kann und kann sie das bei Schuldhaftentlassung, müsste sie es jetzt ja auch schon können und dann musst und solltest du nicht mit unterzeichnen, so du die Schuldhaftentlassung ausdrücklich wünschst, was zu verstehen wäre.