Girokontopflicht bei finanzierender Bank nach Vertragsschluss
Guten Tag,
im Januar 2017 habe ich zusammen mit meiner Frau ein Darlehen zur Baufinanzierung bei der Harzer Volksbank aufgenommen. Der Vertrag wurde geschlossen und die notwendigen Sicherheiten (vollstreckbare Buchgrundschuld, Abschluss einer Risikolebensversicherung und deren Abtretung von Rechten, sowie diverse Versicherungen zum Schutz der Bauphase und des Gebäudes) erbracht. Im Rahmen des Beratungsgespräches wurde darauf hingewiesen, dass die Bank es gerne sieht, wenn man sein Girokonto dorthin transferiert. Vertraglich ist das nicht fixiert wurden.
Das Haus wurde fertiggestellt und seit 3 Wochen wohnen wir dort. Alle bis dahin aufgelaufenen Zahlungen wurden ordnungsgemäß via SEPA Lastschrift bezahlt.
Nun bekam ich gestern einen Anruf der Bank, dass wir einen Termin vereinbaren sollen, um das Girokonto zu transferieren. Meine Frau und ich haben uns entschlossen, bei unserer bisherigen Hausbank zu bleiben. Das sagte ich der Dame vom Finanzinstitut, die wiederum sagte, dass der Wechsel eine Voraussetzung des Darlehens war.
Wie gesagt, es gibt hierzu nix Vertragliches in Bezug auf das Darlehen. Ggf. haben wir eine Eröffnung eines Girokontos zugesagt (unterschrieben), aber das könnte man, so wie jedes Konto ja auch ordnungsgemäß kündigen.
Muss ich dennoch wechseln? Welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich dem Wechsel widerspreche? Wird dann mein Darlehen gekündigt?
AW: Girokontopflicht bei finanzierender Bank nach Vertragsschluss
Hallo, es zählt hier nur das was geschrieben als Auszahlungsvoraussetzung im Darlehensvertrag steht.
Wenn die Eröffnung eines Girokontos nicht in den Dokumenten enthalten ist, dann ist es überhaupt gar keine Pflicht.
Sie müssen nicht mal ein Girokonto eröffnen welches mitunter weitere Kosten verursacht.