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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard günstiger

    Vom Erscheinungsbild eines Studenten ist nicht mehr auszugehen, wenn eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ohne zeitliche Befristung ausgeübt wird. In diesen Fällen tritt die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten in den Vordergrund. Das Werkstudentenprivileg kann nicht mehr angewendet werden, was zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung führt.
    wenn ein student über 30 wird, zahlt er hohen krankenversicherungsbeitrag.
    dann ist für ihn die krankenversicherung als midijobber doch günstiger ?
    zudem wird er renten- und arbeitslosenversicherungen mit versichert, sogar teilweise von arbeitsgeber getragen ?

    oder irre ich mich ?

  2. Avatar von Malapascua
    Malapascua ist offline

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    Standard AW: günstiger

    Zitat Zitat von viktor
    wenn ein student über 30 wird, zahlt er hohen krankenversicherungsbeitrag.
    dann ist für ihn die krankenversicherung als midijobber doch günstiger ?
    zudem wird er renten- und arbeitslosenversicherungen mit versichert, sogar teilweise von arbeitsgeber getragen ?

    oder irre ich mich ?
    Ja, Voraussetzung ist dass du tatsächlich was arbeitest und über 451€ verdienst. Mit einem Minijob bist du nicht krankenversichert, sondern musst dich selbst versichern.

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: günstiger

    Vom Erscheinungsbild eines Studenten ist nicht mehr auszugehen, wenn eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ohne zeitliche Befristung ausgeübt wird. In diesen Fällen tritt die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten in den Vordergrund. Das Werkstudentenprivileg kann nicht mehr angewendet werden, was zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung führt.
    Wenn das von Dir zitierte zutrifft, dann ist es kein Student und demzufolge ist er dann wie jeder andere Arbeitnehmer zu behandeln.
    Zitat Zitat von viktor
    wenn ein student über 30 wird, zahlt er hohen krankenversicherungsbeitrag.
    Auch dann wird er wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt (er ist dann kein Student).
    Zitat Zitat von viktor
    dann ist für ihn die krankenversicherung als midijobber doch günstiger ?zudem wird er renten- und arbeitslosenversicherungen mit versichert, sogar teilweise von arbeitsgeber getragen ?
    Richtig, aber ein Arbeitnehmer, der mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, wird unter Berücksichtigung des Mindestlohnes mehr als ein Midijobber - maximal darf - verdienen und demzufolge kein Midijobber sein.

  4. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: günstiger

    dann wird er wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt (er ist dann kein Student).
    wird das irgendwie nachteilig auf sein studentenstatus auswirken ?


    was wäre günstiger, minijob €.175,- damit man rentenversichert ist (beitragszahlungsbeginn) + hohe studentische krankenversicherung,
    oder midijob €451,- alle versischerungen inklusiv, dafür aber studentenstatus verlieren. ??

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: günstiger

    dann wird er wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt (er ist dann kein Student).
    Die Aussage möchte ich revidieren. Er bleibt weiterhin Student, muss sich aber freiwillig oder privat krankenversichern und kann das Werkstudentenprivileg, das ihm nicht mehr so viel bringt, in Anspruch nehmen.
    Zitat Zitat von viktor
    wird das irgendwie nachteilig auf sein studentenstatus auswirken ?
    Ja, bezüglich der billigen KV-Beiträge.
    Zitat Zitat von viktor
    was wäre günstiger, minijob €.175,- damit man rentenversichert ist (beitragszahlungsbeginn) + hohe studentische krankenversicherung,
    Das wäre dann keine studentische KV sondern eine freiwillige zum Mindestsatz.
    Zitat Zitat von viktor
    oder midijob €451,- alle versischerungen inklusiv, dafür aber studentenstatus verlieren. ??
    Wer mehr als ein Teilzeitstudium betreibt, behält den Studentenstatus (Werkstudentenprivileg) und muss für einen Job keine KV-, PV und ALV-Beiträge bezahlen, benötigt aber trotzdem eine freiwillige oder private Kranken- und Plegeversicherung. Alternativ wäre der Midijob unter Verzicht des Werkstudentenprivilegs, aber incl. KV, PV und ALV günstiger.

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