Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

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  1. Avatar von Hanomag
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    Standard Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Ich habe zwei größere Darlehen, die zwar sehr zinsgünstig sind, aber eine (mit 5 %) relativ hohe Tilgungsrate haben. Die Tilgungsrate kann ich stemmen, allerdings stört mich, dass die Bank meinem Wunsch nach kompletter Tilgungsverlagerung auf ein Darlehen, nicht vollständig erfüllen will. Da wird argumentiert, dass ich ja ein Annuitätendarlehen abgeschlossen habe und aufgrund des niedrigen Zinses eine Mindesttilgungsrate von 2 % hinnehmen müsse. Darüber hinaus seinen selbst die 2 % nicht sicher, weil aufgrund meines Alters sichergestellt werden müsse, dass ich mit Erreichen meines 80. Lj. keine Schulden mehr hätte.

    Ich kann die Argumente nachvollziehen, weil mir bekannt ist, dass sie ihren Ursprung in der Wohnungskredit-Richtlinie von 2016 haben. Dennoch ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man mir dies trotz unveränderter Gesamttilgung nicht genehmigen will. Ich hätte nach Ablauf der Zinsbindung den gleichen Schuldenstand. Bei der von mir angestrebten Lösung müsste ich weniger Steuern zahlen, weil ich die Schuldentilgung meiner Mietobjekte aussetzen könnte. Die Steuerersparnis könnte ich ggf. für zusätzliche Sondertilgungen einsetzen und dies würde den Schuldenstand zum Ablauf der Zinsbindung sogar noch verringern.

    Die angestrebte Tilgungsverlagerung hätte noch den weiteren Vorteil, dass ich mit dem Auszahlungsbeträgen unseres Altersvorsorgevermögens (Riester) bis zu 12 Monate die Tilgungsraten der selbst genutzten Wohnimmobile bestreiten könnte.

    Ich habe diese Argumente nachgereicht und hoffe, dass sie Gehör finden.

    Wie beurteilen die Experten - allen voran noelmaxim - meine Chancen?

  2. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Was gibt denn der Vertrag bei dem Mietobjekt her ?
    Hast du eine Tilgungsveränderung in einer Bandbreite von bis vereinbart ?

    Ich hab das bei der letzten Finanzierung so mit rein gebastelt. .... In einer Tilgungsbandbreite von 1 bis 3 % für jede Inanspruchename der Tilgungsveränderung fällt eine Gebühr von derzeit 100,00 Euro an.
    Zusätzlich 5 % Jährliche Sondertilgung als Option.

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Honey1979
    Was gibt denn der Vertrag bei dem Mietobjekt her ?
    Die ganz erhebliche Zinsreduktion im letzten Jahr hat die negativen Einkünfte aus V & V zur steuerpflichtigen positiven Einkünften gemacht. Was mir natürlich mehr Wert ist, als der nun fällige Steueranteil.
    Zitat Zitat von Honey1979
    Hast du eine Tilgungsveränderung in einer Bandbreite von bis vereinbart ?
    Gehört obwohl es nicht explizit im Vertrag steht zum Standard. Immerhin kann ich nun von 5 % auf 2,5 % reduzieren. Dies hat mir inzwischen eine Macherin der Bank zugesagt. Mehr wäre nach der WoKreRichtl in Anbetracht meines Alters und unter Berücksichtigung der niedrigen Zinsen nicht möglich. Auch eine Erhöhung der Tilgungsraten über 5 % für das selbst genutzte Haus, wäre nicht möglich. Ich könne ja die 5-prozentige Sondertilgungsraten in Anspruch nehmen. Sicherlich muss ich der Bank - in Anbetracht des 2016 geschlossenen Vergleichs - für das Entgegenkommen zur Tilgungsreduktion dankbar sein.

    Zitat Zitat von Honey1979
    Zusätzlich 5 % Jährliche Sondertilgung als Option.
    Gehört zum Standard dieser Bank, steht aber auch in den Verträgen.

  4. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Das ist doch schon mal sehr großzügig, wenn sie au 2,5 runter gehen.
    Ich hab die Bandbreite 1 - 3 Gab mit Wokri noch nie Probleme, es gibt ja genügend möglichkeiten die evtl. Restschuld auszugleichen und wenn es über den Verkaufralisiert wird.

    Ich denke mal man sollte den Gesamtbestand beurteilen und ganz ehrlich.... wer weiss das schon ob mein Sohn beispielsweise das weiter machen möchte, was ich begonnen habe..... Wenn der nen super Job hat, wo er eingebunden ist, kann der die Betreuung eh nicht nebenbei machen.

    Aber 2,5 Tilgung ist doch auch absolut ok, wie ich finde. Ich lasse 2 % Durchlaufen, die 1% würde ich nur im Notfall in Anspruch nehmen.

  5. Avatar von Klaus1976
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Hallo,

    die Bank hat ja schon Kulanz gezeigt , warum sollte Sie weiterhin runtergehen in der Tilgung ? Verträge sollten eingehalten werden, sehe da keine weiteren Möglichkeiten. Die Überlegungen sollten vorher gemacht werden. Eine rechtliche handhabe hast du nicht.

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Klaus1976
    die Bank hat ja schon Kulanz gezeigt , warum sollte Sie weiterhin runtergehen in der Tilgung ?
    Weil es die Bank nichts kostet, ihr kein Risiko bringt und weil ich bereit bin, das Darlehen der selbst genutzten Immobilie entsprechend höher zu tilgen.
    Zitat Zitat von Klaus1976
    Verträge sollten eingehalten werden, sehe da keine weiteren Möglichkeiten.
    Na zum Glück hast Du da nichts zu sagen!
    Zitat Zitat von Klaus1976
    Die Überlegungen sollten vorher gemacht werden.
    Die Überlegungen waren da, doch war man auch froh nach langer Unsicherheit einen akzeptablen Kompromiss gefunden zu haben. Diesen wollte man nicht überstrapazieren. Letztendlich hat die Möglichkeit zur Bestreitung der laufenden Tilgungsraten mit Riesterkapital den weiteren Wunsch geboren.
    Zitat Zitat von Klaus1976
    Eine rechtliche handhabe hast du nicht.
    Wie Du sehen kannst, habe ich dennoch viel erreicht. Zumindest bin ich mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden.

  7. Avatar von Klaus1976
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wie Du sehen kannst, habe ich dennoch viel erreicht. Zumindest bin ich mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden.
    anscheinend nicht sonst würdest du nicht weiter hier rumjammern.

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Klaus1976
    anscheinend nicht sonst würdest du nicht weiter hier rumjammern.
    Wenn Du meine Beiträge, die hauptsächlich dazu dienen sollen anderen weiterzuhelfen, als rumjammern interpretierst, dann hast Du offensichtlich ein eigenes Problem.

  9. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Ich kann das Problem recht gut nachempfinden, da ich mal ähnliches erlebt habe, allerdings nicht mal ein Angebot bekam. Die Antwort war kurz und knapp :
    Das müssen Sie sich dann vorher überlegen.... So war der Wortlaut. Ging aber zum Glück nur noch um eine Restlaufzeit von 4 Jahren.
    Aber ist halt so. Geldhaus gewechselt und im nächsten Vertrag mehr gehandelt.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Hanomag, so manches mal haben mir deine Beiträge nicht weiter geholfen Du warst manches mal sehr gemein zu mir

    Und wenn ich hier so manche infame und respektlose Beiträge/Kommentare lese - siehe im Nachbarthread mit der Rentnerin - dann frage ich mich, warum du als erfahrener User mich nicht angeschrieben hast (was du ja auch schon mal gemacht hast) und mich nach Lösungen gefragt hast.

    Mehr als das was man dir entgegen gebracht hat konntest du nicht erwarten und geholfen hat es dir null, ganz im Gegenteil, freundlicherweise interpretiert man dein Anliegen (was du dir im Übrigen selber beantworten konntest und es dann ja auch getan hast) noch als Jammern.

    Ganz ehrlich, wundert dich das als erfahrener User und Mensch im gesetzten Alter?

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hanomag, so manches mal haben mir deine Beiträge nicht weiter geholfen
    Häufig musste ich Dich korrigieren. Wenn meine Hilfestellungen Dir nicht weitergeholfen haben, dann bedauere ich Dich, weil ich dann annehmen muss, dass Du beratungsresistent bist. Ich bilde mir ein, dass ich viel fachliche Kompetenz bewiesen habe. Nebenbei habe ich Dich auch noch bei unberechtigten Angriffen anderer verteidigt.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Du warst manches mal sehr gemein zu mir
    Sicherlich zu recht. Du eckst sehr häufig bei sehr vielen Usern an und reagierst mit überzogenen nicht endenden Rechtfertigungen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Und wenn ich hier so manche infame und respektlose Beiträge/Kommentare lese - siehe im Nachbarthread mit der Rentnerin - dann frage ich mich, warum du als erfahrener User mich nicht angeschrieben hast
    Warum sollte ich Dich anschreiben, bist Du hier der Guru? Mich haben die Beiträge nicht weiter gestört. In Internetforen ist der Ton nun mal etwas rauer.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    (was du ja auch schon mal gemacht hast) und mich nach Lösungen gefragt hast.
    Ich habe meine PN's gecheckt und festgestellt, dass ich Dir gerade mal 3 PN's geschrieben habe. In der ersten am 22.07.2016 habe ich Deine Frage zu meinem Vergleich vertraulich beantwortet. In der zweiten am 15.08.2018 ermunterte ich Dich etwas ironisch zum Lesen eines aktuellen Beitrags. In der dritten PN unterstütze ich Dich bei Deiner Auseinandersetzung mit M.P. u. a. damit, dass ich Dir zwei seiner Doppel-Accounts benenne.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Mehr als das was man dir entgegen gebracht hat konntest du nicht erwarten
    Das ist richtig und war mir eigentlich klar. Dennoch habe ich hier die Bestätigung gesucht.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    und geholfen hat es dir null,
    Der geschlossene Kompromiss hilft mir enorm. Ich habe mehr Liquidität und kann selbst entscheiden, ob ich mir mehr gönne oder eine Sondertilgung zu Gunsten meines Eigenheimes mache. [/QUOTE]
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ganz im Gegenteil, freundlicherweise interpretiert man dein Anliegen (was du dir im Übrigen selber beantworten konntest und es dann ja auch getan hast) noch als Jammern.
    Der hat es wirklich nicht begriffen. Tatsächlich wollte ich vermutlich zur Selbstbestätigung etwas Zustimmung einheimsen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ganz ehrlich, wundert dich das als erfahrener User und Mensch im gesetzten Alter?
    Ich wundere mich immer wieder und lerne auch gerne dazu und das ist gut so.

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Tilgungsaussetzung bei Anuitätendarlehen

    Ja, ich bin so etwas wie der Guru (viele nehmen meine Hilfe an, bis hin zur Begleitung ihres Vorhabens) hier und wenn mal nicht (dann ecke ich an, aber nur bei einigen wenigen), dann der Buhmann

    Ja, du wolttest was einheimsen, aber das war ja meine Frage, hast du wirklich geglaubt das was nutzbares zu bekommen?

    Es ist doch völlig ok dass du mir PN's geschrieben hast, völlig ok. Zu dem, ich freue mich für dich, dass du etwas erreichen konntest was dir weiterhilft. Dafür bedurfte es in diesem Fall aber nicht des Forums

    Auf eine PN an mich wär die Antwort gekommen, sprich mit der Bank, die werden dir sagen was möglich ist, Grundsatzdiskussionen brauchst du mit denen nicht führen. Als ich das schreiben wollte auf deinen Thread hattest du schon deine eigenen Antworten und Möglichkeiten gefunden gehabt.

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