Hallo zusammen,
Ich habe ein Schreiben der LBS Nord erhalten zur Änderung der ABB zum 1.1.18:
Erste Änderung zu Kosten u. Gebühren Paragraf 30:
(1) Für jedes Konto des Bausparers berechnet die Bausparkassen in der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - im ersten Vertragsjahr anteilig bei Vertragsbeginn- eine Kontogebühr von 24 Euro. Die Sparphase endet mit der vorliegenden Auszahlung des Bausparguthabens.
Zweite Änderung zu Bedingungsänderungen Paragraf 32:
(1)Änderungen dieser Bedingungen werden dem Bausparen in Textform mitgeteilt.
(2)Änderungen bedürfen vorbehaltlich des Absatzes 3 des Einverständnises des Bauspares. Dieses gilt als erteilt, wenn der Bausparer der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widerspricht und bei Beginn der Frist auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hingewiesen wurde.
Unten drunter steht der Hinweis dass die Bausparkassen im Falle des Widerspruchs gegen diese Änderungen auf das Kündigungsschutz gem. Paragraf 32 (2) Satz 4 ABB verzichtet ("Im Falle des Widerspruchs des Bausparers kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen, solange die Auszahlung des Bauspardarlehens noch nicht begonnen hat.")
Nun meine Frage:
Widersprechen, da aktuell nur eine Kontoführungsgebühr von 9,20 EUR anfällt und mit den neuen ABB 24 EUR?
Oder die neuen ABB annehmen, da sich Paragraf 32 (2) zu meinen Gunsten ändert. Aktuell hat die Bausparkassen das Sonderkündigungsrecht wenn ich den ABB widerspreche; lt. der neuen ABB fallen die Sätze 3ff weg (Satz 3ff: "Die Bausparkasse ist verpflichtet, den Bausparer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Im Falle des Widerspruchs des Bausparers kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen, solange die Auszahlung des Bauspardarlehens noch nicht begonnen hat. In diesem Fall findet Par. 4 (2) Satz 1 keine Anwendung. Die Rückzahlung des Bausparguthabens erfolgt entsprechend Par. 9 (3).")
Was denkt ihr? Erhöhte Gebühren & Wegfall Sonderkündigungsrecht der Bausparkassen (neue ABB)?
Oder geringere Gebühren & Sonderkündigungsrecht der Bausparkassen (alte ABB)?
Pahhh....das ist heftig. Woher nehmen die das Sonderkündigungsrecht, wenn ich den Neuerungen widerspreche?? Die sit ja doch eine heftige einseitige Änderung des Vertrages!
Finde 24 € mehr als heftig und frech.
Hier würde ich mal ernsthaft in der Verbraucherschutzzentrale nachfragen oder auch eine RA einschalten.
Denke nicht das die das Sonderkündigungsrecht durchbringen werden, aber wenn die Leute der Änderung nciht widersprechen verdienen die halt Millionen wegen der Kontoführungsgebühren. :-)