Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwert

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  1. Avatar von RheinPirat
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    Standard Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwert

    Hallo zusammen. Ich habe ein paar Fragen und bin für Antworten dankbar.

    Nächstes Jahr im Mai haben wir 5 Jahre unserer Tilgungszeit erreicht. Wir haben in 2013 über die Deutsche Bank zwei Kredite in Höhe von insgesamt 182.000 aufgenommen. Einmal 50.000 mit Zinsbindung 10 Jahre sowie einmal 132.000 mit Zinsbindung 15 Jahre. Insgesamt ein Mischzins von 3,13.

    Nun besteht ja im Mai die Möglichkeit, dass wir uns nach Forward-Darlehen umschauen, sofern wir die beiden Kredite bei der DB zum Ende der 10jährigen Laufzeit kündigen. Wenn ich unsere Zahlenwerte in einen Forwardrechner eingebe (Dr. Klein sowie Interhyp), bekomme ich trotz der langen Vorlaufzeit von fünf Jahren immer einen besseren Zins angeboten, als der unsrige mit 3,13. Von daher wäre es eine Win-Situation, sollten wir das Forward-Darlehen bereits fünf Jahre vorher abschließen (Angebot laut Rechner von Dr. Klein ca. 2,8 % Zins).

    Ich würde aber gerne auf eure Erfahrungen zurückgreifen. Macht es aus eurer Sicht Sinn, bereits so frühzeitig das Forwarddarlehen abzuschließen? Gerne wäre ich natürlich noch niedriger als 2,8%, aber die Chance, dass die Zinsen in den nächsten ein bis zwei Jahren wieder steigen, sind gar nicht so gering. Und 2,8 zu 3,1 wäre immerhin schon eine Ersparnis. Oder wie seht ihr das?

    Eine weitere Frage habe ich zum Thema Modernisierungskredit. Gibt es Banken, die ein Forwarddarlehen vergeben (bei uns dann für Abschluss Mai 2018 und Auszahlung Mai 2023) und auch gleichzeitig einen Modernisierungskredit (ca. 50.000), der jetzt schon ausgezahlt und auch begonnen wird zu tilgen, möglich mit langer Laufzeit? Der Kredit kann dann ja gerne ins Grundbuch rein, da die neue Bank (oder eben auch die alte, die DB, sofern die Konditionen stimmen) dann in 2023 eh Kreditgeber des Hauses ist und ins Grundbuch eingetragen wird, für die Forward-Anschlussfinanzierung.

    Eine letzte Frage zum Wert der Immobilie: Was zählt hierbei, der Anschaffungswert beim Kauf oder der aktuelle Marktwert? In unserem Fall, wir haben - wie bereits geschrieben - in 2013 die Immobilie für 182.000 erworben. Ein Reihenendhaus im Speckgürtel der Wirtschaftsregiopole in MV (eine Gemeinde direkt neben Rostock). Die Hauspreise sind in den letzten Jahren völlig explodiert. Ein Reihenmittelhaus schräg gegenüber, gleicher Bautyp mit vergleichbarer Ausstattung, aber nicht renoviert wie das unsere (wir haben in den letzten 4 Jahren viel innen und außen erneuert) und einem Grundstück nur halb so groß, wurde dieses Jahr bereits für 230.000 verkauft. Was ist also maßgeblich für eine Anschlussfinanzierung?

  2. Avatar von Honey1979
    Honey1979 ist offline

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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Honey, in deiner Aussage fehlt etwas ganz entscheidendes, 10 Jahre nach VOLLAUSZAHLUNG.

    In diesem Fall passt dass, da sofort alles ausgezahlt wurde, bei einem Neubau oder Darlehen für Modernisierungen z.b. würde das nicht mehr passen.
    Verstehe ich nicht ganz Thomas.

    Wenn beide Darlehen im Mai 2013 voll ausgezahlt wurden, dann ist das 10 Jährige im Mai 2023 Fällig und das 15 Jährige kann er dann im Mai 2023 Kündigen mit 6 Monaten Kündigungsfrist, also zu Oktober 2023

    Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden ?

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Zitat Zitat von Honey1979
    Zu der Kündigungsfrage.

    Du kannst das 15 Jährige Darlehen nach 10 Jahren kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

    Demnach wie tneub geschrieben hat 10,5 Jahre.
    Honey, hier lesen auch welche mit, erkennen die Zusammenhänge nicht immer gleich, möglicherweise RheinPirat auch nicht. Du schreibst, du kannst das 15 jährige Darlehen nach 10 Jahren kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Das ist einfach falsch, er kann es 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist kündigen, entsprechend muss er schauen wann diese war. Der Tag der Vollauszahlung ist entscheidend und das mus RheinPrrat auch wissen, ansonsten weiß er gar nicht, zu wann er kündigen kann/muss.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Honey, hier lesen auch welche mit, erkennen die Zusammenhänge nicht immer gleich, möglicherweise RheinPirat auch nicht. Du schreibst, du kannst das 15 jährige Darlehen nach 10 Jahren kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Das ist einfach falsch, er kann es 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist kündigen, entsprechend muss er schauen wann diese war. Der Tag der Vollauszahlung ist entscheidend und das mus RheinPrrat auch wissen, ansonsten weiß er gar nicht, zu wann er kündigen kann/muss.
    Jetzt wirst Du aber penibel. RheinPirat hat klar geschrieben, dass beide Darlehen im Mai 2013 ausgezahlt wurden. Vo daher hat sich die Frage nach Zeitpunkt der Vollauszahlung nicht gestellt.

    Zitat Zitat von RheinPirat
    Beide im Mai 2013 komplett ausgezahlt. Ich möchte doch beide gleichzeitig nachfinanzieren. Jetzt bin ich sehr ratlos. Ich dachte, der eine läuft eh nach 10 Jahren ab und den anderen kündige ich mit der 10-Jahressonderregelung. Und kann dann beide Kredite ab 2023 zusammen anschlussfinanzieren.
    Wenn Du schon so penibel bist, dann musst Du dem TS auch sagen, dass das Darlehen mit 10jähriger Zinsbindung in der Regel auch 3 Monate vor deren Ablauf gekündigt werden muss.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Noch mal, der Paragraph BGB 489 gehört exakt so deklariert wie ich es dargetstellt habe und ja, da bin ich penibel, eben weil es da schon bösesten Überraschungen gegeben hat.

    Nein Hanomag, muss ich nicht, denn ich habe mich nicht zu möglichen Ablöseterminen geäussert, lediglich einen korrgiert!! Zu dem, deine avsierte Kündigungsfrist kann der Verbraucher seinem Darlehensvertrag entnehmen, den § 489 des BGB oder das BGB im allgemeinen aber nicht!

  6. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Halte ich jetzt auch für etwas klein Kariert Thomas....
    Zur not, wenn er es überhaupt nicht nachvollziehen kann ..... könnte er die Bank auch anschreiben mit der Bitte um das exakte Auszahlungsdatum.

    Es geht doch vielmehr um das Prinzip, dass er bei Tag gleicher Auszahlung der beiden Darlehen, eine Brücke für die 6 Monate braucht.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Findest du das dann Hilfe? RheinPirat weiß jetzt schon nicht Bescheid, durch aus dem Zusammenhang und auf den Fall bezogene Aussagen kommt aus meiner Sicht kein Licht ans Dunkle. Er wüsste jetzt noch nicht mal zu wann was zu geschehen hat und ich denke und spekuliere mal auch du weißt nicht zu wann, wie und ab wann er (von der Form her) seine Kündigung aussprechen muss.

    Ist ja auch egal jetzt, mir ist das halt wichtig.

  8. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ist ja auch egal jetzt, mir ist das halt wichtig.
    Ist ja auch OK.

  9. Avatar von RheinPirat
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Zitat Zitat von Honey1979

    Dann musst Du dir eine Brücke bauen.

    Warum genau hast Du denn 2 Darlehen abgeschlossen und somit das ganze gesplittet ? Sind beide Darlehen bei der selben Bank ?
    Ja, beide Darlehen sind bei der Deutschen Bank. Eigentlich hätten wir die 50T über die KFW abgeschlossen, aber kurz vor Vertragsunterzeichnung bot uns die DB an, diese 50T auch bei ihnen zu finanzieren, jedoch zu günstigeren Konditionen. Da haben wir damals zugestimmt. Deshalb sind es zwei Verträge bei der gleichen Bank.

    Was meinst du mir "Brücke bauen", wie sollte so etwas gehen?

    Ich habe heute früh noch einmal in die Unterlagen geschaut. Vertragsabschluss mit der DB war der 13.03.2013.

    Den Unterlagen konnte ich zudem noch entnehmen:
    - Ende Sollzinsbindungszeitraums bei den 50.000: 31.03.2023
    - Ende Sollzinsbindungszeitraums bei den 132.500: 31.03.2028
    - voll ausgezahlt wurden beide Darlehen am 03.05.2013 (überwiesen auf das Notaranderkonto)



    Zitat Zitat von Honey1979

    Nach meiner Rechnung ergibt sich aus Deinen Angaben eine Restschuld nach 10 Jahren von 136.000 Tausend Euro.

    Wie alt bist Du denn ?
    Laut meinen Unterlagen aber ca. 132.000.

    Wir sind beide 36. Ist das relevant für die Nachfinanzierung?



    Zitat Zitat von noelmaxim
    Honey, in deiner Aussage fehlt etwas ganz entscheidendes, 10 Jahre nach VOLLAUSZAHLUNG.

    In diesem Fall passt dass, da sofort alles ausgezahlt wurde, bei einem Neubau oder Darlehen für Modernisierungen z.b. würde das nicht mehr passen.

    RheinPirat, nein die 50.000 Euro würden sofort ausgezahlt werden ohne Forwardaufschlag und der Rest dann eben mit Aufschlag die eine Summe zum Auslauftermin und die andere zum. Kündigungstermin.

    Auch wenn du noch nicht 50.000 Euro getilgt hast, so kann die jetzige Bank das Geld trotzdem bereit stellen. Wir wissen ja nicht wie du damals finanziert hast, also ob du Eigenkapital eingesetzt hast, zu dem steigern deine Modernisierungen und Renovierungen ja deinen Beleihungswert, entsprechend kann die jetzige Bank ggf. die 50.000 Euro auch bewilligen.

    Welche Bank ist denn der derzeitige Grundbuchgläubiger?
    Die Deutsche Bank (s.o.).

    Wir haben damals zu 100% finanziert. Nur die NK haben wir selbst getragen. Mit Anfang 30 hatten wir beide noch nicht so viel auf der hohen Kante. Haben beide durch den zweiten Bildungsweg und anschließendem Studium erst mit Ende 20/Anfang 30 angefangen etwas auf Seite legen zu können.

    Wonach müsste ich mich denn bei der Bank erkundigen? Bei meiner Laiensicht, bin ich von einem Modernisierungsdarlehen ausgegangen. Wenn ich es aber richtig verstehe, empfehlt ihr etwas anderes?

    Ich könnte was genau für 5 Jahre in Höhe von 50T abschließen? Dann könnte ich theoretisch Mitte nächsten Jahres ein Forward abschließen, über die Restsummen der beiden vorangegangen Hauskredite (aber wie funktioniert das mit der "Brücke") sowie des neu abgeschlossenen Kreditvertrages über 50T Euro.

    Bitte rümpft nicht die Nase, über meine ständige Nachfragerei

  10. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Du schreibst :

    Den Unterlagen konnte ich zudem noch entnehmen:
    - Ende Sollzinsbindungszeitraums bei den 50.000: 31.03.2023
    - Ende Sollzinsbindungszeitraums bei den 182.500: 31.03.2023
    - voll ausgezahlt wurden beide Darlehen am 03.05.2013 (überwiesen auf das Notaranderkonto)

    Also hast du gar keine 15 Jahre Zinsbindung bei dem 182.500,00 Euro ….. ? Warum dann dieser Zinssatz von 3,25…. ? Warum eigentlich 182.500 ? Waren das nicht 132.500 ?

    Wenn es also kein 15 Jähriges sondern ein 10 Jähriges ist, dann haben Die euch bei der DB aber ordentlich verulkt…. Aber zumindest hast Du dann wenigstens beides zum selben Zeitpunkt fertig.

    In diesem Fall ist es auch egal wann die Vollauszahlung war, es zählt dann hier der 31.05.2023 und Feddich.

    Euer Alter spielt schon eine erhebliche Rolle, ihr solltet ja so bis ca 65 – 68 Jahre fertig sein.

    Wenn es dann 2023 mit einer Restschuld von irgendwie 132 K ausläuft, dann bist du bereits 41 Jahre alt und dann legst Du 50 K drauf, und bist wieder bei 182.000 Euro und hast noch so ca 25 Jahre Zeit.

    Müsstest also die 185 K bis dato voll ab getilgt haben. Wenn man jetzt mal optimistisch mit 2,5 % Zinsen rechnet , wären das für euch durchgängig Monatlich ca 830,00 Euro.

    Dann darf aber auch nichts mehr dazwischen kommen….

  11. Avatar von RheinPirat
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Ohhh... Tippfehler. Ich korrigiere.

  12. Avatar von RheinPirat
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    830 monatlich wären kein Problem. Gegenwärtig zahlen wir 800. Auch mehr als das wäre aktuell problemlos machbar.

    In der Zukunft natürlich nur, falls nichts mehr dazwischen kommt. Wir sind beide im öffentlichen Dienst. Daher ist das Risiko von Arbeitslosgkeit unter 1%. Auch wenn wir uns auch körperlich oder psychischen Gründen unsere jetzige Tätigkeit nicht mehr ausführen können, besteht so gut wie kein Risiko eines Einkommensverlustes, da man im ÖD dann einfach auf eine andere Stelle gesetzt wird. Man besitzt ja einen Arbeitsvertrag als Angestellter der Kommune im ÖD und nicht für eine bestimmte Tätigkeit.

    Und der Tot ist bei uns auch mit jeweils einer Risikoleben abgesichert.

  13. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Wie kommt es denn dazu, dass dieses große Darlehen so einen deutlich höheren Zinssatz hat ? bei gleicher Laufzeit ?

  14. Avatar von RheinPirat
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Es ist keine gleiche Laufzeit. Habe doch geschrieben, dass ich mich vertippt habe. Siehe oben. Hier noch einmal alles zusammengefasst.


    • Kredit 1 Deutsche Bank; 50.000; Sollzins 2,65%; Jahreszins 2,68%; Tilgung 2,15%; monatlich glatt 200 Euro; Zinsbindung 10 Jahre; Ende Sollzinsbindungszeitraum: 31.03.2023; ausgezahlt 03.05.2013
    • Kredit 2 Deutsche Bank: 132.500; Sollzins 3,25%; Jahreszins 3,30%; Tilgung 2,18%; monatlich glatt 600 Euro; Zinsbindung 15 Jahre; Ende Sollzinsbindungszeitraums: 31.03.2028; ausgezahlt 03.05.2013



  15. Avatar von RheinPirat
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    Mitte nächsten Jahres steigt zudem unser Haushaltsnettoeonkommen noch einmal um insgesamt ca. 200 Euro (Tarifsteigerung ÖD sowie nächste Gehaltsstufe bei mir). Zudem haben wir beide (Stand Sommer 2017) einen Schufascore 3.0 bei Banken/Sparkassen/Hypothenbanken von ca. 98,4 bis 99,4.

    Irgendwie habe ich gerade das Gefühl, dass trotzdem nichts möglich zu sein scheint.

    Ich bin verwirrt.

  16. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Fragen: Frühzeitige Aufn. Forward-Darlehen + Modernisierungskredit + Immobilienwe

    ok,
    also ist das dann wie folgt.

    Kredit 2 endet am 31.03.2023

    Kredit 1 kannst du am 03.05.2023 Kündigen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, demnach endet dieses Darlehen am 03.11.2023

    Die Zeit zwischen Darlehen 2 ( 31.03.2023 ) und Darlehen 1 ( 03.11.2023 ) Habe ich Brücke genannt.

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