Huhu, da mir hier schon mal sehr geholfen wurde, hab ich nochmals eine Frage
wir haben nun den Kaufvertrag und folgendes stört mich:
"Der Erwerber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Zugang
der Fälligkeitsmitteilung des Urkundsnotar den Kaufpreis bezahlt, nicht jedoch
vor dem 31.12.2017.
Im Fall des Verzugs sind 8% Jahreszinsen zu entrichten."
Was bedeutet das genau, wenn wir nicht vor diesem Datum bezahlen?
Wär so lieb, wenn wer antwortet..mach mir da einen Kopf gerade-liebe Grüße
Der Notar sendet an euch und ggf. an eure finanzierende Bank die Fälligkeitsmitteilung.
Diese besagt, dass nun alle Sicherheiten gestellt sind, ggf. die Ablösesummen von Fremdbanken bekannt ist.
Kurzum: Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung nun eingetreten ist.
Die Klausel besagt, dass ein Verzug im Sinne des Vertrages eintritt, wenn die Fälligkeitsmitteilung da ist und dann nicht innerhalb einer Woche bezahlt wird.
Das gilt jedoch erst ab 01.01.2018. Das heißt ein Verzug tritt vorher nicht ein.
Hallo Lucy, hat der Notar denn schon den Kaufpreis fällig gestellt?
Insbesondere jetzt am Jahresende prüfe bitte mit der finanzierenden Bank wie hier die Regeln sind bis wann die Notar Fälligkeitsmitteilung bankseitig eingereicht werden muss damit hier noch rechtzeitig ausgezahlt werden kann.
Das ist von Bank zu Bank völlig unterschiedlich.
Bei einer großen Bank mit gelben Farben gibt es beispielsweise schon die Frist 4.Dezember damit bis dahin alles vorliegen muss damit in 2017 noch rechtzeitig ausgezahlt werden kann.
Alles spätere wird bei dieser Bank dann nicht mehr gewährleistet dass die Auszahlung in 2017 erfolgen kann.
Deswegen hier die Frage ob Notar Kaufpreisfälligkeit schon vorliegt und welche Bank das ist. Notfalls morgen anrufen und das relevante Datum erfragen.