Hallo!
Ich plane auf denn Grundstück meiner Eltern zu bauen. Dafür möchten sie mir 300qm (von 2000) schenken. Dies möchte ich dann als Eigenkapital nutzen.
Allerdings läuft der Kredit meiner Eltern noch 5 Jahre bis das Haus abbezahlt ist.
Können sie mir überhaupt einen Teil schenken? Gehört es nicht der Bank? 🤔
Danke und LG
die Bank muss der Teilung zustimmen und das wird sie dann tun, wenn der verbleibende Teil des Grundstückes mit dem Haus genügend Sicherheit zur Restvaluta (wovon auszugehen ist, das der Kredit ja nur noch 5 Jahre läuft wie du schreibst) darstellt.
Deine Eltern müssen sich die Zustimmung zur Teilung von der Bank einholen.
Das muss ich leicht korrigieren:
Die Teilung ist ohne Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers natürlich möglich, weil die Grundschuld nach der Teilung noch auf beiden Grundstücken (wenn aus einem zwei gemacht werden) als Gesamtrecht lastet. Was ihr braucht ist (nach der Teilung) eine Bewilligung der Bank zur Entlassung des auf Euch zu übertragenden Grundstücks aus der Mithaft.
Und die wird die Bank von den Voraussetzungen abhängig machen, die noelmaxim angeführt hat.
Im Übrigen ist es ein Irrglaube, dass der Bank das Grundstück "gehört". Das Grundstück gehört dem Eigentümer. Die Bank hat darauf lediglich ein Pfandrecht.
Das Grundstück gehört immer allen Eigentümern und kann sooft geteilt werden wie man möchte.
Es gibt eben immer auf allen Flurstücken eine Gesamthaft.
Um Kosten zu sparen sollte man vor Teilung einfach eine Pfandfreigabe prüfen lassen.
Heißt die Bank prüft die 1.700qm die übrig sind ob diese für das Darlehen der Eltern ausreichen.
Ziel muss es für den TE doch sein, dass das abgeteilte Grundstück lastenfrei ist und davon habe ich die Zustimmung der Bank abhängig gemacht, bzw. diese darauf bezogen.
Die Zustimmung des Grundschuldgläubigers ist erforderlich. Die Grundstücksteilung ist zwar - da hast du Recht - immer zulässig, aber die Grundschuld kann nicht ohne Zustimmung des Gläubigers verringert werden. Die Grundschuld lastet andernfalls auf beiden Grundstücken, also im Fall des TE auf den beiden Grundstücken, fort. Die Grundschuld wird damit zur Gesamtgrundschuld an allen Teilstücken. Da der TE aber unbelastetes Eigentum übernehmen sollte, ist die Zustimmung des Grundschuldgläubigers sehr wohl erforderlich. Diese wird die Bank nur erteilen, wenn das verbleibende Teilstück aus Sicht der Bank einen ausreichenden Sicherheitenwert für die noch offene Darlehensvaluta hat. Dies ist eine Frage der Bewertung nach den Beleihungsgrundsätzen der Bank und diese bestimmen über Freigaben im Sinne des TE.
@noelmaxim: Genau das bringt mein Satz: "Was ihr braucht ist (nach der Teilung) eine Bewilligung der Bank zur Entlassung des auf Euch zu übertragenden Grundstücks aus der Mithaft." doch zum Ausdruck.
Hallo und danke für eure Antworten! Dann gibt es ja doch Hoffnung, dass das klappt
Müssen wir das Grundstück erst beim Notar teilen und dann zur Bank oder anders herum?
Der Kredit meiner Eltern beträgt noch ca 50.000 Euro. Dafür müsste ein großes Haus und das Grundstück ja locker reichen.
Und die 300 qm reichen, denn wir bauen direkt an und am Ende sind es im Grunde 2 DHH.
LG
Hallo Kat308, wenn Ihr Euch sicher seit dann zuerst Pfandfreigabe durch Bank generell prüfen lassen und wenn diese das okay gibt dann Grundstück teilen lassen.