ich habe mal eine Frage bzgl. Kaution an euch.
Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen und dementsprechend habe ich meine alte Wohnung gekündigt und ich dachte alles ist in Ordnung, da auch bei der Übergabe nichts beanstandet wurde.
Nun habe ich in den darauffolgenden Tagen und Wochen auf meine ausstehende Kautionsrückzahlung gewartet und auf Nachfrage beim Vermieter kam dann die Erklärung das noch Mängel gefunden wurden und dadurch die Kaution einbehalten wird, damit die Mängel beseitigt werden können. Wie ihr euch sicher denken könnt war ich nach diesem Anruf ganz schön außer mir. Habe dann nach Lösungen gesucht und frage mich auch ob das überhaupt rechtens ist, da mir ja bei der Übergabe gesagt wurde das alles in Ordnung ist. Kennt ihr euch damit besser aus und könnt mir ein paar Tipps geben was ich in so einer Situation machen kann? Möchte die Kaution nach Möglichkeit schon gerne wiederhaben.
AW: Was machen bei Weigerung von Kautionsrückzahlung?
Hallo Agio,
das ist natürlich keine schöne Situation die du uns hier beschreibst. Wie Hanomag bereits angesprochen hat, ist bei einer Wohnungsübergabe das Übergabeprotokoll sehr wichtig, da du damit während der Übergabe den derzeitigen Zustand deiner Wohnung bestätigst und somit eine Absicherung hast, falls im Nachhinein doch noch Mängel festgestellt werden oder dein Vermieter, so wie jetzt in deinem Fall, keine anderen Behauptungen aufstellen kann. Also schau da am besten nochmal nach was in deinem Übergabeprotokoll steht und wenn es zu deinem Gunsten ist, kannst du es ja deinem ehemaligen Vermieter vorlegen. Vielleicht regelt sich dann dein Problem von alleine und er gibt nach.
Falls er sich immer noch im Recht fühlt, solltest du dich am besten anderweitig informieren was du bei einem solchen Vorfall unternehmen könntest, siehe dazu auch https://www.mietkautionsbuergschaft....n-koennen.html
Dort findest du z.B. ein paar Antworten auf Fragen rund Mietkaution und wenn diese nicht zurückgezahlt wird. Vielleicht hilft dir das ja weiter.
Das ist definitiv nicht die feine englische Art. Man muss aber hierzu auch immer beide Seiten hören.
Es gibt auch Mieter die beim Auszug einen riesen „Lerri“ machen und die Kaution beim Übergabetermin sofort in bar haben möchten etc…
Je mehr Druck Du nun ausübst, umso länger wird er sich damit Zeit lassen.
Und wenn Ihr so sehr verkracht seit, durch die Kaution, dann wird er dir die Nebenkostenabrechnung für 2017 ( Die ggf. für Dich einen Überschuss ergibt ) erst am 31.12.2018 aushändigen…..
Versuch eine vernünftige Lösung zu finden, ggf ein persönliches Gespräch in dem Du ihm erklärst, dass du den Betrag benötigst und dich doch auch fair verhalten hast… bla bla.
AW: Was machen bei Weigerung von Kautionsrückzahlung?
Zitat von Honey1979
Seitens des Vermieters ist das vollkommen rechtens.
Er kann die Kaution problemlos 6 Monate zurückhalten.
Siehe hierzu auch den Link :
Du zitierst zu dieser Aussage einen Link, in welchem wortwörtlich steht:
Die vielfach verbreitete Annahme dass sich Vermieter mit der Rückgabe grundsätzlich immer sechs Monate Zeit lassen können, ist jedoch nicht zutreffend.
AW: Was machen bei Weigerung von Kautionsrückzahlung?
Zitat von Daukind
Du zitierst zu dieser Aussage einen Link, in welchem wortwörtlich steht:
Die vielfach verbreitete Annahme dass sich Vermieter mit der Rückgabe grundsätzlich immer sechs Monate Zeit lassen können, ist jedoch nicht zutreffend.
Echt jetzt?
Das sind halt die Infos, die von der Vermieterlobby publiziert werden!
AW: Was machen bei Weigerung von Kautionsrückzahlung?
Grundsätzlich darf nach Deutschem Recht der Vermieter 6 ganze Monate lang die Kaution zurückhalten. Nach dem 6 Monat muss der Vermieter die Kaution mit den Zinsen auszahlen.
In deinem Fall @Agio ist ein Fachanwalt aufzuschen und zubeauftragen.
Contra.
Mangel sind nicht gleich Mängel, da wäre Interessant was als Mangel gefunden wurde ??
Die Kaution sind meist 1-3 Monatsmieten und wenn ein Vermieter das alles zurückbehält aufgrund eines Mangels, muss der Vermieter die erst einmal die Möglichkeit geben ( auch nach Deutschem Recht ) den Mangel zubeseitigen.