Hallo,
kann mir jemand sagen ob folgende Belehrung aus 1997 nach dem VVG a.F. ausreicht?
" Widerspruchsbelehrung"
Sofern Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen schriftlich widersprechen gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs."
So der zweifellos sehr kurze Text, reicht dieser den heutigen Gerichtsurteilen aus?