Reiserücktritt

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Reiserücktritt

    wenn A und B für eine reise mit doppelzimmer buchen, A reist doch nicht mit:

    A verzichtet auf reisekostenerstattung bzw. muß hierauf verzichten, muss B trotzdem einzelzimmerzuschlag für das bereits von A bezahlte halbe Zimmer buchen und zahlen ?

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Reiserücktritt

    Nein......

  3. Avatar von viktor
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    Standard AW: Reiserücktritt

    d.h. der reiseveranstalter darf dem B keinen einzelzimmerzuschlag in rechnung stellen. aus welchem rechtlichen grundlage ?

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Reiserücktritt

    Zitat Zitat von viktor
    d.h. der reiseveranstalter darf dem B keinen einzelzimmerzuschlag in rechnung stellen. aus welchem rechtlichen grundlage ?
    Auf der gleichen Grundlage, die der Reiseveranstalter als Begründung für die Nichterstattung der Reisekosten für A angibt.

    Warum schreiben A und B nicht einem gemeinsamen Brief, mit dem Sie die Verrechnung der Einzelzimmerkosten mit den Reisekosten von A bei gleichzeitiger Erstattung der verbleibenden Reisekosten von A anbieten?

  5. Avatar von viktor
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    Standard AW: Reiserücktritt

    ...die Verrechnung der Einzelzimmerkosten mit den Reisekosten von A bei gleichzeitiger Erstattung der verbleibenden Reisekosten von A anbieten?
    da die kostenrückerstattung viel geringer ist oder €.0,- als der EZ-zuschlag.

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Reiserücktritt

    Zitat Zitat von viktor
    da die kostenrückerstattung viel geringer ist oder €.0,- als der EZ-zuschlag.
    Wenn man das so akzeptiert, dann bekommt A nichts zurück und B muss den Einzelzimmerzuschlag zahlen.

  7. Avatar von viktor
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    Standard AW: Reiserücktritt

    aber A`s zimmer ist schon bezahlt. Und B bekommt kein anderes z immer als das bezahlte vom A. Der reiseveranstalter kann dieses zimmer so oder so nicht mehr anderweitig verkaufen.
    Bei zusätzlichem einzelzimmerzuschlag kassiert doch der reiseveranstalter doppelten zimmerpreis: 3x zahlungen für 2 betten (sogar für nur 1 bett).

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Reiserücktritt

    Zitat Zitat von viktor
    aber A`s zimmer ist schon bezahlt.
    Aber der Einzelzimmerzuschlag ist noch nicht bezahlt.
    Zitat Zitat von viktor
    Und B bekommt kein anderes z immer als das bezahlte vom A.
    Deshalb muss B m. E. auch keinen Einzelzimmerzuschlag bezahlen.
    Der reiseveranstalter kann dieses zimmer so oder so nicht mehr anderweitig verkaufen.
    Muss er auch nicht, er hat doch schon kassiert. Er kann aber auch nicht B für das Storno von A verantwortlich machen.

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