wenn A und B für eine reise mit doppelzimmer buchen, A reist doch nicht mit:
A verzichtet auf reisekostenerstattung bzw. muß hierauf verzichten, muss B trotzdem einzelzimmerzuschlag für das bereits von A bezahlte halbe Zimmer buchen und zahlen ?
wenn A und B für eine reise mit doppelzimmer buchen, A reist doch nicht mit:
A verzichtet auf reisekostenerstattung bzw. muß hierauf verzichten, muss B trotzdem einzelzimmerzuschlag für das bereits von A bezahlte halbe Zimmer buchen und zahlen ?
Auf der gleichen Grundlage, die der Reiseveranstalter als Begründung für die Nichterstattung der Reisekosten für A angibt.Zitat von viktor
Warum schreiben A und B nicht einem gemeinsamen Brief, mit dem Sie die Verrechnung der Einzelzimmerkosten mit den Reisekosten von A bei gleichzeitiger Erstattung der verbleibenden Reisekosten von A anbieten?
da die kostenrückerstattung viel geringer ist oder €.0,- als der EZ-zuschlag....die Verrechnung der Einzelzimmerkosten mit den Reisekosten von A bei gleichzeitiger Erstattung der verbleibenden Reisekosten von A anbieten?
aber A`s zimmer ist schon bezahlt. Und B bekommt kein anderes z immer als das bezahlte vom A. Der reiseveranstalter kann dieses zimmer so oder so nicht mehr anderweitig verkaufen.
Bei zusätzlichem einzelzimmerzuschlag kassiert doch der reiseveranstalter doppelten zimmerpreis: 3x zahlungen für 2 betten (sogar für nur 1 bett).
Aber der Einzelzimmerzuschlag ist noch nicht bezahlt.Zitat von viktorDeshalb muss B m. E. auch keinen Einzelzimmerzuschlag bezahlen.Zitat von viktor
Muss er auch nicht, er hat doch schon kassiert. Er kann aber auch nicht B für das Storno von A verantwortlich machen.Der reiseveranstalter kann dieses zimmer so oder so nicht mehr anderweitig verkaufen.