Hallo,
ich habe eine Frage.
Und zwar bin ich Teilerbe einer Immobilie. Der zweite Erbe möchte gerne ausbezahlt werden und möchte für seinen Anteil 25.000 Euro erhalten. Zudem plane ich kleine Modernisierungsmaßnahmen die ca. mit 30.000 – 35.000 Euro gerechnet werden können. Somit benötige ich einen Kredit über 55.000 bis 60.000 Euro.
Meine Fragen sind nun:
1.) Welcher Kredit ist hier der richtige? Ein Modernisierungskredit einer Bausparkasse?
2.) Wenn ja, kann über den Modernisierungskredit auch die Auszahlung des Erben erfolgen?
3.) Was muss als Nachweis erfolgen? Nur die letzten zwei Entgeltnachweise?
4.) Wäre wohl eine solcher Modernisierungskredit über diese Summe wohl möglich bei einem Nettomonatseinkommen von ca. 2.400 Euro?
5.) Wie läuft die Auszahlung eines Kredites? Erhält man nur Beträge für die ein Verwendungsnachweis erbracht wurde oder kann man sich den Betrag auch komplett auszahlen lassen?
6.) Muss man für alles einen Verwendungsnachweis erbringen oder kann man den Kredit auch teilweise (nicht ausschließlich) für andere Dinge wie z.B. einen Computer, Fernseher etc. nutzen?
Naja also wenn ich als Eigentümer im Grundbuch stehe (d.h. sobald die Schenkung durch den Notar etc. durchgeführt wurde), dann kann es losgehen, ja?! Dann kann ich ein Darlehen beantragen, Modernisierungen vornehmen kann schon kurz nach Abschluss des Darlehens, die Auszahlung des Erben zu Beginn 2019 erfolgt und die Zins- sowie Rückzahlungen des Darlehens erst Anfang 2019 starten oder verstehe ich das falsch?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung
Die Beantragung des Darlehens ist doch völlig lösgelöst von der Eigentümerschaft! Die Eigentümerschaft ist zwingend notwendig für die Auszahlungen, nicht aber für die Beantragung und Bewilligung des Darlehens. Beantragen können sie was sie wollen und wenn die Auszahlung nicht stattfinden kann, weil sie nie Eigentümer geworden sind, dann haben sie ein Problem!
Die Auszahlung der Darlehen und die Übertragung des Eigentums regelt und überwacht doch der Notar! Beantragen können sie an Darlehen heute ohne irgendwas, für die Auszahlung allerdings müssen sie zum Notar und die Eigentümerschaft beurkunden lassen. Sie können auch zum Notar ohne ein Darlehen beantragt zu haben geht auch, es geht doch lediglich um die Auszahlungen und dafür müssen sie Eigentümer sein.
Wenn sie jetzt Geld benötigen müssen sie jetzt beurkunden und natürlich das Darlehen beantragen und natürlich auf aufgezahltes Geld auch Zinsen zahlen. Was dann wie an Geld fließt bestimmen sie ganz alleine.
Wenn sie jetzt noch kein Geld benötigen könnten sie trotzdem das Darlehen beantragen, natürlich dann noch keine Zinsen zahlen, so die bereitstellungsfreie Zeit angepasst wird. Beurkunden können sie dann später, sollten sie dann aber auch, sonst haben sie ein Problem wenn sie später kein Eigentümer werden können.
Wenn sie jetzt beukunden, müssten sie - so noch kein Geld laut Kaufvertrag fällig wird - auch theoretisch noch kein Darlehen beantragen, wobei man erst das Darlehen beantragt, sich das Geld sichert und innerhalb der Widerrufsfrist den Kauf beurkundet um ggf. das Darlehen zu widerrufen, sollte der Kauf scheitern.
Das heisst also, ich kann mit dem Notar die Schenkung durchbringen und dann mich als Eigentümer im Grundbuch dadurch eintragen lassen. Dann kann ich das Darlehen aufnehmen welche dann ein Jahr später ausgezahlt werden soll. Ich fange dann auch erst in einem Jahr an, etwas monatlich für das Darlehen zu bezahlen und nicht direkt bei Abschluss (sprich Zinsen, Abschläge etc.)?
Nein, sollten das Darlehen beantragen und sich zu sichern lassen und innerhalb der Widerrufsfrist des Darlehens, sprich innerhalb der 14 nach Zusage beim Notar die Schenkung beurkundet haben.
Wann sie dann Geld abrufen müssen regelt unter anderem der Schenkungsvertrag, der als Entwurf den Antragsunterlagen beizulegen ist und ihre Lust und Zeit für die Modernisierungen. Auf ausgezahltes Geld zahlen sie dann Zinsen und auf nicht ausgezahltes Geld günstigenfalls keins, weil sie die bereitstellungsfreie Zeit entsprechend geregelt haben. Nach Vollauszahlung in 2019 zahlen sie dann die erste regulare Rate.
HilfeHilfe (Mitglied im Hausbau-Forum) so hätte ich u.a. im anderen Forum auch geholfen
Also heisst dass, wenn ich in 2018 den Darlehensvertrag abschließe und auch die Zahlung für die Schenkung und Modernisierung in 2019 ausgezahlt werden soll, bezahle ich in 2018 weder Zinsen noch eine Rate, richtig?
Wenn ich allerdings in 2018 z.B. für die Renovierung etwas abrufe, zahle ich bis zur vollständigen Auszahlung nur Zinsen und keine Rate, korrekt?
Jo, so sieht das aus und um ggf. etwas abrufen zu können - so sie das wollten - müssten sie auch noch beurkunden, wozu ich rate, sollten sie das Darlehen zeichnen wollen.
Was muss ich beurkunden? Das ich Eigentümer bin? Ich denke das wird der Notar dann automatisch machen und das würde ich zu der Bank geben oder sehe ich das falsch?
Danke! Noch eine Frage: Wenn durch den Schenkungsvertrag durch den Notar geregelt wird, dass ich als Eigentümer sofort in das Grundbuch eingetragen werde und die zukünftigen Erben erst in 12 Monaten ausbezahlt werden, dann gelte ich rechtlich bereits als Eigentümer des Hauses ab Eintrag im Grundbuch und kann ein Darlehen für die Renovierung sowie Ausbezahlung des Erben beantragen. Richtig verstanden?
Mit dem Schenkungsvertrag regelst und vereinbarst du genau, wann der Schenkende die Immobilie an dich übergibt. Es wird normalerweise geregelt, dass mit der Übergabe des Besitzes auch Nutzen und Lasten auf den Beschenkten/Erwerber übergehen. Der Tag der Besitzübergabe ist daher der Abrechnungsstichtag zwischen Schenkenden und Beschenkten, eben Tag des wirtschaftlichen Übergangs.
In der Regel ist im Schenkungsvertrag bestimmt, dass die Besitzübergabe erst nach Erfüllung aller Pflichten - bei dir Erbauszahlung - stattfindet. Auf diese Weise wird der Schenkende und bei dir der Miterbe dagegen abgesichert, dass der Beschenkte die Immobilie schon bewohnt, aber nicht bezahlen kann.
Will der Beschenkte den Grundbesitz schon vorher in Besitz nehmen, etwa weil er schon mit den Renovierungsarbeiten beginnen will, stellt dies ein Risiko für den Schenkenden und Miterben dar. Eine solche Vereinbarung kommt daher nur in Betracht, wenn der Schenkende und der Miterbe großes Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Beschenkten hat. Das aber lässt sich bei euch ja alles regeln, eben in und mit dem Schenkungsvertrag. Es muss ja auch einen Grund haben, warum das Geld erst in enem Jahr fließen kann und der Miterbe damit einverstanden ist.
Nochmal eine kurze Nachfrage als Vorbereitung auf das Gespräch mit der Bank:
Also es das Darlehen sollte möglichst so sein, dass ich bis zur ersten Auszahlung keinerlei Belastung habe und erst mit der ersten Auszahlung auf diesen Auszahlungsbetrag Zinsen bezahle, richtig? Wieviel sollte das z.B. bei der ersten Auszahlung von ca. 25.000 Euro im Schnitt an monatlicher Zinsbelastung sein?
Erst wenn das Darlehen komplett ausbezahlt wurde zahle ich die Rate aus Tilgung und Zinsen, richtig?
Kann ich das Darlehen auch zum Teil Anfang 2018 und zum Teil Anfang 2019 auszahlen lassen oder ist der Zeitraum zu groß?
ich habe dir das alles mit sehr viel Mühe, Geduld und Erklärungen mehrmals gerne erörtert und verdeutlicht.
Wenn du nun zu einer Bank gehen möchtest anstatt vielleicht sogar mich zu kontaktieren, dann druck den Thread doch einfach aus und leg das der Bank vor.
Wenn du die bereitstellungsfreie Zeit bis 2019 wählst, ist dieser Zeitraum überhaupt kein Problem, zu dem zahlst du auf abgerufenes Geld monatlich nachschüssig die vereinbarten Zinsen, auf nicht abgerufenes Geld gar nichts und die Tilgung beginnt erst einen Monat nach dem alles ausgezahlt ist.
Ob das deine Bank auch so händelt weiss ich nicht, die richtig ausgewählte Bank macht das aber exakt so wie von mir beschrieben und auch von dir scheinbar benötigt.
Dich sollte wirklich jemand an die Hand nehmen. Tu dir einen Gefallen und geh nicht alleine zur Bank, das wird nix!!!!!!!
Ich ziehe ehrlich gesagt grad den Hut vor Thomas, soviel Provision kann man eigentlich nicht bekommen, dass man sich sowas antut.
(nicht verkehrt verstehen Thomas)
Du hast jetzt mehrfach alles (kostenlos) vorgekaut bekommen, (von jemandem, der damit sein Geld verdient) reicht dir immernoch nicht!! Fehlt nur noch, dass dir ein Vermittler beim Termin kostenlos das Händchen hält.
Wenn man so wenig Plan davon hat und so unselbstständig ist, warum nimmst du nicht mit Thomas Kontakt auf und machst die Finanzierung mit ihm?!
Dich sollte wirklich jemand an die Hand nehmen. Tu dir einen Gefallen und geh nicht alleine zur Bank, das wird nix!!!!!!!
Ich ziehe ehrlich gesagt grad den Hut vor Thomas, soviel Provision kann man eigentlich nicht bekommen, dass man sich sowas antut.
(nicht verkehrt verstehen Thomas)
Du hast jetzt mehrfach alles (kostenlos) vorgekaut bekommen, (von jemandem, der damit sein Geld verdient) reicht dir immernoch nicht!! Fehlt nur noch, dass dir ein Vermittler beim Termin kostenlos das Händchen hält.
Wenn man so wenig Plan davon hat und so unselbstständig ist, warum nimmst du nicht mit Thomas Kontakt auf und machst die Finanzierung mit ihm?!
Dann hast du was davon und er auch.
Haha, hab ich mir nach dem Durchlesen dieses Threads auch gedacht.
Realisiert er die Finanzierung wenigstens mit dir Thomas oder hat er sich alles ausgedruckt und mitgenommen?