Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

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  1. Avatar von Kimi190
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    Standard Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Und zwar bin ich Teilerbe einer Immobilie. Der zweite Erbe möchte gerne ausbezahlt werden und möchte für seinen Anteil 25.000 Euro erhalten. Zudem plane ich kleine Modernisierungsmaßnahmen die ca. mit 30.000 – 35.000 Euro gerechnet werden können. Somit benötige ich einen Kredit über 55.000 bis 60.000 Euro.
    Meine Fragen sind nun:
    1.) Welcher Kredit ist hier der richtige? Ein Modernisierungskredit einer Bausparkasse?
    2.) Wenn ja, kann über den Modernisierungskredit auch die Auszahlung des Erben erfolgen?
    3.) Was muss als Nachweis erfolgen? Nur die letzten zwei Entgeltnachweise?
    4.) Wäre wohl eine solcher Modernisierungskredit über diese Summe wohl möglich bei einem Nettomonatseinkommen von ca. 2.400 Euro?
    5.) Wie läuft die Auszahlung eines Kredites? Erhält man nur Beträge für die ein Verwendungsnachweis erbracht wurde oder kann man sich den Betrag auch komplett auszahlen lassen?
    6.) Muss man für alles einen Verwendungsnachweis erbringen oder kann man den Kredit auch teilweise (nicht ausschließlich) für andere Dinge wie z.B. einen Computer, Fernseher etc. nutzen?

    Danke!

  2. Avatar von Kimi190
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Sorry blöd ausgedrückt. Es handelt sich um eine Schenkung und die Auszahlung eines Pflichtteils für einen Erben muss erfolgen.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Zitat Zitat von Kimi190
    Sorry blöd ausgedrückt. Es handelt sich um eine Schenkung und die Auszahlung eines Pflichtteils für einen Erben muss erfolgen.
    Wie gesagt, auch da gilt die Sanierungspflicht.

  4. Avatar von Kimi190
    Kimi190 ist offline
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Danke Gilt auch für selbst bewohnte Gebäude ja? Muss ich alles innerhalb von zwei Jahren machen wie Dachdämmung, Heizkessel ggf. austauschen, Heizungsrohre dämmen? Wenn ich eine Fassadendämmung mache, dann muss ich auch noch mehr nach EnEv machen?

    Wie wird die Umsetzung überprüft? Bei einem Darlehen achtet die Bank darauf oder wie?

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Ich persönlich habe neu gebaut und hatte nur die ENEV-Vorschriften für Neubauten zu beachten. Von den Sanierungsverpflichtungen bei Erwerb habe ich nur gehört aber mich nicht weiter damit beschäftigt.
    Ich weiß nur, dass es die Pflicht gibt, innerhalb von 2 Jahren nach Besitzübergang diese energetischen Maßnahmen durchzuführen.
    Welche Maßnahmen das alles sind, ob es ggf. Befreiungstatbestände gibt und wie Kontrollen stattfinden, kannst du dich nur selber schlau machen.

  6. Avatar von Kimi190
    Kimi190 ist offline
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Ok, dan erkundige ich mich mal hier im Forum. Hier sollte es bei der Finanzierung bleiben

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Zitat Zitat von Kimi190
    Hallo zusammen,
    ihr habt mir hier alle schon sehr geholfen. Ich möchte nun nach einigen Gesprächen nochmal meine "Wünsche" verändern.

    1.) Der Verkehrswert des Objektes ist derzeit noch nicht bekannt, dürfte aber wohl mit der Grundstücksfläche und den zugehörigen Ackerland > 60.000 Euro liegen. Würde für so ein Darlehen der Darlehensgeber, sprich die Bank, ein Gutachter erstellen lassen oder eher nicht bei dieser Summe?
    Dieser Wert wird unter Berücksichtigung der zu erledigenden Renovierungen und Modernisierungen durch die Bank im Tischgutachtenverfahren ermittelt. Auch kann ein erfahrener Finanzierungsmakler den Wert inkl. Modernisierungen, bzw. unter Berücksichtigung dieser den Wert ermitteln.
    2.) Ich würde gerne ein Darlehen oder ähnliches in Höhe von 60-65.000 Euro haben wollen. Eigenkapital möchte ich nicht einbringen. Dieser Betrag teilt sich auf auf Auszahlung des Erben mit 20-25.000 Euro (da es sich um eine Schenkung handelt) und ca. 40.000 Euro in Instandhaltungsarbeiten, die meines Wissens nicht wertsteigernd sind. So möchte ich einen kleinen Hof pflastern lassen, Garagendächer erneuern, eine Hauswand verkleiden (nicht unbedingt energetisch), das Haus streichen lassen sowie den Flur und die Haustreppe renovieren lassen. Ich nehme an, dass dieses nicht wertsteigernd ist.
    Warum soll das nicht wertsteigernd sein??
    3.) Ich werde zum Zeitpunkt zur Aufnahme des Darlehens verheiratet sein, möchte aber das Entgelt meiner zukünftigen Frau (ca. 1000 Euro netto) nicht einbringen, da ich Alleinbesitzer bin und bleiben möchte. Mein Nettogehalt liegt bei ca. 2.400 Euro. Einen zeitlich begrenzten Vertrag habe ich nicht und bin seit 10 Jahren in dem Großunternehmen tätig. Kredite hatte ich noch nie und neg. SCHUFA-Einträge sind mir auch nicht bekannt (habe mal eine kostenlose Selbstauskunft nach §34 bestellt). Laufende mon. Kosten habe ich ca. 1.000 Euro.
    Schufaauskunft mal einzuholen ist ok.
    Es gibt Banken, die wollen bei Verheirateten immer die Darlehensnehmerschaft beider Eheleute oder eine Gütertrennung. Auch gibt es Banken die schauen nach der Eigentümerschaft und unterscheiden dann oder eben Banken, denen das völlig egal ist. Dafür hat man aber die Auswahl von ca. 450 Banken um sich die Bank auszusuchen, die nach meiner Melodie spielt.

    4.) Ich möchte mon. max. 350 Euro für das Darlehen bezahlen wollen.
    Kein Problem! Passt, alles gut!
    5.) Die Auszahlung des Erben und der Start der Renovierungsarbeiten soll erst 2019 beginnen. Wann sollte ich spätestens, nur rein als Info, mit der Bank sprechen, damit alles zeitlich klappt. So schnell wie möglich ist schon klar :-)
    Kann man so nicht sagen, Fakt ist wenn heute ein Darlehen zur Planungssicherheit zugesagt werden soll, aber die Ausazhlung erst in 1 bis 1,5 Jahren stattfinden soll muss man genügend bereitstellungsfreie Zeit einräumen. So gewährleistet man, dass während der Nichtauszahlungszeit keine Zinsen anfallen. Ich persönlich würde mir - damit ich Planungssicherheit habe - das Darlehen so schnell wie möglich sichern, wenn die Modalitäten bezüglich Schenkung und Auszahlungsumme an Miterben geklärt sind.

    Meine wichtigste Frage ist nun, wie sicher ist anhand der Angaben und ggf. aus Erfahrungswerten, dass ich ein Darlehen in dieser Summe bekomme oder ist es ausgeschlossen oder schwierig?
    Von den Grunddaten her dürfte alles passen, wie ich aber immer so schön zu sagen pflege, ein Darlehen kann und wird hier nicht zugesagt werden, insbesondere das Objekt muss einegwertet werden, was aber - so die Unterlagen vorliegen - mit Sprengnetter oder dem Bewertungstool von Europace eine Sache von 2-3 Minuten ist!

  8. Avatar von Kimi190
    Kimi190 ist offline
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Danke

    Also ich habe mich nach ENEV erkundigt. An der Heizung muss ich nichts tun, nur die Decke oder das Dach nach ENEV dämmen. Wieviel kann man bzw. muss man einplanen? Es handelt sich um einen begehbaren, unbewohnten Dachboden.

    Sicher schwer zu sagen, ich weiss.

    In einem der vorherigen Beiträgen wurde von einem Forenmitglied gesagt, dass die oben genannten Maßnahmen Instandhaltungsarbeiten sind, die nicht wertsteigernd wären.

  9. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Hi Kimi190,

    zu Kosten wird Dir niemand eine genaue Summe sagen können!
    Dafür gibt es Fachleute und ich würde nicht am falschen Ende sparen. (es muß sich jemand Vor Ort anschauen)

    Um so kleiner die Summe wird die im Grundbuch steht um so besser der
    Beleihungsauslauf! (bessere Konditionen)

    Ich würde wie folgt vorgehen:

    Das Eigentum durch eine Zahlung in Höhe von 20-25t übernehmen.
    Vereinbarung 5t sofort Rest durch Rückzahlung (wenn beide Seiten mit einverstanden)
    (jetzt noch keine Grundschuld wenn du es so regeln kannst)

    Dann alles eintragen lassen Grundbuch usw. usw. und in 1/2 Jahr mir ein Darlehen
    für die Modanisierung sichern. Und bis dahin Kostenaufstellung / Bewertung vom Objekt usw. usw.

    Du wirst schnell sehen das aus 25-30t dann 40-50t Kapitalbedarf werden!
    Ist aber auch kein Problem weil zum Teil / Großteil wertsteigernd!

  10. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Zitat Zitat von Kimi190
    Wie wird die Umsetzung überprüft? Bei einem Darlehen achtet die Bank darauf oder wie?
    Das ist sehr unterschiedlich und kann man pauschal nicht sagen.
    Gibt Banken die wollen Fortschritte und Rechnungen sehen, sowie Baubehörden und BG die kontrollieren kommen.

    Bei mir zB traf 2011 nichts von o.g. ein,
    bei Bekannten im näheren Umfeld schon.

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Hallo Freeliner, wenn Sie KfW Fördermitteldarlehen beanspruchen müssen Sie auch gegenüber der finanzierenden Bank die entsprechenden Nachweise bringen.
    Kommt immer darauf auch an was Sie für eine Darlehensart haben.

    Möchten Sie anderstherum viel in Eigenleistung machen und die Rechnungen usw. selbst steuern können Sie auch ein Darlehen für Modernisierungen aufnehmen.
    Dann wird die Bank normalerweise einfacher Rechnungen usw. Baufortschritt akzeptieren.

    Welche Darlehen haben Sie für diese Maßnahme?
    PS: Schöne Feiertage

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Es ist erst Mal in Erfahrung zu bringen, welche Arbeiten als Modernisierungen und Renovierungen getätigt werden sollen. Dieses muss in der Regel bei allen Banken auch in einer Aufstellung dargestelllt werden. In der Regel bis zu Summen von 20.000 Euro ohne Architektenbestätigung, darüber mit Bestätigung eines Architekten. Auch müssen wir Bestandsobjekte von einem Kauf unterscheiden.

    Kauf
    1) Finden Eigenleistungen statt, fallen die KfW Programme - ausser KfW 124 - ohnehin weg. Das gilt bei Bestand, ebenso wie bei Kauf.

    2) Werden Eigenleistungen getätigt, müssen diese - so die Mittel als Modernisierungs-, oder Renovierungsmittel beantragt werden - ebenso belegt werden, wie die Arbeiten als solches. Materialrechnungen sind einzureichen, ebenso Fotos.

    Es muss einleuchten, dass die Materialrechnungen, sowie Handwerksrechnungen (so beides stattfindet) die beantragten Mittel ergeben sollten und die meisten Banken auch wert darauf legen, sich das nachweisen zu lassen. Hier wird bei den meisten Banken ein Abschlag auf das Konto gezahlt, der wenn nachgewiesen den nächsten Abschlag nach sich zieht. Die Bauherren werden in der Regel angehalten kleinere Rechnungen an Handwerksfirmen sowie Materialrechnungen in Baumärkten selber zu bezahlen und größere Rechnungen per Zahlungsanweisung durch die Bank überweisen zu lasssen.

    Sicherlich gibt es auch Banken, die die gesamten Summen auf das Konto überweisen und der Bauherr damit in die Spielhalle fahren könnte oder - wie kürzlich hier geschildert - von dem Geld dem Schwager helfen zu können, weil der Führerschein verloren wurde. Hier sei angemekt, dass das in der Regel die Banken sind, die die Mod und Ren nicht zu 100% wertsteigernd ansetzen und somit ihr Risiko minimieren. Hier möchte ich klar empfehlen, dass eine Bank auszuwählen ist die nicht die komplikationsloseste Abwicklung anbietet sondern die Bank, die die Maßnahmen zu 100% ansetzt und eine moderate Auszahlungspolitik fährt. Will ich mir da eine Küche und/oder ein Auto mit reinschummeln und es die Auszahlungsmodalitäten technisch hergeben muss ich damit rechnen nicht die besten Konditionen zu bekommen, eben da die Maßnahmen nicht zu 100% angesetzt werden, der Beleihungsauslauf dadurch höher ist und somit schlechtere Konditionen nach sich zieht.

    Bestand

    3) Kapitalbeschaffung. Hier kann ich mit dem Geld machen was ich will und es muss auch nichts nachgewiesen werden. KB findet Anwedungung bei Bestandsobjekten, die nicht mehr oder nur gering belastet sind.

    Es ist ja auch immer die Frage ob man bei Bestandsobjekten den bisherigen Grundbuchgläubiger (egal ob mit oder ohne valuta) anfragt oder eine neue Bank. Habe ich eine Vorlast (valuta) muss ich darauf achten mit den Mittel der Mod und Ren in der Regel innerhalb von 80% zu liegen, entsprechend muss ich wert auf einen hohen Beleihungswert legen, entsprechend sollten die Mod und Ren auch zu 100% Berücksichtugung finden. Habe ich keine Vorlast erhöhe ich die Chancen besserer Zinsen, sollten die Mod und Ren zu 100% von der Bank anerkannt werden.

    Bei Kauf mit Ren und Mod bietet sich immer wieder die DSL Bank an, die die Maßnahmen für die Konditionierung zu 100% ansetzt. Die Auszahlungsmodalitäten steuern und beauftragen wir erfahrenen Finanzierungsmakler. Geringe Einstände, Abschläge für Kauf und weitere Abschläge für Eigennutzer und/oder Summen-, und Volltilgerabschläge machen die DSL Bank konditionell und in der Abwicklung attraktiv und die Bearbeitungszeiten stehen den Vorteilen nichts nach.

    Auch die Commerzbank, die Ing.DiBa (bis max. 30% des Kaufpreises) und die Sparkassen handhaben das mit Mod und Ren im Verhältbis zu den Zinsen ordentlich, Sparda und PSD Banken sind individuell zu betrachten.

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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Bei mir kein KfW. Wollt ich eigentlich noch dazu schreiben, ging dann aber unter.

    War ein normales Baudarlehen, aber wie von Ihnen geschrieben, mit viel Eigenleistung.

  14. Avatar von noelmaxim
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    @Freeliner

    Bestand oder Kauf, Vorlast oder keine? Summe?

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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Elternhaus übernommen, Geschwister ausbezahlt, lastenfrei, Aufstockung und Sanierung, Darlehen 100k + 30k für PV

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Wie war denn da der Zahlungsfluss?

    Du schreibst ja, dass keine Nachweise notwendig waren.

  17. Avatar von Kimi190
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Nochmal zur meinem Anliegen. Alle Auflagen nach ENEV sind bereits erfüllt (Heizung auf akt. Stand und Dämmung der oberen Geschossdecke nicht notwenidig, da Holzbalkendecke mit Lehmfüllung). Ich muss im neuen Jahr nur noch mit der Bank sprechen bezgl. des Darlehen. Als Eigentümer soll ich kurzfristig im Grundbuch eingetragen werden. Auszahlung des Erben soll Anfang 2019 erfolgen und Modernisierungen sollen so schnell wie möglich beginnen, aber wohl erst 2019, da erst das Darlehen 2019 beginnen soll und auch erst ab frühestens Ende 2018 mit den Abschlagszahlungen begonnen werden soll. Volumen für das Darlehen sind 20.000 Euro für Auszahlung des Erben und 45.000 Euro für Instandhaltungsarbeiten/ Modernisierungsarbeiten (Dächer/ Dachrinnen von Garagen erneuern, Pflasterarbeiten, Dämmung einer Hauswand, Fassade streichen, Treppe modernisieren und Flur fliesen/tapezieren). Monatlich möchte ich ca. um die 300 Euro zahlen und das über max. 20 Jahre. Gerne soll es auch die Möglichkeit geben, jährlich eine Sondertilgung zu machen. Dieses sollte aber eine Option sein. Ich bin wie gesagt 30 Jahre, verdiene 2.400 Euro netto und möchte kein Eigenkapital einbringen. Übrigens mein Rating von Creditreform Boniversum ist beim Score I 96,7% (Scorewert 967) und beim Score II 98,3% (Scorewert 19). Es sind keine Einträge gespeichert. Denkt ihr, dass dieses alles gute Voraussetzungen für die Zuteilung des Darlehen sind?

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Hallo Kimi190,

    sieht doch soweit alles ganz ordentlich aus, das war ihnen aber alles u.a. in Post #4, #6 und #13 schon mitgteteilt. Der Infoscore kann ein Indiz auf einen guten Schufascore sein, interessieren tut dieser aber nicht.

    Wenn sie Ende 2018/Anfang 2019 die Auszahlungen beanspruchen können sie heute zeichnen und das Darlehen 1 Jahr bereitstellungszinsfrei stellen. Somit hätten sie Panungssicherheit. Sie können aber auch noch Ende des Jahres warten, nur dann interessieren ihre bonitären Vorgaben von heute erst mal nicht, denn entscheidend sind dann die, die bei Beantragung vorherrschen.

    Ihr Vorhaben wird als Lediger mit 2.400 Euro Nettoeinkommen bei ihrer Wunschrate von 300-350 Euro und einem Kapitalbedarf von um die 60.000 Euro für Erbauszahlung, ENK, Mod und Ren (ggf. sogar für Geld für einen Computer oder einer Weltreise) und einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren (oder mit/durch Sondertilgungen kürzer) darstellbar sein und finden sich keine unbekannten Tücken, zu einem positiven Kreditvotum führen.

    Mehr als diese Aussage bestätigen wird hier für sie niemand tun können.

  19. Avatar von Kimi190
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo Kimi190,

    Wenn sie Ende 2018/Anfang 2019 die Auszahlungen beanspruchen können sie heute zeichnen und das Darlehen 1 Jahr bereitstellungszinsfrei stellen. Somit hätten sie Panungssicherheit. Sie können aber auch noch Ende des Jahres warten, nur dann interessieren ihre bonitären Vorgaben von heute erst mal nicht, denn entscheidend sind dann die, die bei Beantragung vorherrschen.
    Was bedeutet das? Ich schließe jetzt das Darlehen ab, zahle erst ab Ende 2018/Anfang 2019 die monatlichen Raten und erhalte die Summe bzw. teilweise erst ab Ende 2018/Anfang 2019 oder heisst das, dass ich das Darlehen jetzt abschließe, die Raten erst ab Ende 2018 zahle und das Geld z.B. für die Renovierung sofort erhalte?

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Selbstverständlich können (und ggf. sollten) sie das Darlehen jetzt schon zeichnen, ebenso selbstverständlich bekommen sie aber erst Geld ausgezahlt, wenn sie wie beantragt und beurkundet Eigentümer geworden sind oder der derzeitige Eigentümer einer Belastung des Grundbesitzes zustimmt. .

    Würden sie - da jetzt eine Beurkundung staffinden kann/könnte (oder ohne dem mit Zustimmung des jetzigen Eigentümers) - Geld für die Modernisierungen ausgezahlt bekommen, würden sie auf das ausgezahlte Geld (aber auch nur auf das und ohne Tilgung) monatlich nachschüssig auch Zinsen zahlen müssen.

  21. Avatar von Kimi190
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    Standard AW: Finanzierung von Immobilie + Modernisierung

    Also zusammengefasst und einfach verständlich für mich heisst das, dass wenn ich Eigentümer bin und im Grundbuch eingetragen bin, ein Darlehen beantragen kann, Modernisierungen vornehmen kann schon kurz nach Abschluss des Darlehens, die Auszahlung des Erben zu Beginn 2019 erfolgt und die Zins- sowie Rückzahlungen des Darlehens erst Anfang 2019 starten oder verstehe ich das falsch?

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