Zitat von
Kimi190
Hallo zusammen,
ihr habt mir hier alle schon sehr geholfen. Ich möchte nun nach einigen Gesprächen nochmal meine "Wünsche" verändern.
1.) Der Verkehrswert des Objektes ist derzeit noch nicht bekannt, dürfte aber wohl mit der Grundstücksfläche und den zugehörigen Ackerland > 60.000 Euro liegen. Würde für so ein Darlehen der Darlehensgeber, sprich die Bank, ein Gutachter erstellen lassen oder eher nicht bei dieser Summe?
Dieser Wert wird unter Berücksichtigung der zu erledigenden Renovierungen und Modernisierungen durch die Bank im Tischgutachtenverfahren ermittelt. Auch kann ein erfahrener Finanzierungsmakler den Wert inkl. Modernisierungen, bzw. unter Berücksichtigung dieser den Wert ermitteln.
2.) Ich würde gerne ein Darlehen oder ähnliches in Höhe von 60-65.000 Euro haben wollen. Eigenkapital möchte ich nicht einbringen. Dieser Betrag teilt sich auf auf Auszahlung des Erben mit 20-25.000 Euro (da es sich um eine Schenkung handelt) und ca. 40.000 Euro in Instandhaltungsarbeiten, die meines Wissens nicht wertsteigernd sind. So möchte ich einen kleinen Hof pflastern lassen, Garagendächer erneuern, eine Hauswand verkleiden (nicht unbedingt energetisch), das Haus streichen lassen sowie den Flur und die Haustreppe renovieren lassen. Ich nehme an, dass dieses nicht wertsteigernd ist.
Warum soll das nicht wertsteigernd sein??
3.) Ich werde zum Zeitpunkt zur Aufnahme des Darlehens verheiratet sein, möchte aber das Entgelt meiner zukünftigen Frau (ca. 1000 Euro netto) nicht einbringen, da ich Alleinbesitzer bin und bleiben möchte. Mein Nettogehalt liegt bei ca. 2.400 Euro. Einen zeitlich begrenzten Vertrag habe ich nicht und bin seit 10 Jahren in dem Großunternehmen tätig. Kredite hatte ich noch nie und neg. SCHUFA-Einträge sind mir auch nicht bekannt (habe mal eine kostenlose Selbstauskunft nach §34 bestellt). Laufende mon. Kosten habe ich ca. 1.000 Euro.
Schufaauskunft mal einzuholen ist ok.
Es gibt Banken, die wollen bei Verheirateten immer die Darlehensnehmerschaft beider Eheleute oder eine Gütertrennung. Auch gibt es Banken die schauen nach der Eigentümerschaft und unterscheiden dann oder eben Banken, denen das völlig egal ist. Dafür hat man aber die Auswahl von ca. 450 Banken um sich die Bank auszusuchen, die nach meiner Melodie spielt.
4.) Ich möchte mon. max. 350 Euro für das Darlehen bezahlen wollen.
Kein Problem! Passt, alles gut!
5.) Die Auszahlung des Erben und der Start der Renovierungsarbeiten soll erst 2019 beginnen. Wann sollte ich spätestens, nur rein als Info, mit der Bank sprechen, damit alles zeitlich klappt. So schnell wie möglich ist schon klar :-)
Kann man so nicht sagen, Fakt ist wenn heute ein Darlehen zur Planungssicherheit zugesagt werden soll, aber die Ausazhlung erst in 1 bis 1,5 Jahren stattfinden soll muss man genügend bereitstellungsfreie Zeit einräumen. So gewährleistet man, dass während der Nichtauszahlungszeit keine Zinsen anfallen. Ich persönlich würde mir - damit ich Planungssicherheit habe - das Darlehen so schnell wie möglich sichern, wenn die Modalitäten bezüglich Schenkung und Auszahlungsumme an Miterben geklärt sind.
Meine wichtigste Frage ist nun, wie sicher ist anhand der Angaben und ggf. aus Erfahrungswerten, dass ich ein Darlehen in dieser Summe bekomme oder ist es ausgeschlossen oder schwierig?