Zitat von
Honey1979
Moin erst einmal.
Eine recht komplizierte Sache die Du dort schilderst.
Punkt 1
Die Bank ermittelt den Immobilienwert anhand Ihrer eigenen Einstufungen, wenn sie sagen wir mal einen „Marktwert“ von 350 K hat, du Sie für 300 K Kaufst, ist der Maximale Beleihungswert der Bank auch bei 300 K
Denn in diesem Moment bist DU halt der Markt.
So sind die Spielregel.
Dann wird die Bank von den gezahlten 300 K noch ihren internen Sicherheitsabschlag machen. Sagen wir hier mal einfach 20 % Dann hast Du bei 260 K eine 100% tige Beleihung. Obwohl das Objekt (zumindest in deinen Augen ) Einen Wert von 350 K Hat.
Diese Abschläge sind immer abhängig von vielen vielen Faktoren, die sicherlich nur die Menschen kennen welche das Objekt bewerten.
Oft tauchen solche Probleme bei Anlageobjekten auf, wenn Beispielsweise das Baujahr von 1930 ist, das Objekt aber durchgehend Renoviert wurde… Es bleibt halt 1930 Stehen und danach wird abgewertet. ( Hier wird dann aber noch der Ertragswert ins Gleichgewicht gestellt )
Nur mal so zur Erklärung….
Was Du an einem Haus umgebaut oder Repariert hast, das ist der Bank eigentlich fürchterlich egal es sei denn Du hast Die Fester ( Holz gegen Thermopen ) getauscht oder das Dach neu eingedeckt, Fassade gedämmt, evtl. Heizungsanlage erneuert. Der Rest ist an sich uninteressant ob Du neu tapeziert hast oder für x Tausend Euro einen Marmor Boden gelegt hast, Fassade neu gestrichen , oder die Terrasse neu belegt hast.
Das sind alles Dinge, die ein Hausbesitzer sowieso zu machen hat und das dann ggf alle 15 Jahre oder so. Steigert aber nicht den Beleihungswert. Der nichts mit deinem augenscheinlichem „Marktwert“ zu tun hat.
Ich unterstelle Dir mal das du bereits bei der Bank gewesen bist und dein Problem geschildert hast…. Das die Bank das Objekt nun bewerten möchte, hat in meinen Augen überhaupt nichts mit deiner Nachfrage zu tun ob es 275 wert ist oder 420 oder was auch immer.
Das ist bei dem Beleihungsgrad an sich vollkommen uninteressant, ich denke eher das man auf der Gegenseite kalte Füße bekommt und nachschauen will, ob das Obkjekt denn überhaupt noch einen Wert von 275 K hat !!!
275 Wert und 100 K Beleihung entspricht einer Beleihung von 36 % / Wert 275 und 150 K Beleihung entspricht einer Beleihung von 55 % .Alles unter einer Beleihung von 60 % ist in meinen Augen für die Bank uninteressant und verändert den Sollzins kein cm.
Es könnte sich hier im Hintergrund einiges tun…. Was Du jetzt an sich gar nicht beurteilen kannst. Ganz sicher wird die Bank nicht auf Dich zukommen und sagen… Och, wir haben das Objekt damals zu gering bewertet und senken jetzt mal den Zinssatz des festgeschriebenen Darlehens um Ihnen entgegen zu kommen und legen dann noch mal 40 oben drauf. Wir entschuldigen uns für die falsche Bewertung seinerzeit……
Ich denke eher das Die Bank jetzt raus kommt um die gestellten Sicherheiten zu überprüfen und dann kommt noch hinzu, das man überlegen sollte ob du bei Vertragsabschluss angegeben hast, einen Teil der Immobilie zu vermieten…. Und wie groß dieser Teil Prozentual ist …. Und wann Du mit der Vermietung begonnen hast…. War es von Anfang an oder War es 3 oder 5 Jahre später. ???
Hintergrund ist , das Banken auf selbstgenuzte Immobilien andere Zinssätze bieten als auf vermietete, was ganz klare und nachvollziehbare Gründe hat.
Wenn du das Haus zum Eigennutzen gekauft hast und dann von vornherein 50 % vermietet hast, dann hat das den bitteren Beigeschmack, dass Du falsche Angaben beim Darlehensvertrag gemacht hast.
Wäre ja recht naheliegend , da Du ja schreibst 15 Tausend sind abgezahlt und 650 Tilgung pro Monat …. Dann hast Du das Objekt ja noch nicht einmal 2 Jahre.
Die Bank ist hier ganz klar m Vorteil, da die Beleihung recht gering ist und sie keinerlei Ausfallrisiko hat.
Dein Beispiel hier ist wieder ein absolutes Parade Beispiel, wie schnell sich das Leben drehen kann und genau aus diesem Grunde halte ich von diesem ganzen Volltilgerdarlehen und Zinssicherheit über 25 Jahre und son mit überhaupt Garnichts. ( Aktuell sind die Baufinanzierungszinsen in diesem Monat wieder GESUNKEN )
Die Tilgung von 6% die Du geschrieben hast ist vollkommen unnötig in meinen Augen.
Ich empfehle aus eigener Erfahrung eine Tilgung von 2% und veränderbar in einer Bandbreite von 2 bis 4 % und zusätzlich 5 % Sondertilgung. Das bringt so verdammt viel Flexibilität und vor allem Sicherheit… Das Sicherheit auch Geld kostet in Form von Zinsen, ist nichts neues, aber diese zahlt man gerne wenn man dafür nicht in solch eine Situation kommt in der Du jetzt genau steckt.
An deiner Stelle hätte ich das gänzlich anders gemacht und wäre zur Bank gegangen, hätte die Karten auf den Tisch gelegt und darum gebeten ein oder 2 Jahre Tilgungsaussetzung zu bekommen.
Ich bin mir recht sicher, das diesen Kompromiss bei dem Beleihungsgrad jedes Geldhaus begleitet hätte.
Aber weitere Schulden aufzunehmen um bestehende Schulden zu tilgen ergibt hier keinen Kreis.
Dein Problem, so wie Du es hier schilderst ist deine Kapitaldienstfähigkeit.
Diese kann man nur verbessern indem man die Ausgaben senkt oder die Einnahmen erhöht.
Weitere Schulden aufzunehmen ändert an der Situation nichts und ich bin mir recht sicher das die Bank das genau so sieht, deshalb wollen Sie ganz sicher nicht 2 Jahre nach Finanzierungsabschluss dein Haus neu bewerten was zum jetzigen Zeitpunkt einen Beleihungsgrad von ca + - 30 % hat, jenachdem was die Bank damals für Abschläge in der Bewertung gemacht hat.
Wenn Du 650 Tilgung hast , wirst du incl. Zinsen ca 800 Euro Gesamtbelastung haben …. ODER ?
Dann sagen wir mal 350 Nebenkosten des Hauses kommst Du auf ca 1150,00 Euro …. Zu 1700 Netto = 550,00 Euro…. Bisschen wenig oder ?
Was kommt denn zusätzlich an Miete rein ?