Vorkehrung z Schutz der Gläubiger ?
-
Themenstarter
Erfahrener Benutzer
- 03.09.2014
- 144
Vorkehrung z Schutz der Gläubiger ?
Gemäß Vorkehrung des Gesetzgebers werden zum Schutz der Gläubiger zum Versicherungswechsel die Zustimmung der Gläubiger verlangt.
Wieso aber verlangen einige Versicherungen solche Zustimmung überhaupt nicht ?
Ähnliche Themen
-
Von viktor im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
Antworten: 3
Letzter Beitrag: 23.10.2019, 20:58
-
Von Horst1953 im Forum Neuigkeiten und Ankündigungen
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 24.01.2017, 14:28
-
Von verschaukelt im Forum Sonstige Finanzierungen
Antworten: 3
Letzter Beitrag: 07.10.2013, 10:19
-
Von Audimax23 im Forum Allgemeine Kredite
Antworten: 3
Letzter Beitrag: 28.12.2012, 11:11