Kein Widerrufsrecht beim Privatverkauf.
Ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer als Unternehmer gewerblich handelt und ein Fernabsatzgeschäft (z.B. online-Kauf) oder ein Haustürgeschäft vorliegt. Ansonsten bleibt der Käufer beim Privatverkauf auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen ( freiwillige Rücknahme, Umtausch ).
Ein grundsätzliches Recht zum Rücktritt bzw. Widerruf eines Kaufvertrages existiert nicht.
Das wollte ich auch mal hier posten und gesagt haben, da so viele der Ansicht sind das gibt es. Sollte jemand da einen § haben der das wiederlegt, bitte hier Posten.
Unabhängig hiervon gibt es die Chancen des Käufers, ein Rücktrittsrecht durchzusetzen bei Mängel was aber was anderes ist.
Wenn man sich damit beschäftigt ist es gut aber wenn nicht kommt halt die frage schon auf. Deswegen hab ich das hier auch gepostet als Info. Weil das eine in das andere greift !!