Private Rentenversicherung von 1999 nach §40b EStG: Garantiezins???
Hallo Forum,
ich habe seit 1999 eine private Rentenversicherung, die ich als Direktversicherung über meinen Arbeitgeber führe.
Die Beiträge aus Sonderzahlungen meines AG werden entspr. §40B EStG pauschalversteuert. Die Rente oder Kapitalzahlung sind bei Auszahlung komplett steuerfrei, allerdings krankenversicherungsbeitragspflichtig. Es ist ein Dynamik von 5% pro Jahr vereinbart.
Bisher wurde mir daher immer geraten die Versicherung unbedingt weiterzuführen, da es solche Konditionen ja heute nicht mehr gibt.
In Umfeld der ganzen Meldungen zu sinkendenn Garantiezinsen bei Lebens- und Rentenversicherung frage ich mich nun gerade, wie rentabel der Vertrag eigentlich ist und ob er eigentlich auch einen Garantiezins beinhaltet und wenn ja, in welcher Höhe?
Gesetzlich sollte im Jahr 1999 noch ein Garantiezins von 4% gelten.
Aber weder im Vertrag noch im Kleingedruckten ist die Rede von "Garantiezins" oder "Höchstrechnungszins".
In der jährlichen Mitteilung der Versicherung erhalte ich immer die Angaben "garantierte monatliche Rente", "garantierte Kapitalabfindung" und "Leistung bei Rückkauf".
Der Rückkaufwert setzt sich aus den Teilbeträgen "garantierter Rückkaufwert", "zusätzlicher Rückkaufwert", "Leistung aus laufender Überschussbeteilung zusammen"
Ich habe mir nun einmal alle Beiträge seit 1999 aufgeschrieben und in einer Zinseszinsrechnung errechnet, wo ich heute beim Rückkaufwert liegen müsste.
Ich komme dann auf eine Verzinsung von ca. 3,25%, was ja mit heute verglichen sehr gut ist.
Trotzdem kann ich den Wert nicht nachvollziehen. Wenn ich tatsächlich einen Garantiezins von 4% hätte und ja noch die Überschussbeteiligungen der letzten 17 Jahre hinzukommen, würde ich erwarten, das ein Wert deutlich größer 4% herauskommen würde.
AW: Private Rentenversicherung von 1999 nach §40b EStG: Garantiezins???
Zitat von tigertt
Ich habe mir nun einmal alle Beiträge seit 1999 aufgeschrieben und in einer Zinseszinsrechnung errechnet, wo ich heute beim Rückkaufwert liegen müsste.
Ich komme dann auf eine Verzinsung von ca. 3,25%, was ja mit heute verglichen sehr gut ist.
Trotzdem kann ich den Wert nicht nachvollziehen. Wenn ich tatsächlich einen Garantiezins von 4% hätte und ja noch die Überschussbeteiligungen der letzten 17 Jahre hinzukommen, würde ich erwarten, das ein Wert deutlich größer 4% herauskommen würde.
Kann mir jemand eine Erklärung/Aufklärung geben?
Meines Wissens wird nur die zurückgelegte Sparquote verzinst. Du darfst also die Kosten nicht mitverzinsen.