Lakra/L-Bank geförderte Eigentumswohnung vermieten ?
Hallo guten Tag in die Runde,
ich stelle nun hier mal meine Frage -
ich hatte in 1995 eine von der Lakra/L-Bank geförderte Eigentumswohnung gekauft.
Nun muss und will ich aber aus privaten wie beruflichen Gründen aus der Wohnung ausziehen.
Gerne würde ich die Wohnung an einen Mieter meiner Wünsche vermieten
( es wäre der Neffe )
Frage nun - da wohl eine Bindung vorliegt:
Eine geförderte Mietwohnung darf nur einem Mieter oder Wohnungssuchenden überlassen werden, der durch einen Wohnberechtigungsschein nachweist.
Kann / darf ich trotzdem ohne "Weiteres" vermieten ?
die Miete würde der Kostenmiete entsprechen
oder sind wir nach den Jahren nun raus aus der Zweckbestimmung ?
auf der L-Bank wollte ich nicht direkt anfragen - da ich ja keine schlafenden Hunde wecken wollte.
Besten Dank