für ein Teildarlehen unserer Baufinanzierung läuft im Februar 2018 die Zinsbindung ab. Die Bank hat uns kein schlechtes Folge-Angebot gemacht, von daher geht es mir eher um persönliches Interesse.
Im Vertrag des alten Darlehens steht wörtlich drin:
"Der Sollzinssatz ist bis zum 28.02.2018 gebunden. Wird bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist keine neue Zinsvereinbarung getroffen, so läuft das Darlehen zu veränderlichen Konditionen weiter. Der veränderliche Sollzinssatz beträgt derzeit 1,900 v.H. Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Euribor Dreimonatsgeld. Maßgeblich ist der am 31.12.2012 ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die [Name der Bank] regelmäßig vierteljährlich zum 1. erstmals am 01.04.2013 überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,2400 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss (s.o.) bzw. der letzten Anpassung des Sollzinssatzes verändert, sinkt oder steigt der Sollzinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15 Tage nach dem jeweiligen Überwachungstermin."
Ich würde jetzt den veränderlichen Anschlusszinssatz wie folgt berechnen:
Euribor 3Monatsgeld
Differenz
31.12.2012
0,187
0
31.12.2017
-0,329
-0,516
Dann käme ich auf einen Sollzinssatz von zu Beginn 1,900 - 0,516, also 1,384%. Oder sehe ich das falsch? Von einem "Aufschlag" der Bank, wie es in anderen Threads heißt, steht doch nichts im Vertrag?
Zumindest im Bezug auf Alternativen. Es ist allgemein bekannt, dass Prolongationskonditionen nicht gut sein müssen, entsprechend können Alternativen besser sein.
Die Bank hat dir ja Zahlen vorgelegt und auf die anvisierte Berechnung ihrer Zuschläge kalkuliert.
Es geht mir tatsächlich nur darum zu wissen, ob sich nicht laut Vertragstext ein definierter, zu berechnender Zinswert (so wie von mir bestimmt) ergeben muss.
Warum nimmst du als Grundlage die 1,9%? Das war der derzeitige veränderliche Zinssatz, dieser dürfte heute in keiner Berechnung mehr Berückshtigung finden.
Du müsstest einmal prüfen, ob zwischenzeitlich Zinsanpassungen vorgenommen wurden. Das wird, wenn ich den Vetrag richtig verstehe, so sein.
Es kann aber theoretisch sein, dass es insgesamt nur eine einzige Zinsanpassung gab, weil danach die zweite Vorgabe -
Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,2400 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss (s.o.) bzw. der letzten Anpassung des Sollzinssatzes verändert
Bedeutet:
31.12.2012 : 0,187
31.03.2013 : -0,1
-> Zinsanpassung um 0,287 nach unten. -> mehr als 0,24 Prozentpunke Veränderung.
Bis -0.329 sinds jetzt nur noch bummelig 0,05 Punkte, gäbe es zwischenzeitlich keine Anpassung mehr, würde die zweite Anpassungsklausel nicht greifen.
Da sich der Euribor etwas geschwankt hat, ist es also durchaus möglich, dass dort andere Sätze festgelegt sind.
Edit: Hab mal den letzten Satz geändert, da war nicht so viel Bewegung drin, wie ich dachte.
ich denke es handelt sich bei dem Vertrag auch um die Sparda Bank wie bei uns. :-)
Die Sollzinsbindung läuft aus und variabel zum Referenzzinssatzberechnung weiter.
Frage: Wann war die Vollauszahlung? (Kündigungsrecht 10 Jahre + 6 Monate nach Vollauszahlung)
Alternative
Dann hat man meines achtens ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten (bei variablen Zinssätzen)
Wie sehen das die Experten?
Wert vom Eigentum Haus/Wohnung?
Einkommen?
Grundbuch 1 Rang frei?
Ist es also richtig, dass der anfängliche veränderliche Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindung nicht durch die Vertragsbedingungen (wie oben beschrieben) berechnet werden kann? Warum gibt es dann diese Klausel?
der kann auf Basis der Vertragsbedingungen berechnet werden. Du brauchst aber noch weitere Informationen über mögliche Anpassungen in den letzten Jahren. Wie weiter oben beschrieben.
Ah so... Wenn der Euribor also jedes Quartal nur um 0,2399 verringert hat, würde nie angepasst? Ich hatte das so verstanden, als würde ein Anpassung nur dann erfolgen, wenn insgesamt an einem Stichtag (Quartal) der letzte geänderte Zinssatz eine größere Differenz als 0,2400 aufweist.
Wie kann ich denn dann jetzt den maßgeblichen resultierenden ZS bestimmen?
Ich bin deswegen so hartnäckig, weil die Bank mir für März 2018 einen anfänglichen variablen Zinssatz von über 2,5% genannt hat, was ich (vom Gefühl her) für falsch halte.
Wucki, das lässt sich nicht immer ganz einfach lösen, da machen die Banken was sie wollen und auch den variablen Zinssatz legen sie fest, wie sie es wollen aber grundsätzlich gar nicht dürfen.
Ich denke dieser Link hilft dir weiter und wenn die derzeitige Bank dass nicht so löst wie du meinst wie es richtig wäre oder aber richtig ist hilft nur Rechtsbeistand.
Ja, so verstehe ich das auch.
Es wird immer geprüft, ob die Änderung mindestens 0,24 ggü der letzten Änderung bzw beim ersten Mal des ursprünglichen Zinssatzes beträgt.
Der genannte Zinssatz kann so also nicht stimmen, da die Änderung mindestens ein Mal größer war. Bitte auf Basis der Vertragskonditionen um eine Berechnung mit Angabe der einzelnen Schritte, verweise ggf auf den Punkt in deinem Vertrag. Das würde ich aber erst in einem
Weiteren Schritt machen.
Zusätzlich kannst du dir natürlich eine Liste mit dem Euribor-Sätzen erstellen und dann selbst berechnen. Sind ja nicht so viele.
Ich würde hier nicht gleich böse Absicht vermuten. Vielfach lösen sich solche Fälle schnell auf. Vielleicht ist das in der Software der Bank nicht hinterlegt.
Hier spielt eigentlich auch der genannte Äquivalenzabstand keine Rolle, da die Konditionenberechnung ja bereits festgelegt wurde und insofern bei Vertragsunterzeichnung alles offen gelegt war.
Es bleibt der Bank aber freigestellt, dir ein weiteres, neues Angebot zu machen. Das scheint passiert zu sein. Der Äquivalenzabstand spielt dann keine Rolle, da ja beide Angebote sozusagen auf dem Tisch liegen.