ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Hallo Experten,
folgende Situation:
Darlehen Sollzinsbindung noch 8 Jahre Darlehenslaufzeit/Vertragslaufzeit noch 13 Jahre (5 Jahre länger) mit Restschuld (nach 8 Jahren Sollzins nach Euribor / Berechnungsgrundlage die festgelegt ist)
Darlehen wurde vor 2 Jahren aufgenommen und unterschrieben.
Vollauszahlung vor ca. 1 1/2 Jahren.
Das Sonderkündigungsrecht greift doch erst nach 10 Jahren und 6 Monaten nach Vollauszahlung?
Bin ich dadurch dann an die Bank nach 8 Jahren noch gebunden?
Hintergrund:
Wir möchten entweder mit Bausparvertrag (ist bereits voll) in 8 Jahren umschulden oder eine sehr hohe Sondertilgung / vielleicht komplett ablösen. (mit Geld was gespart wurde)
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Um es vielleicht besser zu verstehen:
Wenn jetzt fiktiv jemand eine Sollzinsbindung von 5 Jahren wählt und eine Laufzeit von 10 Jahren im Vertrag hat. (nach 5 Jahren z.B. nach Euribor Berechnungsgrundlage)
Ist die Person dann an die Hausbank 10 Jahre gebunden? (Vorfälligkeitszinsen möchte die Person nicht bezahlen.)
Oder kann die Person sich nach 5 Jahren schon für eine andere Bank entscheiden.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Martin79HN
Die Vertragslaufzeit spielt doch überhaupt keine Rolle. Ebenso, was soll denn diese Aussage zur Restschuld? Was hat der Euribor damit zu tun?
Nach Ende der Zinsfestschreibungszeit bis 10 Jahren kann das Darlehen grundsätzlich abgelöst werden. Über 10 Jahre halt nach BGB § 489.
Habe ich nun aber noch weitere Darlehen (was bei dir ja der Fall ist) gilt es zu beachten, dass die anderen Darlehen immer den ersten Rang belegen werden, sprich immer nach vorne rücken. Entsprechend muss die ablösende Bank immer eine Vorlast akzeptieren, sollte mit Fremdmitteln - auch Bauspardarlehen - abgelöst werden.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Hi Noelmaxim,
die Zinsfestschreibung läuft noch 8 Jahre und dann läuft es entweder nach neuer Vereinbarung weiter oder nach Berechnungsgrundlage der Marktzinsen (Euribor / Umlaufrendite wie auch immer).
Deshalb ist die Vertragslaufzeit vom Darlehen 8 Jahre Sollzinsbindung + 5 Jahre (sprich noch 13 Jahre)
Wann komme ich aus dem Vertrag nach 8 oder nach 13 Jahren? (bzw. 10 Jahren + 6 Monaten)
Die Gesamtlaufzeit bis zur Volltilgung ist noch viel länger weil kaum getilgt wird.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Welche Zinsfeschreibungszeit ist denn gewählt worden?? 10 oder 15 Jahre?
Die Vertragslaufzeit spielt überhaupt keine Rolle, sondern die Zinsfeschreibungszeit! Ich verstehe nicht was du da mit 8 und 13 Jahren, bzw. wohl ursprünglich 10 und 15 Jahren meinst.
Bei 10 Jahren spielt BGB §489 überhaupt keine Rolle, entsprechend auch nicht die Vollauszahlung und den Folgezins bestimmt die Bank für die Prolongation willkürlich! Ich weiss nicht was der Euribor da zu suchen hat.
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Sorry heute ist es etwas schwierig.
Es ist eine Zinsfestschreibung für 10 Jahre gewählt worden. (hat sich dann aber rausgestellt sind ca. 9 1/2 Jahre)
Es ist aber jetzt schon eine Darlehenslaufzeit / Vertragslaufzeit von damals 15 Jahren vereinbart worden.
Sprich nach der Sollzinsbindung (9 1/2 Jahre) wird nach Berechnungsgrundlage (für beide Seiten nachvollziehbar) neu berechnet oder neu verhandelt. (genaue Wortlaut muss ich nachschauen)
Deshalb ist es mir unklar ob ich wirklich schon nach jetzt noch 8 Jahren aus dem Vertrag rauskomme.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Entscheidend ist die Zinsfeschreibungszeit, entsprechend kommst du nach 10 Jahren bzw. zur genannten Zinbindungsendungszeit raus. Was diese 9 1/2 Jahre bedeuten sollen weiss ich nicht, möglicherweise ergibt sich diese Zeit ab dem Zeichnungsdatum bis zum genannten Zinbindungsendungsende.
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Sollzins gebunden bis zum 30.07.2025.
dannach Referenzzinssatz 10.08.2025 ermittelte Durchschnittszinssatz des Euribor plus 3,5%. LAUFZEIT endet am 30.07.2030
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Guten Morgen Herr Buhmann (noelmaxim),
danke für die Information.
Ich möchte die Vertragsinformation trotzdem kurz noch einstellen.
Sollzinsatz 1,55% p.A.dieser Zinssatz ist gebunden bis zum 30.07.2025
Bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung ist die Bank nach nachfolgenden beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken.
Die Berechtigung und Verpflichtung der Banz zur Sollzinsänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Referenzzinssatz ist der am 10.08.2025 ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die ENtwicklung des Referenzzinssatzes wird die
Bank regelmäßig erstmals im AUg. 2025 und dann monatlich jewiels zum 10 überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten.
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung des Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen von 1 Monaten, beginnend am 10.08.2025, über die Anpassung unterrichten.
Bei der Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, wird als Einstigszinssatz für den veränderlichen Sollzins der Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der für den vorausgehendenMonat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist zuzüglich 3,50 Prozentpunkten vereinbart. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingans getroffenen Regelungen.
Darlehensrückzahlung und Laufzeit:
Das Darlehen (Konto Nr.) ist wie folgt zurückzuzahlen:
in voller Höhe am 30.07.2030 Daneben sind die Sollzinsen zu den vereinbarten Zinsfälligkeitsterminen zu zahlen.
Bei SOllzinssatzänderung können die Raten entsprechend geändert werden. Die neuen Raten wird die Bank dem Darlehensnehmer mitteilen .
Vertragslaufzeit: Die Laufzeit endet am 30.07.2030
Ich habe bedenken doch erst nach Vollauszahlung 10 Jahre + 1/2 Jahr aus dem Vertrag zu kommen?
Sollzinsbindung ja bis 30.07.2025 dann variabel Referenzzinssatz + 3,5% (somit sehr teuer!)
Das würde bedeuten wir haben ca. 1 1/2 Jahre eine teure Finanzierung.
Bin ich an die Bank dann gebunden?
Freue mich nochmal um Rückmeldung ob wir wirklich zum 01.08.2025 neu finanzieren bzw. ablösen können.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Martin, das intessiert doch alles gar nicht! Ende der Zinsgfestschreibungszeit kannst du ablösen, so wie du das darstellst ist das nach 10 Jahren. Was verstehst du daran nicht?
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Die Zinsfestschreibungszeit sind nur ca. 9 - 9 1/2 Jahre und dann läuft es variabel + 3,5% bis 30.07.2030 weiter.
Nach Vollauszahlung haben wir nur 9 Jahre die Zinsfestschreibung.
Somit kann ich doch erst nach 10 Jahren + 6 Monaten kündigen und bin ca. 18 Monate an die "Wucherzinsen" gebunden?
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Ich kann die Zinsfestschreibungszeitvereinbarung nicht nachvollziehen, kenne solche Gestaltungen nicht. Seit wann beginnen diese denn nach Vollauszahlung? Wie hält man dass denn vertraglich fest? Steht da Zinsfestschreibungszeit Beginn 9 Jahre nach Vollauszahlung? Wieso von bis und ca.? Welche Bank ist das? Sparda Bank?
Wenn die Zinsfestschreibungszeit nicht benannt ist, dann sehe ich keine Vetragsgrundlage, wenn diese mit 9 Jahren benannt ist - von mir aus ab wann auch immer -dann sind das 9 Jahre, dann spielt BGB §489 überhaupt keine Rolle, denn da heisst es sinngemäß, bei Zinsfestschreibungszeiten über 10 Jahre hinaus und die hast du ja nicht, du schreibst ja von 9- 9 1/2 Jahren, was mir völlig unbekannt ist.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
@tneub
15 Jahre kann ja nur die kalkulatorische Laufzeit aufgrund der Tilgung im Verhältnis zum Zins sein. Entscheidend ist diese Zeit auch überhaupt nicht, eben weil nach Zinsbindungsende sich der Zins ja verändert. Möglich wäre noch mit dem geänderten Zins eine Anpassung des Tilgungssatzes, so dass die 15 Jahre eingehalten werden, aber solche Vertragskonstellationen sind mir nicht bekannt.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Zitat von noelmaxim
Ich kann die Zinsfestschreibungszeitvereinbarung nicht nachvollziehen, kenne solche Gestaltungen nicht. Seit wann beginnen diese denn nach Vollauszahlung? Wie hält man dass denn vertraglich fest? Steht da Zinsfestschreibungszeit Beginn 9 Jahre nach Vollauszahlung? Wieso von bis und ca.? Welche Bank ist das? Sparda Bank?
Wenn die Zinsfestschreibungszeit nicht benannt ist, dann sehe ich keine Vetragsgrundlage, wenn diese mit 9 Jahren benannt ist - von mir aus ab wann auch immer -dann sind das 9 Jahre, dann spielt BGB §489 überhaupt keine Rolle, denn da heisst es sinngemäß, bei Zinsfestschreibungszeiten über 10 Jahre hinaus und die hast du ja nicht, du schreibst ja von 9- 9 1/2 Jahren, was mir völlig unbekannt ist.
Die Zinsfestschreibung ist ja im Vertrag festgelegt. Vermutlich genau 10 Jahre ab Vertragsunterschrift.
Die Sonderkündigung §489 (1) Nr. 2nach 10 Jahren + 6 Monaten beginnt aber erst nach Vollauszahlung.
Vollauszahlung scheint ungefähr ein Jahr nach Vertragsunterschrift zu sein.
Bis dahin ist die Argumentation logisch.
Die Frage ist nur, ist das tatsächlich ein 15 jähriges Darlehen oder ist es ein 10 jähriges Darlehen, welches auf 15 Jahre kalkuliert ist.
Bei einem 10 jährigen wäre nach 10 Jahren zu prüfen, ob das Darlehen zu den genannten Konditionen fortgeführt wird oder neu abgeschlossen wird.
Ist das Darlehen dagegen tatsächlich auf 15 Jahre festgelegt, dann wäre nach der Sollzinsbindung ab 01.08.2025 ein variabler Zins enhalten.
Nach §489(2) BGB könnte das Darlehen eventuell mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Ggf. könnte auch eine Kündigung nach §489 (1) Nr. 1 in Frage kommen.
Und hier noch der Hinweis zum Schluss:
Da ich weder Jurist noch Banker bin, sind das alles nur Laienmeinung.
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Naja, ich bin aber Banker und weiß dass ja alles, aber der TE hat den Vertrag nicht gepostet, bzw. mir gezeigt. Ich weiß überhaupt nicht, was er da unterschrieben hat, bzw. kann nicht deuten, was er da so schreibt wie es zu sein scheint.
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Ich vermute mal, dass das ein Auszug aus dem DV ist:
Zitat von Martin79HN
Sollzinsatz 1,55% p.A.dieser Zinssatz ist gebunden bis zum 30.07.2025
Bei einem variablen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung ist die Bank nach nachfolgenden beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken.
Die Berechtigung und Verpflichtung der Banz zur Sollzinsänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Referenzzinssatz ist der am 10.08.2025 ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die ENtwicklung des Referenzzinssatzes wird die
Bank regelmäßig erstmals im AUg. 2025 und dann monatlich jewiels zum 10 überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten.
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung des Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen von 1 Monaten, beginnend am 10.08.2025, über die Anpassung unterrichten.
Bei der Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, wird als Einstigszinssatz für den veränderlichen Sollzins der Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der für den vorausgehendenMonat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist zuzüglich 3,50 Prozentpunkten vereinbart. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingans getroffenen Regelungen.
Darlehensrückzahlung und Laufzeit:
Das Darlehen (Konto Nr.) ist wie folgt zurückzuzahlen:
in voller Höhe am 30.07.2030 Daneben sind die Sollzinsen zu den vereinbarten Zinsfälligkeitsterminen zu zahlen.
Bei SOllzinssatzänderung können die Raten entsprechend geändert werden. Die neuen Raten wird die Bank dem Darlehensnehmer mitteilen .
Vertragslaufzeit: Die Laufzeit endet am 30.07.2030
AW: ablösen / Umschuldung nach Sollzinsbindung möglich wenn Vertragslaufzeit länger?
Habe ich übersehen geahabt, aber Martin, was ist da unklar? Wo hast du diese ca. 9-9 1/2 Jahren her? Was soll uns diese Zeit sagen?
Hier sehe ich eine Zinsfestschreibungszeit 31.7.2025 und dann kannst du aus dem Darlehen auch aussteigen, bzw. dieses ablösen. Die Vollauszahlung ist doch völlig ununteressant!