Hallo Finanz-Forum
ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Entscheidung helfen.
Folgende Situation:
ich habe Anfang 2017 ein Grundstück gekauft. Die Erschließungsarbeiten haben schon begonnen, geplante Dauer dafür ca. 9 Monate.
Das Grundstück soll ende November 2017 bezahlt werden.
Das Geld geht auf das Notaranderkonto und wird erst nach Übergabe des erschlossenen Grundstücks überwiesen.
Kosten Grundstück inkl. Notar und Grunderwbst. belaufen sich auf 95t€,davon 45t€ EK.
Darlehnssumme wäre dann 50t€.
Im günstigen Fall, wenn man auch innerhalb von 3 Monaten die Baugenehmigung erhält, kann ich in 12 Monaten mit dem Bau beginnen.
Für die Zwischenfinanzierung habe ich 3 Variaten vorliegen.
Variante 1
Variables Darlehn mit 197€ mtl. bei 2,75% Zins und 2% Tilgung
Variante 2
Zwischenfinazierung fest für 2 Jahre bei 3,49% Zins und 145€ mtl. ohne Tilgung
Variante 3
5 Jahreskondition bei 1,58% Zins,2%Tilgung und mtl. Belastung von 149€
Diese Variante kann jederzeit für die Hausfinazierung umgewandelt werden ohne Vorfälligkeit leisten zu müssen.
Sollte ich zu einer anderen Bank gehen, wird nur für die ersten 2 Jahre die Vorfälligkeit berechnet.
Welche Variante wäre in meinem Fall die beste Lösung?
Baubeginn laut aktueller Aussagen wäre ende November 2018. Man muss auch dazu sagen, dass sich die Erschließung schon um 6 Monate verzögert hat. Ich rechne eher mit Anfang 2019.
@Zaba
ja das ist der Nachteil. Wobei ich jederzeit ohne Vorfälligkeit Variante 2 und 3 auslösen kann. Auch durch eine andere Bank.
Aber ich will mit der Bank auch das Haus finanzieren.
Siehst du noch weitere Negativpunkte bei der Variante 2 und 3.
Bei der Variante 1 ist die Zeit bis zum Baubeginn die Unbestimmte und sollte sich der Zins alle 3 Monate erhöhen bin ich mit der Variante 1 schlechter bedient,oder?
Du kannst in beliebiger Höhe bei Variante 1 sondertilgen. Das kannst du bei den anderen Varianten nicht. Außer läppische 5%-10%. Kommt halt auf deine Sparrate an ob dass für Dich ein Vorteil ist. Ich habe im Juni bei einer etwas höheren Summe aber variabell finanziert, 28k€ getilgt und bin mit der zweiten Sondertilgung im Dezember dann jetzt fertig. Sowas bekommst du mit einer 5 jährigem Zinsbindung nicht hin.
Bei 2%Tilgung und der niedrigen Rate spielt die Zinsveränderung keine große Rolle, der größere Hebel ist hier aus meiner Sicht die Sondertilgungsoption bei Variante 1
Bei der Variante 2 und 3 kannst du nichts vorzeitig zurück zahlen, vielmehr bist du an diese Bank - wie von Zaba zu Recht angemerkt - geknebelt.
Ich frage mich wirklich manchmal, wie fahrlässig man denken kann, vor allem wie unaufgeklärt manche Verbraucher sich in solch ein Vorhaben begeben. Wie und warum kannst du heute schon festlegen, dass du in einem Jahr mit der Allianz finanzieren willst? Vor allem, selbst wenn die dann noch tolle Konditionen haben, woher nimmst du an, dass die den Bau dann auch finanzieren? Was machst du wenn die Allianz sich dann von dem Hypothekenmarkt verabschidet hat und Abwehkonditionen anbietet (was es vor einem halben Jahr gab, da man den Bearbeitungstau bzw. Rückstand von 35 Tagen abbauen wollte), was wenn die Allianz den Bau - warum auch immer - nicht finanziert?
Bei der Variante 2 und 3 kannst du nichts vorzeitig zurück zahlen, vielmehr bist du an diese Bank - wie von Zaba zu Recht angemerkt - geknebelt.
Ich frage mich wirklich manchmal, wie fahrlässig man denken kann, vor allem wie unaufgeklärt manche Verbraucher sich in solch ein Vorhaben begeben. Wie und warum kannst du heute schon festlegen, dass du in einem Jahr mit der Allianz finanzieren willst? Vor allem, selbst wenn die dann noch tolle Konditionen haben, woher nimmst du an, dass die den Bau dann auch finanzieren? Was machst du wenn die Allianz sich dann von dem Hypothekenmarkt verabschidet hat und Abwehkonditionen anbietet (was es vor einem halben Jahr gab, da man den Bearbeitungstau bzw. Rückstand von 35 Tagen abbauen wollte), was wenn die Allianz den Bau - warum auch immer - nicht finanziert?
Vielen Dank für deine Anmerkung.
Ich kann hier nur das Wiedergeben was mir der Berater gesagt hat.
Ich mehrmals nachgefragt und das bei verschiedenen Banken, Alle sagten mir, dass ich die Zwischenfinanzierung für das Grundstück jederzeit durch das Hauptdarlehn ablösen kann.
Wieso soll das nicht gehen??Bitte kläre mich auf....bin ein totaler Laie in der Finanzwelt.
Ich finde es einfach Schade, dass man sich bei verschiedenen Banken beraten lässt und keiner offen über Nachteile spricht.
Zu hinterfragen bleibt auch, warum erst in 12 Monaten der Bau starten kann, wenn in 3 Monaten die Baugenhmigung vorliegen kann.
Wir können die Baugenehmigung erst einreichen, wenn das Grundstück erschlossen ist.
Dauer der Erschließung ca. 9 Monate....10/2017 bis 07/2018 dann kann ich die BG einreichen. Laut Bauamt ca 3 Monate für die Bearbeitung.
Wenn eine Zinsfestschreibungszeit vereinbart wurde, kann das Darlehen innerhalb dieser Zeit nur mit Einverständnis der Bank oder nach BGB§489 (spielt bei 2 und 5 Jahren keine Rolle) und §490 vorzeitig - teils aber nur gegen Begleichung des Zinsschadens - zurück geführt werden.
Solltest du vertraglich einen vorzeitigen Ausstieg eingeräumt bekommen wäre das ok, aber das glaube ich nicht, bzw. gilt es zu beachten und einzufordern.
@neolmaxim
vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Situation hat sich seit getsern geändert.
Da ich ende des Jahres einen größeren Betrag (40% von der Darlehensumme) tilgen könnte, werde ich mich für die Variante 1 entscheiden. Alles andere würde keinen Sinn machen.
Danke euch für die Hilfe.
Gruß
Ein Frage ist mir noch eingefallen.
Wie ist es mit der Grundschuldeintragung?
kann ich diesbezüglich kosten sparen?
Oder bin ich gezwungen die Grundschuldeintragung/Löschung doppelt zu bezahlen?