ich benötige von den Experten eine Einschätzung zu folgender Sachlage:
Unverheiratetes Paar baut zusammen ein Haus
Kauft zusammen zu je 50% ein Grundstück (150.000€ - jeweils 75.000€) und zahlt darauf Grunderwerbssteuer 5% (7.500€)
Sind somit beide 50% Eigentümer und stehen im GB
Kreditaufnahme jeweils zu 50% = beide Darlehensnehmer (Gesamt-Hausbaukosten: 400.000€ )
6 Monate nach Fertigstellung kommt die Trennung
Partei A würde das Haus übernehmen. Partei B aus dem Darlehen rausnehmen und mit 30.000€ ausbezahlt werden.
Bank und Parteien stimmen zu.
Worauf fallen nun die Grunderwerbsteuer für Partei A an?
Auf die 30.000€ „Ausbezahltbetrag“ bzw.„Kaufvertrag“ ? Sprich 1.500€?
Auf die 75.000€, die Partei B damals bezahlt hatte und übertragen werden sollen? Sprich 2.500€?
Oder über den Gesamtwert 550.000€ (400.000€ Haus + 150.000€ Grundstück) zu 50%? Sprich 13.750€?
Hallo Benice aus meiner Sicht ist das ja ein fertiges Objekt also Haus und Grundstück.
Und wenn Sie das Haus nun an einen Dritten verkaufen fällt ja auch für den notariellen Kaufpreis die Grunderwerbsteuer an.
Wenn es einen notariellen Kauf des halben Grundstücksanteiles von B gibt wird der Notar ja einen Wert festsetzen.
Dieser sollte aus meiner Sicht dann in etwa bei halbem Verkehrswert liegen = EUR 275.000.
Darauf hin dann die Grunderwerbsteuer
( Grundstück EUR 150.000 und Haus EUR 400.000 = EUR 550.000 und hier 50%)
Wie hoch ist denn die Restschuld vom Kreditbetrag?
Meines Erachtens wäre der Kaufpreis =50% vom Restkreditbetrag + 30T€. Denn genau das ist der von dir übernommene Gegenwert.
Bei 3% Anfangstilgung und 400T€ Darlehenssumme wären das nach 6 Monaten rund 398500 Restschuld. Davon 50% = 199.250
zzgl. der 30T€= 229.250€.
So ähnlich sollte das dann auch im Notarvertrag geregelt sein.
Also ist es auf jeden Fall so, dass auf 50% des „momentan Werts“ (Hausbau + Grundstückkosten) die Grunderwerbssteuer erneut entrichten muss ???
In diesem Fall dann eben auf die ca. 250.000€ (+/-). Da hab ich also keine andere Chance?
Liest du auch Beiträge?
Nicht der aktuelle Verkehrswert des Hauses ist anzusetzen, sondern der Gegenwert, also Darlehensübernahme und Zuzahlung.
Kaufst du ihr für 20T€ das Möbel ab und im Notarvertrag steht als Gegenwert für den Kauf nur die Darlehensübernahme und 10T€ Zuzahlung, dann ist eben nur dieser geminderter Wert bei der Grunderwerbsteuer anzusetzen. Man kann die Grunderwerbsteuer sicher nicht wegbekommen, aber etwas mindern kann man Sie schon.
Gegenwert oder "momentan Wert" - ganz ehrlich - häng dich bitte nicht an dem Wort auf!
Wenn auch du meinen Beitrag liest und dazu noch verstanden hast , dann sprechen wir vom Gleichen.
Das sind natürlich nicht so tolle Nachrichten, aber danke euch!
Ich hatte im Netz immer noch was von 3 Jahren gelesen, z.b.:
.... "Drei Jahre selbst bewohnen, danach steuerfrei verkaufen. Sie nutzen Ihre Immobilie selbst, nämlich im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren.)
Solang steht das Haus ja noch nicht."
Da ein Auseinandersetzungvertrag (zwecks Auszahlung/Übertragung) aufgesetzt werden soll, der notarielle beurkundet werden muss:
Den Vertrag setzt der Notar auch auf (und verlangt dafür auch nochmals Geld) oder kann man diesen auch selber entsprechend (nach Vorlage) auf sich anpassen?
Wobei es nicht unbedingt um volle Jahre, sondern um Kalenderjahre geht.
Extrembeispiel: Kauf/Einzug/Nutzung Dez. 2016 - 1. Kalenderjahr 2016 - 2017 vollständig genutzt - Jan. 2018 wäre dann schon das 3. Kalenderjahr ...
aber um sicher zu gehen, wüde ich auch dringend einen Steuerberater befragen - damit nicht übereilt dieses Jahr verkauft wird.
Wobei Spekulationssteuer ja nur bei einem Veräußerungsgewinn anfallen sollte - wenn man nur zu den Kosten verkauft, sollte es keinen Gewinn geben?