Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

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  1. Avatar von Hugole
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    Standard Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo zusammen,

    habe mich hier angemeldet und hoffe auf eine weitere Meinung / Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.

    Ich war letzte Woche bei einem Rechtsanwalt und habe mich zum Thema Widerruf bei Baufinanzierungen beraten lassen.
    Ich habe tatsächlich zwei Verträge mit der Sparkasse (2010) die davon betroffen sind.

    Nach gut 80 Minuten Beratung hat mir der Anwalt jedoch von einem Widerruf abgeraten. Ich wäre sowieso viel zu spät dran. Außerdem sei zum einen die Lage sehr unübersichtlich und es keineswegs Sicher den Widerruf durchzubringen, zum anderen würde meine RSV die Kosten nicht übernehmen da es sich bei mir um einen Neubau handelt. Die Beratung hat mich 220 Euro gekostet.

    Ich bin ehrlich gesagt jetzt ein bisschen Unsicher ob das der Weisheit letzter Schluss ist bzw. ob es sich lohnt eine Zweitmeinung einzuholen die mich u.U. nochmal etwas kosten würde.

    Gibt es hier jemanden der dazu eine fundierte Aussage treffen kann, oder ist es tatsächlich zwecklos sich in meinem Fall weiter zu engagieren?

    Vielen Dank für Eure Meinungen und Eure Hilfe!

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Ich sehe es ähnlich wie ducnici.
    Dein Banker, möglicherweise auch dein Verwandter, hat im Glauben an seine Dachorganisation Unterlagen von dir ausfüllen lassen, die Fehlerbehaftet sind.
    Warum solltest du nun der Böse sein, wenn du eine Behebung des Fehlers möchtest?
    Dein Banker kann nichts dafür, dass er dir fehlerhaften Vertrag gegeben hat, weil er einfach nicht im Vertragsrecht drinsteckt.

    Vielleicht ist ja deine Sparkasse im Ort einer größeren Sparkasse in einer Stadt angeschlossen, sodass du nicht deinen Bekannten einen Brief schreiben musst, sondern an die Damen und Herren aus der Hauptstelle. Ob dein Bekannter dann überhaupt von deinen Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber erfährt, wage ich zu bezweifeln.

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