Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

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  1. Avatar von Hugole
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    Standard Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo zusammen,

    habe mich hier angemeldet und hoffe auf eine weitere Meinung / Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.

    Ich war letzte Woche bei einem Rechtsanwalt und habe mich zum Thema Widerruf bei Baufinanzierungen beraten lassen.
    Ich habe tatsächlich zwei Verträge mit der Sparkasse (2010) die davon betroffen sind.

    Nach gut 80 Minuten Beratung hat mir der Anwalt jedoch von einem Widerruf abgeraten. Ich wäre sowieso viel zu spät dran. Außerdem sei zum einen die Lage sehr unübersichtlich und es keineswegs Sicher den Widerruf durchzubringen, zum anderen würde meine RSV die Kosten nicht übernehmen da es sich bei mir um einen Neubau handelt. Die Beratung hat mich 220 Euro gekostet.

    Ich bin ehrlich gesagt jetzt ein bisschen Unsicher ob das der Weisheit letzter Schluss ist bzw. ob es sich lohnt eine Zweitmeinung einzuholen die mich u.U. nochmal etwas kosten würde.

    Gibt es hier jemanden der dazu eine fundierte Aussage treffen kann, oder ist es tatsächlich zwecklos sich in meinem Fall weiter zu engagieren?

    Vielen Dank für Eure Meinungen und Eure Hilfe!

  2. Avatar von amberka
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo

    wieso hat der RA gesagt , dass es schon zu spät wäre? Hast du die Darlehensverträge nach dem Stichtag im Juli 2010 abgeschlossen? Ich würde mir definitiv eine Zweitmeinung einholen. Viele Kanzleien bieten kostenlose Überprüfung der Darlehen an. Eine andere Option wäre einen Termin einer Verbraucherzentrale zu vereinbaren. Dort kostet die Beratung ca. 70-90 €.

  3. Avatar von Hugole
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo amberka,

    danke für Deine Antwort.

    Nein, die Verträge sind definitv widerrufbar. Es handelt sich um die Verträge bei denen die Aufsichtsbehörde nicht genannt wurde.
    Der RA meint viel eher, die Chance jetzt noch was zu erreichen wären viel schlechter als noch Anfang 2016. Deswegen meinte er ich wäre bereits zu spät dran.

    Der Hinweis mit fehlender RSV, wegen Neubau hat mich dann stark zweifeln lassen. Wie siehst Du / Ihr das?

    Danke für Eure Hilfe!

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Der BGH hat ja diesbezüglich schon ein Urteil erlassen

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...41&pos=0&anz=1


    Stellt sich bei Dir also nur die Frage, wurde dann im Vertrag auch die Aufsichtsbehörde genannt und wenn ja, wo?

  5. Avatar von amberka
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Ich würde auf jeden Fall eine zweite Meinung einholen. Warum ist das zu spät? Für diese Verträge gibt es "ewiges Widerrufsrecht" Anfang 2016 war es überhaupt nicht klar,ob man mit der "Aufsichtsbehörde" überhaupt etwas anfangen kann. Das hat der BGH erst im November 2016 entschieden. Ich verstehe die Argumente der RA nicht genau. ??

    "Wenn eine Bank bei der Vergabe eines Immobiliendarlehens die Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung aufführt, muss die Aufsichtsbehörde auch genannt werden. Ansonsten ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und das Darlehen kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Das hatte der BGH bereits im November 2016 entschieden (Az.: XI ZR 434/15)"

    Es hängt natürlich davon ab, was du erreichen möchtest. Wenn du nur bessere Konditionen und bei der Sparkasse bleiben willst , dann hast du eine gute Chance auf Vergleich ,Wenn du die Verträge tatsächlich widerrufen möchtest , dann wirst du das außergerichtlich höchstwahrscheinlich nicht erreichen. Dann musst du eine Klage einreichen und das ist ziemlich teuer. Ohne RV würde ich das persönlich nicht machen.

  6. Avatar von Hugole
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    @ducnici: Nein, diese wurde im Vertrag nicht genannt. Die Nennung erfolgte dann im Jahresauszug 2016 auf der zweiten Seite.

    @amberka: Zu spät im Sinne, der beste Zeitpunkt für den Widerruf wäre schon vorbei, da es schon zu viele Fälle gab. Es wäre jetzt bei weitem nicht mehr so einfach den Widerruf durch zu bringen wie noch vor einem Jahr. Ich hänge tatsächlich ziemlich in der Luft. Der beratende RA meinte ein Vergleich ohne Hilfe würde sehr wenig Aussicht auf Erfolg haben, bzw. viel Staub aufwirbeln und großen Ärger bereiten. Ich sags mal so, der RA hat mir ja quasi Angst gemacht mich überhaupt diesbezüglich bei der Bank zu melden.
    Ich würde ja auch gerne bei der Sparkasse bleiben, aber natürlich gerne zu besseren Konditionen.
    Eine RV habe ich ja. Allerdings würde diese laut RA gar nicht bezahlen, da es ein Neubau ist. Kannst Du das so bestätigen?

    Danke für Eure Antworten und Eure Hilfe!

  7. Avatar von amberka
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo

    Mit der RV stimmt es leider wenn es um Neubau geht. Du musst die außergerichtlichen Anwaltskosten selber tragen. Es hängt natürlich davon ab wie Streitwert berechnet wird und es kann sein, dass in Falle des Vergleiches deine Zinsersparnisse wegen Anwaltskosten sehr gering ausfallen werden und das lohnt sich gar nicht. Aber es muss auch nicht sein , weil die Kanzleien schon unterschiedlich den Streitwert berechnen. Ich würde mich einfach bei 2-3- Kanzleien melden , die meisten überprüfen die Verträge kostenlos und unverbindlich und fragen wie viel das kosten würde. Was hat dein RA dazu gesagt? Hat dich schon informiert wie er den Streitwert berechnen würde? Dein RA hat Recht und ich persönlich würde den Widerruf ohne RA nicht erklären und nein ich bin keine RA Wenn du den Widerruf erklärst und die Bank wird ihn ablehnen dann wird sich für dich nichts ändern. Nach 10 Jahren, also in deinem Fall 2020 kannst du die Verträge bei der Sparkasse kündigen und die Bank wechseln.

  8. Avatar von Hugole
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo amberka,

    vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Kann mich leider jetzt erst wieder melden.

    Naja, doch nicht alles so einfach. Wie ich befürchtet hatte nach der Erstberatung. Ein Streitwert wurde, soweit ich mich erinnern kann, nicht genannt. Die Aussage war nur, es könne sich durchaus lohnen, wenn nicht viele Instanzen gegangen werden müssen.

    Da die Rechtsschutzversicherung bei Neubau nicht zahlt, hab wohl immer noch nicht verstanden warum, ist das ja ein Kampf mit stumpfen Waffen so wie es aktuell aussieht, obwohl die Verträge eindeutig widerrufsfähig sind.

    Ich will ja nicht zwingend die Bank wechseln, ich würde gerne einfach neu zu besseren Konditionen abschließen. Mal eine vielleicht naive Frage, einfach zum Bankberater gehen und ein Vorschlag unterbreiten wird wohl eher nicht funktionieren, oder?

    Vielen Dank für Eure/Deine Hilfe!

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    RSV: in den ARB der RSVén ist Deckung für Schadensfälle, die mit einer Finanzierung für einen Neubau oder genehmigungspflichtigen Umbau in Zusammenhang stehen, ausgeschlossen.

    Belehrung: wenn ich Dich richtig verstanden habe, wurde also in den Pflichtangaben als Beispiel die Aufsichtsbehörde genannt aber nicht im Vertrag bzw. den ggf. angehängten AGB´s?

    Streitwert: i.d.Regel die Summe der Zins- und Tilgungsleistungen bis Widerruf.

    Widerruf selbst: bitte nicht durch einen Anwalt erklären lassen. Das Schreiben selbst ist auch recht einfach. Du müsstest nur schreiben, dass Du eben Deine Willenserklärung zum Darlehensvertrag Nr. xxxx vom tt.mm.yyyy widerrufst und um schriftliche Anerkennung bis (Frist in zwei Wochen) forderst.

    Du musst keine Begründung abgeben, warum Du widerrufst.

    Das ganze am besten per Einwurfeinschreiben, EinschreibenRückschein oder per Fax.

    Ich würde es nicht persönlich abgeben um eine persönliche, mündliche Diskussion vor Ort zu vermeiden.

    Danach wird sich die SPK wohl schriftlich melden. Vielleicht wird man schreiben, der Widerruf wäre verfristet weil dies und das und man würde sich auf Verwirkung und Rechtsmissbrauch berufen.

    Dann kann man immer noch mit dem BGH Urteil argumentieren und nochmals Frist setzen, doch den Widerruf schriftlich anzuerkennen.

    Jetzt würde ich auch der Sparkasse die erhaltene Darlehensvaluta samt Wertersatz bis zum Widerruf beziffert zur Rückzahlung anbieten.

    Lenkt sie weiterhin nicht ein, was auch u.U. zu einem außergerichtlichen Vergleich führen könnte,
    müsstest Du rechtliche Schritte einleiten. Heißt, Gang zum Anwalt, der wird normalerweise die SPK noch mal außergerichtlich anschreiben.
    Dafür wird allerdings schon eine erhebliche Gebühr fällig, die, wie der BGH entschieden hat, wohl nicht unter Verzugsgesichtspunkten von der SPK zu tragen wäre.
    Daher wäre es wichtig, die SPK vorher in Annahmeverzug zu versetzen.

    Ich würde mir aber außergerichtliche Schreiben sparen und sofort danach Klage einreichen lassen.
    Wenn das über einen Anwalt läuft, der weiß was er tut und das sauber beantragt wird und keine Zuvielforderung, sprich nur Nutzungen mit 2,5 Prozentpunkten über Basiszins gefordert werden und der Wertersatz mit dem Vertragszins zugestanden wird,
    gibt es eigentlich kein Klagerisiko. Dann wird irgendwann entschieden. Vorher wird man sich vielleicht dann versuchen doch zu vergleichen und dass Du einen Teil der Kosten trägst, ggf. man sie gegenseitig aufhebt.
    Spätestens zum Verhandlungstermin wird es noch mal den gerichtlichen Versuch geben, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
    Wenn aber die Sache dem Grunde nach klar ist und die Anträge bzgl. der Zahlen sauber gerechnet wurden,
    dann gibt es keinen Grund einen Vergleich einzugehen.

    Bedenke, dass bei einem Vergleich die Anwälte zusätzlich eine Einigungsgebühr erhalten, also mehr verdienen als wenn ein Urteil gesprochen wird.
    Auch klar, dass ein Gericht nicht unbedingt ein Urteil schreiben möchte.

    Was Du aber vor einem Widerruf als erstes jetzt machen müsstest, wäre eine alternative Finanzierung zu bekommen. Also Angebot erhalten und klären, ob das auch durchgeht, aber noch nicht abschliessen.

    Dann könntest Du den Widerruf erklären und weiterer Ablauf wie oben beschrieben.


    Vorher zum Bankberater zu gehen, wird nicht viel bringen. Uns ist hier im Forum eigentlich kein Fall bekannt, wo eine Bank ohne Erklärung WR und Klageeinreichung sofort eingelenkt hätte.
    Zudem könnte das, je nach Gericht (kenne Deinen Gerichtsstandort nicht) auch schon als Tatbestand für Verwirkung angenommen werden können.
    Und: geht die SPK dann bei dem Gespräch nicht wie von Dir erwünscht auf Dich ein, musst eh den WR erklären. Zulange sollte man dann nicht mehr warten.

    Bedenke: Die SPK weiß, dass Du einen Neubau finanziert und somit keine RSV im Rücken hast. Die lehnen sich bequem zurück und sagen "Verklag uns doch!" Weil sie eben genau wissen, dass die meisten dann das Klagerisiko scheuen.

    Daher würde ich den WR erklären (falls wie oben die Angabe zur Aufsichtsbehörde fehlt) und nach Ablauf der Frist direkt Klage einreichen.


    Wo bist Du zuhause?

  10. Avatar von RA-Kilian
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Es ist durchaus denkbar, bei einer solchen Konstellation außergerichtlich ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen, nur ist dies von Sparkasse zu Sparkasse äußerst unterschiedlich. Hier hilft leider nur ausprobieren.

    Was die Stellungnahme des Anwalts anbelangt, die Erfolgsaussichten seien aktuell nicht mehr gut, kann ich dies nicht nachvollziehen. Sofern es um ein laufendes Darlehen geht, ist Verwirkung kaum ein Thema, sodass die Erfolgsaussichten - gestützt auf das BGH-Urteil - bei Sparkassen gut aussehen.

    Mit der Rechtsschutzversicherung hatte der Kollege allerdings nicht unrecht, in der Regel erhält man bei einem Neubau keine Deckungszusage. Mir sind nur wenige Einzelfälle mit sehr alten Versicherungsbedingungen bekannt, bei denen dennoch eine Deckungszusage erteilt wurde.

  11. Avatar von Hugole
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Danke Euch beiden!
    Sorry, kann mich dazu jetzt erst wieder melden.

    Ganz trivial liest sich das aber nicht. Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen scheint sehr wichtig zu sein.
    Wie ist das, sind bei einem erfolgreichen Widerruf Spätfolgen zu befürchten? Also quasi soziale Ächtung im privaten Umfeld?
    So was in der Art sei durchhaus zu befürchten. Auch ein Argument was der beratende RA zu bedenken gegeben hat.

    Wie ist das zu bewerten?

    Oder ist es jetzt viel sinnvoller sich jetzt um ein vernünftiges Forwarder-Darlehen zu kümmern, da in 3 Jahren die Zinsbindung sowieso vorbei ist?

    Wäre super wenn Ihr mir dazu auch nochmal antworten könntet.

    Vielen Dank und viele Grüße!

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Zitat Zitat von Hugole
    Danke Euch beiden!
    Sorry, kann mich dazu jetzt erst wieder melden.

    Ganz trivial liest sich das aber nicht. Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen scheint sehr wichtig zu sein.
    Wie ist das, sind bei einem erfolgreichen Widerruf Spätfolgen zu befürchten? Also quasi soziale Ächtung im privaten Umfeld?
    So was in der Art sei durchhaus zu befürchten. Auch ein Argument was der beratende RA zu bedenken gegeben hat.

    Wie ist das zu bewerten?

    Oder ist es jetzt viel sinnvoller sich jetzt um ein vernünftiges Forwarder-Darlehen zu kümmern, da in 3 Jahren die Zinsbindung sowieso vorbei ist?

    Wäre super wenn Ihr mir dazu auch nochmal antworten könntet.

    Vielen Dank und viele Grüße!

    Soziale Ächtung? Weshalb?

    1. muss man es nicht publik machen
    2. wenn Dein SPK Berater Dein bester Kumpel ist, nun ja, muss er halt damit leben, wenn sein Verein falsch belehrt hat...aber ein Spari wird das nie kapieren....
    3. trennt sich dann die Spreu vom Weizen...

  13. Avatar von Hugole
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo zusammen.

    Entschuldigt die sehr späte Reaktion auf diesen Beitrag. Ich hatte das Thema die letzten Monate aufgeschoben, weil ich mich da einfach irgendwie nicht mehr ran getraut habe.
    Jetzt ist es allerdings so, dass meine Bank auf mich zugekommen ist um das Thema Zinsabsicherung zu besprechen. Deshalb kommt mir das Thema nun wieder verstärkt in den Sinn.
    Es geht im Grunde um die zwei Verträge die klar von der Widerrufsthematik betroffen sind. Beide 2010 abgeschlossen und beide Zinsbindung bis 2020.

    Wie würdet Ihr vorgehen? Macht es Sinn das Thema bei dieser Gelegenheit anzusprechen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hugole, was bringt es, wenn man Dir ne Meinung sagt, aber Du Dich dann "nicht ran traust"...


    Was denkst denn Du, warum die jetzt wegen "Zinsabsicherung" kommen? Meinst Du, das machen die, weil sie Dich mögen?

    Die wollen mehrere Fliegen mit einer Klatsche erledigen....

    - Neuverhandlungen könnten bei einem späteren WR als möglicher Tatbestand für Verwirkung herhalten, das Klagerisiko steigt

    - 2018 Zinsabsicherung für 2020. Würde nur Sinn machen, wenn der Zins plötzlich sehr steigen würde. Sehr ich aber aktuell nicht. Siehe Umlaufrendite.
    Denn wenn Du 2 Jahre vorher den Zins für 2020 absichern willst, kostet das. Forwardaufschlag.
    D.h., sie verkaufen Dir ne Wette auf steigenden Zins samt höheren Zinssatz. Der Aufschlag muss aber als Zins-Anstieg erst noch die kommenden 2 Jahre tatsächlich kommen, damit sich das rechnet.
    Bedenke, manche Banken, die auch noch günstiger als Sparkassen sind, haben 12 Monate Bereitstellungsfreie Zeit. D.h., Du müsstest nur bis 2019 (& dem Monat des SPK-Vertragsabschlusses ) abwarten um eine Anschlussfinanzierung ohne Forwardaufschlag realisieren zu können. Dein Risiko besteht also nur für 12Monate + x

    - weitere Bindung als Kunden


    Was willst Du im Gespräch anbringen? Dass ein WR möglich wäre, aber Du bisher noch nicht widerrufen wolltest? Dann denken die sich, ja, der scheut die Klage. Fein, sind wir mit unserer Masche durchgekommen..


    Wenn das Ding durch das BGH Urteil "safe" ist, was hindert Dich daran, tatsächlich zu widerrufen. Die SPK wird nicht sofort mit dem ersten Schreiben einer Ablösung einwilligen.


    Ich persönlich würde Fakten schaffen, den Widerruf mit einem Dreizeiler ohne Begründung erklären, mit dem Zusatz dass alle weiteren Zahlungen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung erfolgen

    und dann erst in die Verhandlungen eintreten...anders rum könnte man dies ggf. als rechtsmissbräuchliches Verhalten bewerten. Sozusagen, wenn ich nicht diesen oder jenen Zins bekomme, widerrufe ich halt... Das kann dann von Einzelrichter zu Einzelrichter unterschiedlich bewertet werden...

  15. Avatar von Hugole
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Hallo ducnici,

    vielen Dank für Deine Hilfe und Deine Geduld.

    Ist halt alles nicht so einfach. Ich erinnere gerne an meinen Eingangspost: Ich hatte ja bereits ein Gespräch mit einem RA. Wohl der RA der die ganze Thematik mit der Aufsichtsbehörde erst aufgedeckt hat. Er hatte mir abgeraten zu WR. Warum? Die ganzen Schreckgespenster angebracht die ich auch bereits hier im Beitrag erwähnt hatte. Am Ende habe ich für diese Beratung über 200 Euro gezahlt und erst mal nichts gemacht.

    Auf Grund Deiner Aussagen, würde ich vermuten, ist alles viel einfacher als mir bisher geschildert wurde.

    Ich würde tatsächlich aktuell ganz naiv in das Gespräch gehen und wenn, dann eher sagen, dass mir beim Durchsehen der Verträge das jetzt erst aufgefallen ist. Selbstverständlich würde ich nicht sagen ich weiß schon ewig davon. Du hast mit allem Recht was Du schreibst. Nur, was rätst Du mir nun? Darf ich darüber gegenüber einem Berater gar nichts sagen um nicht schon einen Fehler zu machen?

    Verstehst Du was ich meine? Zum einen liest es sich einfach an was Du schreibst, zum anderen aber könnte man meinen jedes Wort Richtung Bank wäre zuviel.
    Wie macht man das denn dann richtig?

    Viele Grüße!
    Hugole

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Zitat Zitat von Hugole
    Hallo ducnici,

    vielen Dank für Deine Hilfe und Deine Geduld.

    Ist halt alles nicht so einfach. Ich erinnere gerne an meinen Eingangspost: Ich hatte ja bereits ein Gespräch mit einem RA. Wohl der RA der die ganze Thematik mit der Aufsichtsbehörde erst aufgedeckt hat. Er hatte mir abgeraten zu WR. Warum? Die ganzen Schreckgespenster angebracht die ich auch bereits hier im Beitrag erwähnt hatte. Am Ende habe ich für diese Beratung über 200 Euro gezahlt und erst mal nichts gemacht.

    Auf Grund Deiner Aussagen, würde ich vermuten, ist alles viel einfacher als mir bisher geschildert wurde.

    Ich würde tatsächlich aktuell ganz naiv in das Gespräch gehen und wenn, dann eher sagen, dass mir beim Durchsehen der Verträge das jetzt erst aufgefallen ist. Selbstverständlich würde ich nicht sagen ich weiß schon ewig davon. Du hast mit allem Recht was Du schreibst. Nur, was rätst Du mir nun? Darf ich darüber gegenüber einem Berater gar nichts sagen um nicht schon einen Fehler zu machen?

    Verstehst Du was ich meine? Zum einen liest es sich einfach an was Du schreibst, zum anderen aber könnte man meinen jedes Wort Richtung Bank wäre zuviel.
    Wie macht man das denn dann richtig?

    Viele Grüße!
    Hugole

    1. Geh zu einer anderen Bank, die günstiger ist. Ist es nur ein Darlehen und erstrangig gesichert, geht das auch leicht übers Internet. Interhyp, Allianz etc. haben gute Konditionen. Auch Sparda Banken.
    Vorsprechen und fragen, welche Konditionen sie anbieten können.

    Einmal für die Ablösung jetzt innerhalb 12 Monate und einmal regulär zum Kündigungsdatum 2020

    Schon allein, dass man ein Vergleichsangebot zur Sparkasse hat und auch diese vorlegen kann. Du kannst nämlich vergessen, dass eine Bank bei einem Verlängerungsangebot Dir nen marktüblichen Zins. Die nutzen die Faulheit&Gutgläubigkeit der Kunden aus...


    2. Wenn Du das Angebot hast und nichts im Wege steht, dass die neue Bank ablösen würde (Bonität etc.), kannst Du widerrufen.


    3. Ein direktes Gespräch selbst würde ich nicht suchen. Ich würde soviel wie möglich schriftlich erledigen. Wenn doch ein Gespräch erfolgen soll, musst Du Dich gut vorbereiten, vor allem, wie hoch der Rückabwicklungssaldo zum Zeitpunkt des Widerrufes war. Eine VFE steht der SPK beim Widerruf nicht zu. Dir stehen im Prinzip Nutzungsersatz in Höhe von Basiszins BGB + 2,5 Prozentpunkte auf die von Dir an die SPK bis zum WR geleisteten Zahlungen (Zins&Tilgung, also komplette Rate) zu.

    Weicht der Vertragszins vom marktüblichen lt. Bundesbank-Statistik SUD118 (z.B. für 10 jährige Zinsbindungsfrist) zum Vertragsschluss um mehr als 1 Prozentpunkt ab (als Vertragszins 5% p.a. effektiv, SUD118 3,8% p.a. effektiv) dann schuldest Du als Wertersatz nur den marktüblichen Zins nach Bundesbank-Statistik. I.d.R. ist aber der Vertragzins -leider- innerhalb dieser 1Prozentpunkte Range.

    Man kann sich das sparen und nur die Nutzungen errechnen und vom Saldo z.Zp.d. WR in Abzug bringen (also aufrechnen. Das dies möglich ist, hat der BGH vorgestern per Urteil entschieden. XI ZR 309/16)

    Also z.B. Restvaluta lt. Kontoauszug 100.000Euro minus 10.000Euro Nutzungsersatz SPK = 90.000 Restschuld nach Widerruf...


    Denn wenn die SPK sich einigungsbereit zeigen sollte, wird sie vielleicht Dir vorschlagen, auf einen aktuellen Zins sofort umzustellen, Laufzeit 10 Jahre, und sie verlange nur 50% der Vorfälligkeitsentschädigung.

    Das sind dann faule Angebote. Meist ist der Zinssatz wesentlich höher als bei einer anderen Bank, eine Zinsbindung über 10 Jahre macht bei einer noch grösseren ausstehenden Summe keinen Sinn, man sollte eher 15 oder gar für 20 Jahre abschliessen und ihr steht ja überhaupt keine VFE zu.

    Verhandlungsspielraum wäre eigentlich nur zwischen der nach WR und Abzug des NE entstandene Restschuld und der aktuellen Restvaluta lt. Kontoauszug. Also hier zwischen 100.000 und 90.000 Euro. Wenn man sich auf 95.000Euro einigen kann, ist das ok. Falls der Zins passt.

    Wenn nicht, dann kann man über eine andere Bank umschulden...


    4. Du kannst dann entweder das Ombudsmann Verfahren einleiten, wäre kostenfrei. Der wird wohl aufgrund des BGH Urteiles zu keinem anderen Ergebnis kommen können. WRB fehlerhaft, WR wirksam, Rückabwicklung.
    Das ganze bekommst Du schriftlich. Nur wird wohl die SPK daran nicht gebunden sein. Ggf. wirst Du dann hier 6 Monate später trotzdem Klage einreichen müssen.

    5. Klageverfahren... sollte bei richtiger Berechnung Deiner Ansprüche (bis WR geleistete Zahlungen & NE), richtiger Antragsstellung (sollte mittlerweile klar sein) bei einem Fachanwalt für Bankenrecht kein Problem und kein Kostenrisiko darstellen.

    Oft wird sich dann noch vor Gericht verglichen. Anwälte verdienen bei Einigung mehr als bei Urteil. Warum man aber -wenn die Rechts- und Sachlage klar ist- sich vergleichen und kein Urteil eingehen soll, erschliesst sich mir nicht.
    Bei einem Vergleich ist alles verhandelbar. Meist verzichtet aber der Kläger auf gutes Geld und muss dann noch einen Teil der Kosten tragen.


    vG

  17. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Da baut einer für mehrere hunderttausend Euro ein Haus und dann packt er es innerhalb von 6 Monaten nicht mal den ersten Schritt in Richtung Widerruf zu machen.

    Da kann ich nur den Kopf schütteln.

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    @Hugole, Anmerkung:

    Empfehlenswert wäre vielleicht noch, dass Du die Kosten für die Klage in petto hast.

    Kannst Du hier https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

    den Streitwert oben eingeben, bei außergerichtlicher Vertretung & 3. Instanz das Häkchen rausnehmen. Denn außergerichtlich würde ich nichts per Anwalt machen (bekommst nämlich die Kosten lt. BGH nicht ersetzt) und 3. Instanz=BGH wohl nicht nötig, da schon geklärt. Wird also max. bis zum OLG gehen, wenn überhaupt...

    Du kannst dann auch zwei Varianten rechnen, einmal nur Z&T bis WR und einmal zuzüglich dem Nennwert der zu Gunsten der SPK eingetragenen Grundschuld. Das erhöht den Streitwert und das Kostenrisiko für die SPK immens.

  19. Avatar von Hugole
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    @ducnici: Tausend Dank für Deine Ausführungen! Sehr ausführlich - Einfach Top! Leider sind mir nicht alle Abkürzungen geläufig. Ich muss mich wohl nochmal intensiv einlesen. Du hattest mir in der Vergangenheit mal per PN Deine Hilfe angeboten. Darf ich darauf nochmal zurückkommen?

    @BenniG: Ja, da hast Du recht. Allerdings kennst Du im Geringsten meine Lage nicht. Deshalb ist ein Urteil aus meiner Sicht hier nicht angebracht. Ich komme aus einer ländlichen Gegend. Hier kennt jeder jeden. Also trifft man auch den Banker mal am Stammtisch oder arbeitet sogar im Verein mit ihm zusammen, oder ist sogar mit einem Banker verwandt. Das macht die Geschichte nicht einfacher. Da kann die Sache rechtlich sonnenklar sein, moralisch wird man womöglich an den Pranger gestellt. Das waren immer wieder Vorwände die ganze Thematik auf die lange Bank zu schieben.

    Viele Grüße!

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Zweitmeinung Widerruf Sparkasse

    Zitat Zitat von Hugole
    @ducnici: Tausend Dank für Deine Ausführungen! Sehr ausführlich - Einfach Top! Leider sind mir nicht alle Abkürzungen geläufig. Ich muss mich wohl nochmal intensiv einlesen. Du hattest mir in der Vergangenheit mal per PN Deine Hilfe angeboten. Darf ich darauf nochmal zurückkommen?

    @BenniG: Ja, da hast Du recht. Allerdings kennst Du im Geringsten meine Lage nicht. Deshalb ist ein Urteil aus meiner Sicht hier nicht angebracht. Ich komme aus einer ländlichen Gegend. Hier kennt jeder jeden. Also trifft man auch den Banker mal am Stammtisch oder arbeitet sogar im Verein mit ihm zusammen, oder ist sogar mit einem Banker verwandt. Das macht die Geschichte nicht einfacher. Da kann die Sache rechtlich sonnenklar sein, moralisch wird man womöglich an den Pranger gestellt. Das waren immer wieder Vorwände die ganze Thematik auf die lange Bank zu schieben.

    Viele Grüße!

    per pm


    "Also trifft man auch den Banker mal am Stammtisch oder arbeitet sogar im Verein mit ihm zusammen, oder ist sogar mit einem Banker verwandt. Das macht die Geschichte nicht einfacher. Da kann die Sache rechtlich sonnenklar sein, moralisch wird man womöglich an den Pranger gestellt."


    Genau das ist so gewollt... da empfehle ich Dir mal das Buch "Zinsklau"

    Die Frage ist doch, wenn der BGH sagt, das ist falsch, warum solltest Du dann an den Pranger gestellt werden... da wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus...

    Und ein Spari wird das nie akzeptieren oder verstehen. Haben auch im Freundeskreis Banker. Die haben noch nicht mal den Sachverhalt bei der "...frühestens..." und "Frist im Einzelfall prüfen" Belehrung der Sparkasse verstanden...

    Die machen ja keine Fehler.


    Und bei sowas gehe ich dann erst recht vor Gericht...

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