Kündigungsservice / Anschussfinazierung

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  1. Avatar von votov
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    Frage Kündigungsservice / Anschussfinazierung

    Hallo an alle Finanzexperten,

    ich habe bei meiner Bank eine Anschlussfinazierung über ein Forward-Darlehen gemacht.
    Es werden zwei Verträge einer anderen Bank abgelöst.
    Hier war der Service der Bank die Verträge zu kündigen inbegriffen. Dies hat sie auch getan.
    Jetzt is es leider so, dass die Verträge zu unterschiedlichen Zeipunkten auslaufen/fällig sind.

    Nun hat die neue Bank den späteren Zeitpunkt für beide Verträge angesetzt und die Ablösesumme
    des ersten ist aber 10 Monate vorher fällig. Nun soll ich schauen wie ich aus dieser Lage wieder
    raus kommen. Das ist sehr enttäuschend für mich. Weiß jemand bescheid wie hier die
    Rechtslage ist? Ist die Bank verpflichtet, wenn sie die Kündigung macht, wofür sie eine
    Vollmacht hatte, hier die Vertragsmodalitäten zu prüfen? Nachvollziehbar war dies übrigens
    in den von mir vorgelegten Kontoauszügen.

    Wäre super wenn jemand hierzu etwas sagen könnte. DANKE !!!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kündigungsservice / Anschussfinazierung

    Natürlich muss die Bank die frühstmöglichen Ablösetermine prüfen.

    Wie ist die Kündigung gelöst worden? Mit Vollmacht? Kündigen können das Darlehen nur sie!

    Irgendwie lächerlich, dann soll sie das eine Darlehen vorher auszahlen!!!

  3. Avatar von slowrookie
    slowrookie ist offline

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    Standard AW: Kündigungsservice / Anschussfinazierung

    In den Verträgen/ dem Vertrag zu Deiner Anschlußfinanzierung steht doch ein Vertragsbeginn / der Termin der Ablösung drin. Sollte dort nur der Termin der späteren Ablösung stehen, wäre es Deine Aufgabe gewesen Deine Bank darauf hinzuweisen.
    Sprich mit Deiner "neuen" Bank, bzgl. einer Zwischenfinanzierung oder wie Ihr die Kuh vom Eis bekommt

    Ps: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur mein Tip. Ansonsten muß die Bank die Ablösetermine prüfen...

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kündigungsservice / Anschussfinazierung

    Kündigung möglicherweise wegen BGB§489, dabei dann die Vollauszahlung nicht berücksicht, deshalb unterschiedliche Abläufe???

  5. Avatar von votov
    votov ist offline
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    Standard AW: Kündigungsservice / Anschussfinazierung

    Erstmal vielen Danke für die Anworten. @noelmaxim, ist die Frage an mich gerichtet?

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kündigungsservice / Anschussfinazierung

    Ja, ist eine Spekulation