mein Name ist Dario und wir haben uns einen kleinen Hypothekarkredit knapp unter 100000 Euro als Teilfinanzierung unseres Hauses aufgenommen. Hier wird nach ACT/360 verzinst mit ca 1.8% p.a. mit quartalsweiser Abrechnung.
Wir haben den Zinssatz fix auf 10 Jahre mit der Option, jederzeit höhere Raten zurückzahlen zu können.
Nun wollte ich fragen wann es nun klug ist diese Zusatzzahlungen zu leisten? Werden die Rückzahlungen täglich berücksichtigt oder macht es eher Sinn kurz vor Quartalsende wo dann die Zinsen aufgeschlagen werden die Zusatzzahlung zu überweisen und den Betrag bis zu diesem Zeitpunkt auf einem Taggeldkonto zu parken oder wird der aktuelle "Schuldenstand" täglich berücksichtigt und es macht Sinn, Zahlungen möglichst früh zu leisten?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich und hoffe auf euren guten Rat.
Die Eurozinsmethode sieht vor, dass die Zinstage kalendergenau bestimmt werden und
zur Ermittlung des Anteils am nominalen Jahreszinssatzes durch 360 geteilt werden.
genau, werden dann zur ermittlung in jeder zinsperiode vieterljährlich einfach
kapital * zinssatz * tage/360 genommen oder wird der zinssatz für jeden tag einzeln berechnet sprich ist der schuldenstand täglich relevant oder nur am ende der vierteljährlichen periode? wenn ersteres zutrifft ist es sinnvoll die zusatzzahlung immer genau am letzten tag der abrechnungsperiode zu leisten oder hab ich da einen denkfehler?
Machen wir mal 3 Beispiele möglicher Darlehensverläufe:
Wenn du den Kredit in Höhe von 100.000 € am 1.1. aufgenommen hast und am 2.1. 100.000 € zurückbezahlst, dann musst du nur noch 5 € Zinsen zahlen.
Wenn du den Kredit in Höhe von 100.000 € am 1.1. aufgenommen hast und am 31.3. 100.000 € zurückbezahlst, dann musst du nur noch 450 € Zinsen zahlen.
Wenn du den Kredit in Höhe von 100.000 € am 1.1. aufgenommen hast und am 31.12. 100.000 € zurückbezahlst, dann musst du nur noch 1.800 € Zinsen zahlen.
Man lerne daraus, je eher (im Quartal) du deine Schulden tilgst, desto weniger Zinsen hast du zu bezahlen.
vielen Dank Benni, genau das war die Antwort die meine Unklarheit beseitigt hat, besten Dank.
Die Intention war sich über die Laufzeit 2-3000 Euro zinsen zu ersparen, keine große Summe auch in Anbetracht der Inflation aber trotzdem einige nette Einrichtungsgegenstände
Können sie mir mal bitte verdeutlichen, welche Erkenntnisse sie aus den Antworten erhalten haben und wie sie nun mit Sondertilgungen in Bezug auf Zeitpunkt und vor allem der vorübergehenden Anlage umgehen wollen?
hyp war sich unsicher, wie die Zinsen berechnet werden.
Also, ob am 30.9. nach dem Restdarlehen geschaut wird.
Eine, wenn auch seltsame Variante, wäre:
Restschuld am 30.9. beträgt 91.000 €, dann wird 91.000 € x 1,8% / 4 gerechnet und folglich ein Zins von 409,50 € addiert.
Dabei ist es egal, ob nun monatlich 1.000 € zzgl. der bisher angefallenen Zinsen oder am 29.9. 9.000 € getilgt wurden.
Machen wir mal 3 Beispiele möglicher Darlehensverläufe:
Wenn du den Kredit in Höhe von 100.000 € am 1.1. aufgenommen hast und am 2.1. 100.000 € zurückbezahlst, dann musst du nur noch 5 € Zinsen zahlen.
Wenn du den Kredit in Höhe von 100.000 € am 1.1. aufgenommen hast und am 31.3. 100.000 € zurückbezahlst, dann musst du nur noch 450 € Zinsen zahlen.
Wenn du den Kredit in Höhe von 100.000 € am 1.1. aufgenommen hast und am 31.12. 100.000 € zurückbezahlst, dann musst du nur noch 1.800 € Zinsen zahlen.
Man lerne daraus, je eher (im Quartal) du deine Schulden tilgst, desto weniger Zinsen hast du zu bezahlen.
Hier wird nach ACT/360 verzinst mit ca 1.8% p.a. mit quartalsweiser Abrechnung.
Nun wollte ich fragen wann es nun klug ist diese Zusatzzahlungen zu leisten? Werden die Rückzahlungen täglich berücksichtigt oder macht es eher Sinn kurz vor Quartalsende wo dann die Zinsen aufgeschlagen werden die Zusatzzahlung zu überweisen und den Betrag bis zu diesem Zeitpunkt auf einem Taggeldkonto zu parken oder wird der aktuelle "Schuldenstand" täglich berücksichtigt und es macht Sinn, Zahlungen möglichst früh zu leisten?
Vielen Dank und beste Grüße im Voraus
In den Antworten ist nicht erkennbar, wann der günstigste Zeitpunkt der Sondertilgung ist, dies unter der Berücksichtigung der vorrübergehenden Anlage des zur Verfügung stehenden Tilgungskapitals und der quartalsmäßigen Abrechnung.
Ich sehe nur eine Erklärung, in der davon gesprochen wird, wenn alles zurück gezahlt wird und dies dann am besten ist, wenn man es sofort tut!
Bei einem Annuitätendarlehen ist die Annuität, die monatliche bzw. jährliche Rate, während der Laufzeit des Darlehens konstant. Die Annuität setzt sich aus den Zins- sowie Tilgungszahlungen der jeweiligen Periode zusammen. Mit fortschreitender Tilgung verringert sich die Restschuld des Darlehens und somit auch der Betrag auf den der Sollzinssatz entrichtet werden muss. Dies hat zur Folge, dass der Tilgungsanteil monatlich steigt während der Zinsanteil stetig fällt. Hier wurde scheinbar 1/4 jährliche Tilgungsverrechnung im Darlehensvertrag vereinbart.
Eine sofortige Tilgungsverrechnung wirkt sich positiv auf die Höhe des Effektivzinses aus, insofern eine schlechte Variante gewählt!
Nur mal ganz ehrlich, was hat das mit Sondertilgungen, Sonderzahlungen zu tun? Da sollte man mal schauen, wann diese überhaupt getätigt werden dürfen, wie oft und wann die Verrechnung stattfindet. Das lieber BenniG hat überhaupt nichts mit der Tilgungsverrechnung zu tun. Zu dem, verstehst du, was der TE da beschreibt?
- Zusatzzahlung?
- Muss er die Zins-, und Tilgungsrate mtl. nachschüssig zahlen?
- Am Quartalsende?
Vom Prinzip auch unwichtig, nur verstehst du was er beschreibt und wünscht?
Ungeachtet dessen, es geht um erhöhte Zahlungen zusätzliche Zahlungen, Sondertilgungen!
Bei einem Annuitätendarlehen ist die Annuität, die monatliche bzw. jährliche Rate, während der Laufzeit des Darlehens konstant. Die Annuität setzt sich aus den Zins- sowie Tilgungszahlungen der jeweiligen Periode zusammen. Mit fortschreitender Tilgung verringert sich die Restschuld des Darlehens und somit auch der Betrag auf den der Sollzinssatz entrichtet werden muss. Dies hat zur Folge, dass der Tilgungsanteil monatlich steigt während der Zinsanteil stetig fällt. Hier wurde scheinbar 1/4 jährliche Tilgungsverrechnung im Darlehensvertrag vereinbart.
Zitat von hyp90
Guten Morgen Forengemeinde,
mein Name ist Dario und wir haben uns einen kleinen Hypothekarkredit knapp unter 100000 Euro als Teilfinanzierung unseres Hauses aufgenommen. Hier wird nach ACT/360 verzinst mit ca 1.8% p.a. mit quartalsweiser Abrechnung.
Hieraus ist doch klar zu erkennen, dass die von dir beschriebene Sache klar ist!
Zitat von noelmaxim
Eine sofortige Tilgungsverrechnung wirkt sich positiv auf die Höhe des Effektivzinses aus, insofern eine schlechte Variante gewählt!
Nur mal ganz ehrlich, was hat das mit Sondertilgungen, Sonderzahlungen zu tun? Da sollte man mal schauen, wann diese überhaupt getätigt werden dürfen, wie oft und wann die Verrechnung stattfindet. Das lieber BenniG hat überhaupt nichts mit der Tilgungsverrechnung zu tun. Zu dem, verstehst du, was der TE da beschreibt?
Zitat von hyp90
Wir haben den Zinssatz fix auf 10 Jahre mit der Option, jederzeit höhere Raten zurückzahlen zu können.
Nun wollte ich fragen wann es nun klug ist diese Zusatzzahlungen zu leisten? Werden die Rückzahlungen täglich berücksichtigt oder macht es eher Sinn kurz vor Quartalsende wo dann die Zinsen aufgeschlagen werden die Zusatzzahlung zu überweisen und den Betrag bis zu diesem Zeitpunkt auf einem Taggeldkonto zu parken oder wird der aktuelle "Schuldenstand" täglich berücksichtigt und es macht Sinn, Zahlungen möglichst früh zu leisten?
Wenn der Threaderöffner doch schreibt, dass er jederzeit höhere Raten zurückzahlen kann, dann wird das doch auch stimmen. Diese "extra" Tilgungen werden schlussendlich mit dem Restdarlehen verrechnet.
Zitat von noelmaxim
- Zusatzzahlung?
- Muss er die Zins-, und Tilgungsrate mtl. nachschüssig zahlen?
- Am Quartalsende?
Vom Prinzip auch unwichtig, nur verstehst du was er beschreibt und wünscht?
Ungeachtet dessen, es geht um erhöhte Zahlungen zusätzliche Zahlungen, Sondertilgungen!
Also dieses mal verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz, was du willst.
BenniG, er verdeutlicht die Zins-, und Tilgungsleistung die 1/4 jährlich verrechnet wird, redet aber von Sondertilgungen/Sonderzahlungen.
Sondertilgungen können einer anderen Verrechnung unterliegen als die mtl. Zins-, und Tilgungsleistungen! Es ist vor allem auch zu klären, wann kann er Sondertilgungen überhaupt leisten und wie und wann werden diese dann verrechnet.
Da kann oder muss doch dein Beispiel von kompletten zurückführungen keine Hilfestellung sein, da du gar nicht weisst, wann er diese bzw. ob er diese so leisten kann, wie du das mal als Beispiel darstellst und dich dabei nach den Verrechnungszeitpunkten der mtl. Zins-, und Tilgungsleistung orientierst.
Wenn er "jederzeit" schreibt, dann kann er sie sowohl heute, als auch morgen leisten - insofern er denn Geld übrig hat. Aber da er von Geld auf einem Tagesgeldkonto anlegen redet, nehme ich an, dass welches vorhanden ist.
Warum sollten denn Sondertilgungen anders verrechnet werden, wie normale Tilgungsleistungen?
Welche Bank beachtet denn bei der Zinsberechnung nur den Bestand zum letzten Tag des Quartals?
Klar, theoretisch könnte dies möglich sein, aber theoretisch kann die Hummel ja auch nicht fliegen.
Eben und damit die Hummel theoretisch auch nicht fliegen kann muss er diese Dinge klären!
Selbstverständlich kann es für Sondertilgungen abweichende Verrechnungen geben, zu dem es ist auch denkbar, dass Sondertilgungen nur zu festen Terminen geleistet werden dürfen. Eben dann ist deine Auswahl an Erklärungen schön, aber nicht interessant.
Ist ja nicht böse gemeint, ich brauchte ja überhaupt erstmal Zeit, um zu verstehen was er meint.
Wenn wir wissen wann er Sondertilgungen leisten darf und wie diese verrechnet werden können wir ihm helfen, den günstigsten Zeitpunkt zu benennen.
am 29.09 wurden die Zinsen für den ersten Zeitraum aufgeschlagen und es war genau so wie BenniG es beschrieben hat, ich konnte es selber auf wenige Cents genau nachrechner es ist immer tagesaktuell das Saldo am Kreditkonto multipliziert mit Zinssatz und (1/360) ist der Tageszins bzw Kontostand*Zinssatz*(Tage unveränderter Saldo/360). Die Sonderzahlungen können jederzeit geleistet werden und werden sofort bei Eingang berücksichtigt.