Kapitalbeschaffung

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  1. Avatar von Aikido
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    Standard Kapitalbeschaffung

    Hallo, ich habe eine Frage:

    wenn ich auf die Immobilie A (ohne Belastung) ein Darlehen aufnehme um damit ein Hypothekendarlehen für die Immobilie B abzulösen (ist das die sogenannte Kapitalbeschaffung?), wie schaut es dann mit den Zinsen aus? Legen die Banken dann den günstigen Imobilienkreditzins zu Grunde oder den teureren Ratenkreditzins?

    Danke schon im Vorfeld für Eure Antworten.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung

    Das ist dann eine wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung und ggf. führt diese Art der Umschuldung - aufgrund dem Verwendungszweck Kapitalbeschaffung - zu einem Zinsaufschlag.

    Nein, wenn du ein Hypothekendarlehen anfragst, bekommst du auch Hypothekenkonditionen.

    Welchen Grund gibt es, das Sicherheitenobjekt zu tauschen?

  3. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung

    Zitat Zitat von noelmaxim

    Welchen Grund gibt es, das Sicherheitenobjekt zu tauschen?
    Ich überlege, ob ich Immobilie A als Sicherheit anbiete und dann vielleicht mehr Möglichkeiten habe für die Weiterfinanzierung von Immobilie B.

    Ich würde jetzt gerne meine Weiterfinanzierung festsurren, da ich befürchte, dass die Zinsen in den nächsten Wochen hochgehen (gestiegene Umlaufrendite etc) und im Moment haben mehrere Banken noch recht niedrige Zinsen.

    Und wegen meinem Widerruf brauch ich die Variante flexibel zu sein. Daher bin ich dabei alle Möglichkeiten durchzuspielen.

    Noch eine Nachfrage: wenn ich mich jetzt für die Weiterfinanzierung zum September 2018 festlege und im Mai 2018 aus dem aktuellen Vertrag rauskommen würde ... dann bräuchte ich ja eine Zwischenfinanzierung. Kommt in diesem Fall für die Zwischenzeit ein Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz in Frage? Wie hoch bzw. wieviel höher sind in etwa die variablen Zinsen (bis zu 50% Beleihung, 100000€)?

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung

    Ich verstehe jetzt ihre ganzen Gedankengänge nicht. Wieso oder wofür benötigen sie eine Zwischenfinanzierung? Eine auf September gezeichnete Anschlussfinanzierung mit bereitstellungsfreier Zeit kann jederzeit abgerufen werden, also auch im Mai 2018!!

    Wo entstehen - wenn Immobilie B den Belehungsauslauf eh schon bei 50% anbietet - weitere Möglichkeiten durch Immobilie A und wofür benötigen sie diese?

    Eine - in ihrem Fall völlig unnötige - Kreditmittelaufnahme auf einer unbelasteten Immobilie für die Entschuldung einer anderen Immobilie verteuert den Zins u.a. durch

    - ggf. Grundschuldeintragungen
    - Kapitalbeschaffungsaufschläge
    - keine Sonderabschläge für Umschuldungsabzüge wegen Aktionszinsen oder grundsätzlichem Konditionsaufbau

    unnötigerweise ohne erkennbaren Grund für die Auswahl dieser Vorgehensweise und verwehren mir ggf. die Auswahl der Bank mit den günstigsten Konditionen, da diese Kapitalbeschaffung (keine gern angebotenes Darlehen wegen erhöhter Risikostrukturen) nicht anbietet.

  5. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich verstehe jetzt ihre ganzen Gedankengänge nicht. Wieso oder wofür benötigen sie eine Zwischenfinanzierung? Eine auf September gezeichnete Anschlussfinanzierung mit bereitstellungsfreier Zeit kann jederzeit abgerufen werden, also auch im Mai 2018!!
    Das ist auch genau die Variante die ich haben möchte. Aber leider bekomme ich genau in diesem Punkt wiederholt unterschiedliche Antworten und das irritiert mich. Daher möchte ich mich für den Fall, dass ich eine Finanzierung beantrage und diese dann abgelehnt wird, schon im Vorfeld für etwaige weitere Alternativmöglichkeiten erkundigen.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    - ggf. Grundschuldeintragungen
    - Kapitalbeschaffungsaufschläge
    - keine Sonderabschläge für Umschuldungsabzüge wegen Aktionszinsen oder grundsätzlichem Konditionsaufbau
    .
    So etwas spricht natürlich gegen eine Variante der Kapitalbeschaffung.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung

    Soweit ich das beurteilen kann berät sie ein erfahrener und unabhängiger Finanzierungsmakler. Dieser wird ihnen das Produkt an die Hand geben, welches sie benötigen. Sollten andere sie verwirren und sie deshalb wirre Konstruktionen andenken, so kann ich das nicht nachvollziehen.

    Eine Kapitalbeschaffung ist aus keinem einzigen Grund von Nöten, da die bereits beliehende Immobilie den geringsten Auslauf bereit stellt und auch weiterhin als Sicherheit dienen kann und wird.

  7. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Soweit ich das beurteilen kann berät sie ein erfahrener und unabhängiger Finanzierungsmakler. Dieser wird ihnen das Produkt an die Hand geben, welches sie benötigen. Sollten andere sie verwirren und sie deshalb wirre Konstruktionen andenken, so kann ich das nicht nachvollziehen.

    Eine Kapitalbeschaffung ist aus keinem einzigen Grund von Nöten, da die bereits beliehende Immobilie den geringsten Auslauf bereit stellt und auch weiterhin als Sicherheit dienen kann und wird.
    Nun, ich bin ein skeptischer Mensch, der den worst case Fall lieber im Vorfeld durchspielt.

    Wenn alles so klappt, wie es oben mit der bereitstellungszinsfreien Zeit beschrieben ist und was ich auch hoffe, dann ist doch schön. Und wenn nicht, dann habe ich schon Ideen für Alternativmöglichkeiten.

    Eine wiederum weitere Möglichkeit wäre ja auch keinem gerichtlichen Vergleich zuzustimmen - bis der reguläre Termin erreicht ist ... Dann gibt es auch keine Probleme ...

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