Hallo,
es geht um einen vorfinanzierten Bausparvertrag der jahrelang angespart wurde. Im Juli 2013 konnte ich eine Umschuldung erreichen und auch das Bauspardarlehen ablösen.
Hierfür verlangte die Bausparkasse im Juli 2013 eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung.
Ich hatte mich dann bereits in 2015 an die Bausparkasse gewandt weil ich der Meinung war, die Entschädigung wäre zu hoch.
Die Bausparkasse lehnte ab.
Ich habe die Sache dann im Juli 2015 dem Ombudsmann zugesandt, dieser lehnte mein Ersuchen im März 2016 ab da aufgrund einer seitens der Bausparkasse vorgelegten Vereinbarung die Entschädigung zu Recht erfolgt sei.
Erst Monate später, im Oktober 2016 teilte mir die Bausparkasse mit, die Entschädigung wäre auf Grund einer Vereinbarung im Vorausdarlehensvertrag verlangt worden. Dort habe ich dann auch die Berechtigung gefunden - aber weitaus weniger als die Bausparkasse tatsächlich in 2013 verlangt hatte.
Ich habe die Bausparkasse in 2017 dann um Erstattung des Differenzbetrages aufgefordert. Die Bausparkasse lehnte ab und bezog sich auf die Entscheidung des Ombudsmannes.
Allerdings hatte die Bausparkasse dem Ombudsmann gar nichts von der Vereinbarung im Vorausdarlehensvertrag mitgeteilt.
Mir geht es nun um die Frage, kann die Sache verjährt sein?
Lohnt es sich, noch einen Anwalt einzuschalten?
AW: Vorfälligkeitsentschädigung aus 2013 verjährt?
Lieber Glamau, hatten wir das nicht alles schon 5 mal?
Das wird ein vorfinanzierter Bausparvertrag gewesen sein, ein sogenanntes Vorausdarlehen. Aufgrund ihrer Schwierigkeiten seinerzeit wurde das Vorausdarlehen vorzeitig abgelöst, was eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich zieht.
Wie kommen sie zu der Annahme, die Entschädigung wäre zu hoch?
AW: Vorfälligkeitsentschädigung aus 2013 verjährt?
Hallo,
danke für die Antwort.
Die Bausparkasse hatte zunächst argumentiert dass die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer schriftlichen Mitteilung erfolgte.
Erst 2016 dann der Hinweis, die Berechtigung ergibt sich aus dem Vorausdarlehensvertrag.
Und in diesem Vertrag steht dass die Bausparkasse nur 3 % der zurückgezahlten Summe berechnen darf - berechnet wurde aber viel mehr.