Elterngeld - Überbezahlung wegen Einkommen außerhalb Bezugszeitraum
Kennt sich hier jemand mit den Niederungen des Elterngeldes aus? Besonders zur Berechnung bei der endgültigen Entscheidung
Sachverhalt:
Kind wurde im Dezember 2014 geboren. Wir haben das Elterngeld 12+2 genommen. Bei mir die 2 Monate waren auch kein Problem, war komplett im Jahr 2015.
Bezugszeitraum bei der Mutter war Dezember 2014 bis Februar 2016. Bezugszeitraum betrifft also 3 Jahre. Natürlich hatte sie während des Bezugszeitraumes nachweislich kein Einkommen und ging keiner Erwerbstätigkeit nach.
Jedoch vor dieser Zeit im Jahr 2014 und auch nach dieser Zeit im Jahr 2016 hatte Sie steuerrelevantes Einkommen im Rahmen einer GbR "Musikband" mit genauen Zahlterminen.
Jetzt nimmt das ZBFS die ESt-Bescheide zum Anlass die Beträge aus 2014 bzw. 2016 zu zwölfteln und rechnet in das Jahr 2014 1/12 und in das Jahr 2016 2/12 als Einkommen während des Bezugzeitraumes. Demnach werden diese 3 Monate vom Elterngeld auch gestrichen und müssen nachbezahlt werden.
Beim ZBFS beruft man sich auf ein Urteil vom 21.06.2016 des BSG (Az.: B10EG3/15R).
Bei meiner Recherche fand ich ein neueres Urteil vom 07.12.2016 vom LSG München (Az.: L12EG70/15). Aus diesem Urteil geht ganz klar hervor, dass die Verfahrensweise des ZBFS in einem ähnlichen Fall nicht rechtens ist und anstatt der ESt-Bescheide die Gewinnermittlungen heranzuziehen sind.
AW: Elterngeld - Überbezahlung wegen Einkommen außerhalb Bezugszeitraum
Falls es jemanden interessiert...
Wir haben die Kröte dann notgedrungen geschluckt und haben das Geld zurück bezahlt!
Im Bekanntenkreis hatten mehrere Eltern das gleiche Problem und alle mussten 1 bis 2 komplette Monatslöhne zurück bezahlen!
Völliger Irrsinn mit dem Elterngeld!
Tip an andere Eltern:
Schaut dass ihr die Bezugsmonate möglichst in ein Jahr (praktisch eher schwierig) oder in zwei Jahre bekommt und vermeidet auf jeden Fall 3 Jahre.
Und erkundigt euch VOLLUMFÄNGLICH zum Thema und lasst es euch wenn ihr beim Amt nachfragt schriftlich geben. MMn (und nicht nur meine) der schlechteste und unfreundlichste Service im Staat und darüber hinaus sehr inkompetente Mitarbeiter! Danach will es keiner gewesen sein!
AW: Elterngeld - Überbezahlung wegen Einkommen außerhalb Bezugszeitraum
Das ist wirklich nicht so toll. aber wenn einer ein ähnliches Problem hat hier kann man auch noch mal nachlesen wie es berechnet wird und es gibt einen Link zur Seite des Bundesministeriums und einem Rechner wo man selber rechnen kann. https://www.familienrecht.net/eltern...das-elterngeld
AW: Elterngeld - Überbezahlung wegen Einkommen außerhalb Bezugszeitraum
Auf Gut-Deutsch, beachtet den Zeitpunkt der Zeugung. Nicht, dass euer Kind nicht im falschen Monat geboren wird.
Gibt's dann quasi Tage, die besonders gut oder schlecht für die Geburt sind?
Der 7. Januar wäre doch ideal, hinter den ganzen Feiertagen und erstmal keine in Sicht.
AW: Elterngeld - Überbezahlung wegen Einkommen außerhalb Bezugszeitraum
Elterngeld im Feb. ist auch doof - nur 28,25 Tage und auch noch Karneval
Am besten ist wohl Juli/August - 2x 31 Tage ... aber drauf achten, dass es keine 2 vollen Kalendermonate sind - sonst werden euch zwei Monate Rentenanwartschaft abgezogen ;-)
(Bsp.: 1.7.-31.8. Elternzeit = 2 Monate Rentenanwartschaft weg. - 7.7.-06.09. nur der August ist ohne Rentenversicherungsbeiträge ;-) ...)