meine Frage bezieht sich auf Kfz Versicherung Zweitwagen und Übertragmöglichkeiten.
Zum Sachverhalt:
Meine Frau hat aktuell zwei Autos auf sich angemeldet.
Wir haben vor die KfZ-Versicherung beider Autos zu wechseln.
Ist es möglich den Zweitwagen beim neuen Versicherer auf mich inkl. der Prozente des Zweitwagens zu übertragen.
Ich habe bisher nie ein Auto auf mich zugelassen bzw. versichert gehabt. Habe Führerschein seit 12 Jahren. Keine Punkte oder Unfälle gehabt.
Oder muss ich hierbei immer bei der SF Klasse 0 also 100% beginnen.
Welche Möglichkeiten gibt es hierbei?
Könnt ihr KFZ Versicherungen empfehlen?
Ist es möglich den Zweitwagen beim neuen Versicherer auf mich inkl. der Prozente des Zweitwagens zu übertragen.
Ich habe bisher nie ein Auto auf mich zugelassen bzw. versichert gehabt. Habe Führerschein seit 12 Jahren.
Ja, sollte allerdings die bisherige Versicherung der Frau einen Rabattbonus gewährt haben, dann wird dieser in der Regel nicht mitübertragen. Bei einer regulärer Kündigung der Versicherung zum Jahresende muss nicht einmal die Haltereigenschaft (verbunden mit Umschreibung bei der Zulassungsstelle) geändert werden, weil bei Ehegatten eine Halterabweichung ohne Aufpreis toleriert wird.
Zitat von munzur
Keine Punkte oder Unfälle gehabt.
Hier würde man Dir die Unfälle des übertragenden Rabatts anrechnen, zumindest die der letzten 5 Jahre.
Oder muss ich hierbei immer bei der SF Klasse 0 also 100% beginnen.
Auf keinen Fall. Nach drei Jahren Führerscheinbesitz startet man mit SF 1/2 = 70 %, als Verheirateter kann man bei mancher Versicherung nach der Ehegattenregelung mit SF 2 = 54 % starten.
Könnt ihr KFZ Versicherungen empfehlen?
Die o. g. Einstiegsrabatte gewährt zumindest meine Versicherung (WGV). Empfehlen kann ich auch die HUK. HUK24 nur, wenn man sich sehr gut digitalmedial verständigen kann.
damit du bei einem Zweitwagen höhere Prozente nutzen kannst, musst du bereits entsprechende Schadenfreiheitsklassen bei dem Erstfahrzeug haben. Oft reicht es auch aus, wenn das Erstfahrzeug auf den Ehepartner versichert ist. Im Prinzip könntest du die real erfahrenen Prozente von deiner Frau auf dich übertragen, aber soweit ich weiß, muss man bei manchen Versicherungen dann auch nachweisen, dass du damit gefahren bist. Zum Beispiel anhand eines Versicherungsscheins, wo du als weiterer Fahrer eingetragen bist.
Wie hoch die Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen ist, hängt dann von dem neuen Versicherer ab. Für hohe SF-Klassen kannst du dich mal auf der Seite der Zweitwagenkampagne informieren. Im Normalfall kommt das Zweitfahrzeug sonst in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder 2.
Probierst es bei Direct Line .Die versichern zweite Wagen in gleichen SF von deinen erstem Wagen.
1. Direct Line heißt schon länger Verti
2. Aber nur max. gem. der Führerscheinjahre des jüngsten Nutzers
3. was die SF-Klasse angeht, stimmt das. Aber, die Verti möchte immer einen Zweitwagenaufschlag, d.h. das gleiche Fahrzeug in der gleichen SF-Klasse kostet als Zweitwagen mehr als als Erstfahrzeug. Man muss immer mit den Zweitwagenregelungen der anderen Versicherer vergleichen.
ein, die beiden Verträge sind unabhängig voneinander. Du könntest sogar mit dem Erstwagen bei einer anderen Versicherung als der Verti versichert sein.
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