Zitat von
Hanomag
Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
Anfang 1990 hat mich mal ein selbstständiger Berater meines AG, nach Vorlage seines von seinem Steuerberater geprüften und bereits rechtskräftigen Steuerbescheids, um meine Meinung gefragt. Schnell stellte ich fest, dass die Erschließungskosten (ca. 30.000 DM) für sein auf 99 Jahre gepachteten Grundstücks dem bereits überschrittenen Höchstsatz für die Abschreibung nach 7b zugerechnet wurde. Nach der damaligen Rechtslage hätte man diese Kosten sofort als Werbungskosten absetzen können
Er wollte mir nicht glauben, weil er seinem Steuerberater vertraute. Nachdem ich ihm die entsprechenden Seiten meiner Steuerbroschüre kopiert hatte, begriff er langsam. Der Steuerberater wies jeden Fehler von sich. Da der Steuerbescheid bereits rechtskräftig war, wechselte er zu einer Kanzlei, die auch Anwälte an Bord hatte und verklagte seinen Ex. Letztendlich zahlte die Versicherung des Steuerberaters ca. 11.000 DM Schadenersatz.
Deshalb ist es gut dass man die Ratschläge von "Fachleuten" in speziellen Foren hinterfragen kann.
Selig bleiben die Gutgläubigen, weil die nicht merken, dass sie benachteiligt wurden.