Grundbucheinträge Bitte Hilfe

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  1. Avatar von Lini8506
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    Standard Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Hallo.

    Folgendes: meine Oma (82) ist Eigentümer eines Hauses. Sie lebt seit fast einem halben Jahr in einem Pflegeheim und wird nicht mehr in ihr Haus zurück kommen.
    Nun sollte das Haus verkauft werden.
    Alles war soweit geklärt und nun meldet sich der Makler, das dem Notar die Hände gebunden sind einen Kaufvertrag aufzusetzen.

    Es hat sich erst jetzt heraus gestellt das meine Oma im Jahre 1999 alle ihre 5 Kinder hat in das Grundbuch eintragen lassen. Keiner dieser Kinder wusste etwas davon.

    Mir als Enkelin lag nur der Auszug von 93 vor als Opa starb und sie als alleinige Eigentümerin umgetragen wurde.

    Nun sagt der Notar das alle diese 5 Kinder erstmal mit dem Verkauf einverstanden sein müssen, bevor es überhaupt verkauft werden darf.

    Nun fiel mir anhand des Auszuges deutsche und römische Buchstaben/Zahlen auf und nur hinter ihrem Namen (Oma) steht in Tabelle 3 die Zahl 1.

    Kann mir dies jemand genauer erklären? Es geht um den Verkaufswert - steht das Geld nur ihr zu? Oder muss es durch 6 geteilt werden trotz das sie noch lebt?

    Schade das ich hier kein Bild Hochaden kann.

    Ich versuche es zu beschreiben:
    LFD.Nr.-Eigentümer-Grundstücke-Bemerku.
    1a I - Oma - 1 - ohne Eigentums
    wechsel
    II - Kind -
    III - Kind-
    IIII - Kind-
    V - Kind -
    VI - Kind-
    "in Erbengemeinschaft" steht unter
    den Kindern
    b - Oma

    Ich danke Euch.
    Gruß

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Hallo Lini8506.
    Von den 100% hat Ihre Oma und verstorbener Opa von Anfang an glaube ich 50% gehabt.
    Dann ist Opa verstorben und seine 50% wurden aufgeteilt in 6 Gleiche Teile für Oma und 5 Kinder.

    Stand jetzt muss jeder der Beteiligten Kinder (Doch nun Erwachsenen oder) notariell dem Verkauf zustimmen.

    Mein Anwalt hatte so ein Fall dass es 12 Erben gab die weltweit verstreut sind. Das hat 2 Jahre gedauert diese 12 Erben erst mal zu finden.

    Wie ist es bei Ihnen? Alle Erben ansprechbar, oder verfügbar? Weil, wenn von denen jemand verstirbt geht das ja so weiter.

    Gerne helfe ich weiter wenn noch Fragen offen sind.

  3. Avatar von Lini8506
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    Standard AW: Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Hallo

    Ich bedanke mich erstmal sehr.
    Also hieße das dass vom Verkaufswert meiner Oma 50% zustehen und die anderen 50% werden durch 6 (Oma+Kinder) geteilt. Korrekt?

    Richtig, die Kinder sind bereits zwischen 63 und 53 Jahren alt.

    In unserem Fall ist eines der Kinder nicht verfügbar. Diesen zu finden wird sehr schwierig da er in einem Zirkus gearbeitet hat (stand vor 9 Jahren). Wir haben nun vor Meldestelle zu Meldestelle abzuarbeiten. Ob diese Person noch lebt ist auch nicht sicher.

    Grüße

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Hallo Lini8506, dann wird dieser Zirkusmensch mitunter das Problem sein.
    Denn man kann ohne seine Zustimmung nicht verkaufen.

    Ansonsten sollte Ihr Rechnung so stimmen. Kann man aber nur genau sagen wenn man den Grundbuchauszug vor sich hat.

  5. Avatar von Lini8506
    Lini8506 ist offline
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    Standard AW: Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Kann ich Ihnen irgendwie privat ein Bild des Auszuges senden? Ich finde leider nichts....

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Meine Kontaktdaten hängen doch mit dran.
    Gerne auch Whatsapp wenn Sie mögen.

  7. Avatar von brainy
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    Standard AW: Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Bei der Kelly-Family ist das Schloß zwangsversteigert worden, weil der vermehrungsfreudige Vater ein krankes Kind in den USA hatte, welches nicht zustimmte.

    Man kann eine Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft beantragen.

    Vielleicht sollte man das zuerste als Drohmittel verwenden.

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Grundbucheinträge Bitte Hilfe

    Ja das wäre noch sinnvoll wenn einer nicht auffindbar ist.
    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

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