Würde Deckungszusage RSV bestehen bleiben wenn Klage an Verwandten abgetreten wird
Meine Mutter hat für einen relativ sicheren Widerruf eine Deckungszusage ihrer RSV. Von der Bank besteht das Angebot, den Widerruf anzuerkennen und gegen offene Verbindlichkeiten meines verstorbenen Vaters zu verrechnen. Das Problem ist etwas schwierig darzustellen, ich kann es aber auf ein recht simple Frage runter brechen:
Würde die Deckungszusage der RSV bestehen bleiben wenn meine Mutter ihre Klage an mich abtreten würde?
Andersherum würde es bestimmt nicht gehen, da ja ansonsten jeder nicht Rechtsschutzversicherte seinen Anspruch einfach auf einen rechtsschutzversicherten Freund/ Familienmitglied abtreten würde. Bei meiner Konstellation sehe ich keinen Nachteil für die Versicherung, wäre das möglich?
Warum frage ich nicht bei der betreffenden RSV? Weil ich ein ungeduldiger Mensch, heute Samstag ist und ich es erst am Montag klären kann.
AW: Würde Deckungszusage RSV bestehen bleiben wenn Klage an Verwandten abgetreten wir
Das "Nein. Natürlich würde das nicht gehen. Wieso sollte es auch?" kommt aus dem Bauch oder ist gesichertes Wissen?
Wieso es das sollte? Weil es für die Versicherung keinen Nachteil bedeuten würde und Versicherungsunternehmen eher uninteressiert daran sind irgendetwas zu regulieren, was für sie eh kein höheres Risiko bedeutet.
Deshalb noch mal die Frage, ist das wirklich so?
In den VErsicherungsbedingungen der RSV habe ich dazu nichts gefunden.
AW: Würde Deckungszusage RSV bestehen bleiben wenn Klage an Verwandten abgetreten wir
Wie kommst Du darauf, dass die RSV für Dritte die Gerichts- und Anwaltskosten trägt? Wieso sollte sie das tun? Bei einer Klage aus abgetretenem Recht gehen sämtliche Rechte und auch Pflichten auf den Dritten über. Deine Mutter, also die Versicherungsnehmerin hat dann nichts mehr damit zu tun. Somit hat natürlich auch ihre RSV nichts damit zu tun...
@xlarge
Es geht eindeutig aus dem Kontext hervor, was mit RSV gemeint ist...