Auflösung eines Sparkontos bei der KKB / Targo-Bank
Bei der Durchsicht alter Unterlagen fielen mir verschiedene alte Sparbücher von unterschiedlichen Kreditinstituten in die Hände. Ich beschloss diese alten Sparbücher aufzulösen. Bei fast allen Banken und Sparkassen gab es keine Probleme. Bei einem Sparbuch, das ich 1975 bei der damaligen KKB angelegt habe und auf das ich 20,-- DM einzahlte, bekam ich heute eine Antwort der Targo-Bank mit der ich mich eigentlich nicht so ohne weiteres abfinden möchte. Man teilte mir mit, dass man das Sparguthaben mit den Kontoführungsgebühren verrechnet hätte. Bei Sparkonten würde eine Jahresgebühr von 12 Euro erhoben, wenn das Guthaben weniger als 50 Euro beträgt und man innerhalb der letzten drei Jahre keine Ein- und Auszahlungen vorgenommen hat. Meine Fragen wären, ob das zum einen so statthaft ist und wenn ja, ob man mir bei Einführung dieser Regelung nicht eine entsprechende Information hätte zukommen lassen müssen. Ich hätte dann die Möglichkeit gehabt, mein Konto vorher aufzulösen. Interessant ist auch, dass im Schreiben der Targo-Bank überhaupt nicht auf die Höhe des Sparguthabens und die Einzelheiten der Verrechnung mit der Jahresgebühr eingegangen wird.
Schon jetzt besten Dank für Eure Meinungen und Erfahrungen.
Ein vergleichbarer Fall. Ob es sich allerdings lohnt wegen 20 Mark, inklusive Zinsen also vielleicht 20 Euro inzwischen, Zeit und Geld zu investieren sei mal dahingstellt.