ich möchte in naher Zukunft gerne bauen und würde mich über Informationen zu aktuellen Zinssätzen freuen,
- Wir 35 & 32, Angestellt, Arbeitsverträge ohne Befristung
- monatl. Haushaltseinkommen 5.250€ (inkl. KiGeld, ohne Bonus).
- Kinder im Schulalter
- Bauen möchten wir in 91489
- Keine Verbindlichkeiten oder Kredite
- EK ist unser Grundstück 98.000€ und zusätzlich mit teilweise bezahlten Baunebenkosten (nicht Kaufnebenkosten gemeint) von 10.000€. Also in Summe 108.000€
- Darlehen von 410.000€ notwendig für Baukosten, weitere Baunebenkosten und Außenanlage
- KfW 124 & 153 gewünscht (Wobei mir hier noch nicht die optimale Kombination zwischen Laufzeit und Zinsbindung klar ist um auf eine Gesamtrate von 1400€ zu kommen). Die Münchner Hypo bietet KfW-Verbilligungen von 0,4% an. Gibt es diese auch bei anderen Instituten?
- 20 Jahre Sollzinsbindung zu 2% gewünscht (Annulitätendarlehen)
- Wunschrate kleiner/gleich 1.400€
- Sondertilgungsoption ggf. von 10% gewünscht (Wie hoch ist der Zinsaufschlag dafür?)
- Breitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten gewünscht
- Restschuld soll durch Sondertilgung minimiert werden
- Kein Bausparer gewünscht
Daukind, hast du eine Idee? Irgendeinen Rechner, eine App oder eine Internetseite, wo wir das berechnen können?
Ich bin zwar nicht Daukind, aber ich hätte da eine Alternative, die genau das bietet was der Fragesteller sucht. Bei der PSD-Bank Nürnberg bekommt er 410.000 € auf 20 Jahre fest für monatlich 1.367 €, nominal 2,0 %, effektiv 2,03 % mit der jährlichen Sondertilgungsmöglichkeit von 5 % = 20.500 €. Alternativ empfehle ich die Sparda-Bank in Nürnberg.
Gerade stellte ich noch fest, dass Banker- ohne eine Bank zu nennen - gleiche Konditionen empfohlen hatte.
Ich denke, dass die von mir genannten Banken auch mit der KfW zusammenarbeiten und auch andere Varianten anbieten.
@noelmaxim: Was ist Deine Meinung zu diesen Banken?
nicht nur das, noch weit über dass Maß - konform der WoKri 2016 - wie du es angedeutet hast selbstverständlich hinaus.
Im übrigen muss der Kunde das alles mit der Empfangsbestätigung bestätigen, da das Geschäft von den Banken sonst restriktiv nicht angenommen wird.
Kennst du das Prozedere? Was alles benannt und ausgehändigt werden muß?
Vielleicht darf ich für dich, da du hier neu bist, dazu anmerken, dass ich seit 1997 Immobilienfinanzierungen (seinerzeit noch Commerzbank) vermittle und seit 2003 unabhängiger Finanzierungsmakler bin. Zwischenzeitig mit Doppelfunktion als Verkaufsleiter der Wüstenrot Bausparkasse/Wüstenrot Bank.
Das glaube ich Dir alles...... Die Frage war aber nicht auf Deine Qualifikation angepeilt,
auch nicht auf die auszuhändigenden Merkblätter.....
Es ging hier vielmehr darum das dem Kunden hier immer wieder nur der Zinssatz als Instrument gegeben wird.
Und ich spreche hier aus 20 Jahren Finanzierter Geschäfte..... Also nichts was ich irgendwo mal gelesen habe oder gehört habe.
Ich habe all diese Dinge gelebt und das was ich hier von mir gebe, soll anderen an sich nur helfen, da ich nichts mehr verkaufen muss......
Ich weiss wohl das solche Sachen hier für einen Finazierungsvermittler ärgerlich sind, weil der Kunde dann wieder irgend welche Rückfragen stellt und bei evtl. Verzichtserklärungen 80 % der auszuwälenden Banken mit hohen Vermittlungsprovisionen ausscheiden....
An sich muss jeder selber wissen was er unterschreibt und wie ich immer sage "wen er sich ins Grundbuch einlädt".
Ich sage ja nicht nur das ich es unsinnig finde sich 3 verschiedene Banken ins Grundbuch zu holen..... ich begründe meine Meinung hierzu auch.
Wir werden Sicherlicht jetzt nicht jedes Jahr 10.000€ aufs Girokonto legen und nach 10 Jahren 100.000€ auf dem Tisch legen, sondern immer jedes Jahr in die Sondertilgung reinschieben damit der Tilgungsteil steigt und der Zinsteil sinkt. Dabei kann es Jahre geben wo 15.000€ sondergetilgt werden aber auch nur 5.000€. Oder habe ich was falsch verstanden?
Hallo,
vielleicht ein kleiner Tipp, der euch bei den Sondertilgungen leicht unterstützen könnte.
Wenn ihr von eurem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhaltet und diese noch nicht an einem anderen förderfähigem Vertrag gebunden sind, dann könntet ihr diese vermögenswirksamen Leistungen von eurem Arbeitgeber monatlich als Sondertilgung auf das Darlehenskonto einzahlen lassen.
Die vermögenwirksame Leistung des Arbeitgebers beträgt bis zu 40 EUR pro Monat. Die vermögenswirksamen Leistungen sind jedoch steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 26,59 EUR müssten dann wie eine Bruttolohnerhöhung sein und müssten von deinem Nettogehalt wieder abgezogen und auf das Darlehenskonto eingezahlt werden. Dadurch das die vL sozialversicherungspflichtig ist, würde sich auch euer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, Krankengeld und Altersrente (sehr) leicht erhöhen.
Wenn euer Arbeitgeber nicht die vollen 40 EUR zahlt sondern z. B. nur 26,59 EUR, dann könntest ir durch einen Eigenanteil auf 40 EUR aufstocken.
Die vL ist auch förderfähig durch die Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet, dass ihr jährlich 9 % der in das Darlehenskonto eingezahlten vL über die Steuererklärung zurückerstattet bekommt. Ihr habt zwar ein sehr hohes Einkommen, dass auf den ersten Blick über der Fördergrenze liegt. Unabhängig davon ob ihr Kindergeld bekommt, müssten hier jedoch die Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Ihr habt also Chancen förderberechtigt zu sein.
Im Idealfall könntet ihr somit jährlich 960 EUR (40 EUR * 12 * 2) über die vL als Sondertilgung leisten. Im Folgejahr könnt ihr dann die Steuerrückerstattung (Arbeitnehmersparzulage) über 86 EUR (480 * 9 % * 2 = 86 EUR => abgerundet) als Sondertilgung (Einmalzahlung) leisten.
Das ist mit bis zu 1.046 EUR pro Jahr vielleicht nicht sehr viel, aber bei der Darlehenshöhe, die ihr aufnehmen müsst, der ein relativ niedriges Einkommen (im Verhältnis zur Darlehenshöhe) gegenübersteht, solltet ihr nehmen was ihr bekommen könnt. Und ihr müsst bedenken dass nur den Nettoanteil der vL des Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmersparzulage quasi geschenkt bekommt. Der Rest kommt von euch. Wenn es knapp gerechnet ist, solltet ihr dann vielleicht zum Ausgleich die Kreditrate entsprechend niedriger wählen.
Ihr müsstet halt darauf achten, dass die Vertragsbedingungen viele kleine Einzahlungen als Sondertilgung erlauben und nicht etwa nur Einzahlungen ab einer Höhe von 2.500 EUR oder nur ein Einzahlung pro Jahr in Höhe der vereinbarten Höhe (z. B. 10 % der Darlehenshöhe).
Ihr könnt dass ja ggf. mit eurem Arbeitgeber und der finanzierenden Bank besprechen und euch nochmal beraten lassen, wie es funktioniert. Ich habe es persönlich noch nicht erlebt. Habe die vL aber in dieser Form beantragt und erhalte sie ab einschließlich September. Meine Bank hat das auf anfrage sogar genehmigt, obwohl ich die Sondertilgung bereits ausgeschöpft habe.
vielleicht ein kleiner Tipp, der euch bei den Sondertilgungen leicht unterstützen könnte.
Wenn ihr von eurem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhaltet und diese noch nicht an einem anderen förderfähigem Vertrag gebunden sind, dann könntet ihr diese vermögenswirksamen Leistungen von eurem Arbeitgeber monatlich als Sondertilgung auf das Darlehenskonto einzahlen lassen.
Die vermögenwirksame Leistung des Arbeitgebers beträgt bis zu 40 EUR pro Monat. Die vermögenswirksamen Leistungen sind jedoch steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 26,59 EUR müssten dann wie eine Bruttolohnerhöhung sein und müssten von deinem Nettogehalt wieder abgezogen und auf das Darlehenskonto eingezahlt werden. Dadurch das die vL sozialversicherungspflichtig ist, würde sich auch euer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, Krankengeld und Altersrente (sehr) leicht erhöhen.
Wenn euer Arbeitgeber nicht die vollen 40 EUR zahlt sondern z. B. nur 26,59 EUR, dann könntest ir durch einen Eigenanteil auf 40 EUR aufstocken.
Die vL ist auch förderfähig durch die Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet, dass ihr jährlich 9 % der in das Darlehenskonto eingezahlten vL über die Steuererklärung zurückerstattet bekommt. Ihr habt zwar ein sehr hohes Einkommen, dass auf den ersten Blick über der Fördergrenze liegt. Unabhängig davon ob ihr Kindergeld bekommt, müssten hier jedoch die Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Ihr habt also Chancen förderberechtigt zu sein.
Im Idealfall könntet ihr somit jährlich 960 EUR (40 EUR * 12 * 2) über die vL als Sondertilgung leisten. Im Folgejahr könnt ihr dann die Steuerrückerstattung (Arbeitnehmersparzulage) über 86 EUR (480 * 9 % * 2 = 86 EUR => abgerundet) als Sondertilgung (Einmalzahlung) leisten.
Das ist mit bis zu 1.046 EUR pro Jahr vielleicht nicht sehr viel, aber bei der Darlehenshöhe, die ihr aufnehmen müsst, der ein relativ niedriges Einkommen (im Verhältnis zur Darlehenshöhe) gegenübersteht, solltet ihr nehmen was ihr bekommen könnt. Und ihr müsst bedenken dass nur den Nettoanteil der vL des Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmersparzulage quasi geschenkt bekommt. Der Rest kommt von euch. Wenn es knapp gerechnet ist, solltet ihr dann vielleicht zum Ausgleich die Kreditrate entsprechend niedriger wählen.
Ihr müsstet halt darauf achten, dass die Vertragsbedingungen viele kleine Einzahlungen als Sondertilgung erlauben und nicht etwa nur Einzahlungen ab einer Höhe von 2.500 EUR oder nur ein Einzahlung pro Jahr in Höhe der vereinbarten Höhe (z. B. 10 % der Darlehenshöhe).
Ihr könnt dass ja ggf. mit eurem Arbeitgeber und der finanzierenden Bank besprechen und euch nochmal beraten lassen, wie es funktioniert. Ich habe es persönlich noch nicht erlebt. Habe die vL aber in dieser Form beantragt und erhalte sie ab einschließlich September. Meine Bank hat das auf anfrage sogar genehmigt, obwohl ich die Sondertilgung bereits ausgeschöpft habe.
Die 40€ vermögenswirksame Leistungen gehen schon auf ein IngDiba Sparkonto. Nach der Ruhephase wird der Betrag als SoTi genutzt.
Ich bin zwar nicht Daukind, aber ich hätte da eine Alternative, die genau das bietet was der Fragesteller sucht. Bei der PSD-Bank Nürnberg bekommt er 410.000 € auf 20 Jahre fest für monatlich 1.367 €, nominal 2,0 %, effektiv 2,03 % mit der jährlichen Sondertilgungsmöglichkeit von 5 % = 20.500 €. Alternativ empfehle ich die Sparda-Bank in Nürnberg.
Gerade stellte ich noch fest, dass Banker- ohne eine Bank zu nennen - gleiche Konditionen empfohlen hatte.
Ich denke, dass die von mir genannten Banken auch mit der KfW zusammenarbeiten und auch andere Varianten anbieten.
@noelmaxim: Was ist Deine Meinung zu diesen Banken?
@ Tikonteroga
Du weißt schon, dass die beiden zusammen rund 96T€ brutto im Jahr verdienen müssen, um auf das monatliche Haushaltseinkommen abzgl. KiGe kommen zu können.
Wie man da überhaupt Arbeitnehmersparzulage in Betracht ziehen kann, ist mir schleierhaft.
Habe ich es gerade richtig verstanden @Hanomag, man kann wenn man will monatlich eine Sondertilgung leisten, wenn man über dem Minimalbetrag einzahlen kann? Ich habe immer gedacht es geht nur jährlich :-). Wobei dies von Bank zu Bank unterschiedlich ist oder kann man dies vereinbaren?
Habe ich es gerade richtig verstanden @Hanomag, man kann wenn man will monatlich eine Sondertilgung leisten, wenn man über dem Minimalbetrag einzahlen kann? Ich habe immer gedacht es geht nur jährlich :-). Wobei dies von Bank zu Bank unterschiedlich ist oder kann man dies vereinbaren?
Ich selbst bin da nicht informiert. Habe - wie schon gesagt - nie sondergetilgt. Du meinst sicher die Aussage von
Zitat von Tikonteroga
Ihr müsstet halt darauf achten, dass die Vertragsbedingungen viele kleine Einzahlungen als Sondertilgung erlauben und nicht etwa nur Einzahlungen ab einer Höhe von 2.500 EUR oder nur ein Einzahlung pro Jahr in Höhe der vereinbarten Höhe (z. B. 10 % der Darlehenshöhe).
Ihr könnt dass ja ggf. mit eurem Arbeitgeber und der finanzierenden Bank besprechen und euch nochmal beraten lassen, wie es funktioniert. Ich habe es persönlich noch nicht erlebt. Habe die vL aber in dieser Form beantragt und erhalte sie ab einschließlich September. Meine Bank hat das auf anfrage sogar genehmigt, obwohl ich die Sondertilgung bereits ausgeschöpft habe.
@ Tikonteroga
Du weißt schon, dass die beiden zusammen rund 96T€ brutto im Jahr verdienen müssen, um auf das monatliche Haushaltseinkommen abzgl. KiGe kommen zu können.
Wie man da überhaupt Arbeitnehmersparzulage in Betracht ziehen kann, ist mir schleierhaft.
Asche auf mein Haupt wenn ich es falsch verstanden habe. Aber die 96T€ sind nicht das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist das Brutto abzüglich Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgepauschale, sonstige Vorsorgeleistungen, Kirchensteuer ...
Habe ich es gerade richtig verstanden @Hanomag, man kann wenn man will monatlich eine Sondertilgung leisten, wenn man über dem Minimalbetrag einzahlen kann? Ich habe immer gedacht es geht nur jährlich :-). Wobei dies von Bank zu Bank unterschiedlich ist oder kann man dies vereinbaren?
Da ist vertraglich geregelt.
Vor wenigen Wochen hat mich hier jemand angesprochen, der z. B. nicht mehrmals sondern nur einmal pro Jahr eine Sondertilgung leisten kann oder konnte. Ich weiß jetzt nicht mehr wer es war.
Bei mir ist es z. B. so, dass ich 10 % der ursprünglichen Darlehenshöhe jährlich als Sondertilgung leisten kann. Wenn ich selbst überweise (z. B. über Online Banking), dürfen das beliebig hohe und beliebig viele Beträge sein. Ich darf nur nicht über die 10 % kommen. Wenn ich am Schalter überweise, gibt es eine Mindesthöhe von 2.500 EUR.
Vor wenigen Wochen hat mich hier jemand angesprochen, der z. B. nicht mehrmals sondern nur einmal pro Jahr eine Sondertilgung leisten kann oder konnte. Ich weiß jetzt nicht mehr wer es war.
Das war ich. Bei mir kann man nur einmal jährlich und meines Wissens mindestens 1000€.
Das zu versteuernde Einkommen ist das Brutto abzüglich Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgepauschale, sonstige Vorsorgeleistungen, Kirchensteuer ...
Richtiger: Brutto abzüglich Werbungskosten (oder ggf. ArbN-Freibetrag); Sonderausgaben incl. Kirchensteuer; Vorsorgeaufwendungen für Altersversorgung und für sonstige Vorsorgeaufwendungen und ggf. außergewöhnliche Belastungen, Altersentlastungsbetrag, Kinderfreibetrag (Erziehungsfreibetrag).
Grundfreibetrag: Wird zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht abgezogen, er ist der steuerfreie Sockel (Existensminimum) des steuerpflichtigen Einkommens. Vorsorgeaufwendungen für Altersversorgung: Basis-Altersversorgung 84 % in 2017, für Riester und betriebl. AV im Rahmen der Höchstbeträge 100 % sonstige Vorsorgeaufwendungen: Basis-KV/PV immer zu 100 %, ansonsten zusammen mit anderen Versicherungen bis zum Höchstbetrag (1.900 €) Vorsorgepauschale: Wird nur noch vom Arbeitgeber zur vorläufigen Berechnung (bis zur Steuererklärung) angewandt
Es spricht eine ganze Menge gegen die Einbindung von KfW denn die Kondition 1,55% und 1,7% sind viel zu teuer, gegen eine 10 Jahreskonditionseinbindung eines Annuitätndarlehens. Mit 1,3% bei einem Tilgungssatz ab 2% darf KfW nicht ausgewählt werden, zumindest nicht aus Konditionsgründen.
Hannomag, gegen die Sparda und PSD Banken spricht überhaupt nichts, wähle ich auch immer mal wieder gerne aus, allerdings habe ich ja günstigere Konditionen generiert und gepostet.
Richtiger: Brutto abzüglich Werbungskosten (oder ggf. ArbN-Freibetrag); Sonderausgaben incl. Kirchensteuer; Vorsorgeaufwendungen für Altersversorgung und für sonstige Vorsorgeaufwendungen und ggf. außergewöhnliche Belastungen, Altersentlastungsbetrag, Kinderfreibetrag (Erziehungsfreibetrag).
Grundfreibetrag: Wird zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht abgezogen, er ist der steuerfreie Sockel (Existensminimum) des steuerpflichtigen Einkommens. Vorsorgeaufwendungen für Altersversorgung: Basis-Altersversorgung 84 % in 2017, für Riester und betriebl. AV im Rahmen der Höchstbeträge 100 % sonstige Vorsorgeaufwendungen: Basis-KV/PV immer zu 100 %, ansonsten zusammen mit anderen Versicherungen bis zum Höchstbetrag (1.900 €) Vorsorgepauschale: Wird nur noch vom Arbeitgeber zur vorläufigen Berechnung (bis zur Steuererklärung) angewandt
Das der Grundfreibetrag nicht abgezogen wird, kommt mir aber komisch vor. Bist du dir da sicher? Oder reden wir vielleicht aneinander vorbei, den viele verstehen unter bestimmten Begriffen etwas anderes ...
Der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen, der ist in der Einkommensteuertabelle verankert/hinterlegt. Das ist der Betrag, ab dem berhaupt erst Steuern gezahlt werden.
Das der Grundfreibetrag nicht abgezogen wird, kommt mir aber komisch vor. Bist du dir da sicher? Oder reden wir vielleicht aneinander vorbei, den viele verstehen unter bestimmten Begriffen etwas anderes ...
Du hast vor Wochen mal mit mathematischen Formeln die Einkommensteuer berechnet. Nimm mal das zu versteuernde Einkommen Deines Bescheides und berechne mit diesen Formeln die Steuer. Du wirst schnell feststellen, dass das Einkommen bis zum Grundfreibetrag, obwohl in der Summe des zu versteuernden Einkommen enthalten, steuerfrei bleibt. Man spricht hier auch von der Nullzone des zu versteuernden Einkommens.
Du hast vor Wochen mal mit mathematischen Formeln die Einkommensteuer berechnet. Nimm mal das zu versteuernde Einkommen Deines Bescheides und berechne mit diesen Formeln die Steuer. Du wirst schnell feststellen, dass das Einkommen bis zum Grundfreibetrag, obwohl in der Summe des zu versteuernden Einkommen enthalten, steuerfrei bleibt. Man spricht hier auch von der Nullzone des zu versteuernden Einkommens.
Kannst du auch hier ganz einfach berechnen lassen:
Können wir mal zu der eigentlichen Frage des TE zurück kommen, vor allem kommen mal Vorschläge, Ideen oder Hilfestellungen ?
Dieser Thread eignet sich doch von der Grundfrage des TE her wunderbar, mal aufzuzeigen was die User hier so für Ideen, Lösungen oder Verständnis von ganzheitlichen Finanzierungskonzepten haben. Warum diskutieren wir hier über steuerliche Grundsätze, die im großen und ganzen für den TE erstmal belanglos, da Eigenengenutz, sind?
Können wir gemeinsam mal einen Mehrwert schaffen? Helfen und unterstützen? Von mir aus parallel zu der sinnlosen Steuerdiskussion, wo Hanomag mal nebenbei gesagt vollkommen Recht hat, was aber - so die steuerliche Komponente eine Rolle spielen soll - bei solch einen Lebensinvestition ein Steuerberater klären und aufzeigen soll. Muss doch drin sein diese paar Euros in die Hand nehmen zu können bei solch einer Lebensinvestition einen Steuerberater zur Rate zu ziehen.