Frage zu § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB Sonderkündigung nach 10 Jahren + 6 Monaten

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  1. Avatar von Martin79HN
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    Standard Frage zu § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB Sonderkündigung nach 10 Jahren + 6 Monaten

    Hallo,

    ich habe das Sonderkündigungsrecht § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB
    wie folgt verstanden.

    Man hat nach 10 Jahren Vollauszahlung + 6 Monaten Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht
    ohne Vorfälligkeitsentschädigung. (sagen wir einfach nach 10,5 Jahren)

    Bei uns läuft in 8 Jahren die erste Sollzinsbindung Restschuld ca. 110t aus.
    Nachfinanzierung dann über Bausparvertrag 100t (Guthaben 50t) + neue Grundschuld über 50t im Nachrang. (bisher Grundschuld 74t Hausbank im 1 Rang dann frei)
    Different Restschuld 110t zu 100t Bausparsumme wird durch Eigenkapital die 10t dann bezahlt.

    Frage:
    Ist es wichtig das die Bausparkasse dann im Nachrang finanziert? (Objektwert ist ausreichend)
    Um mir 1 Jahr & 3 Monate später die Nachfinanzierung "Sonderkündigungsrecht nicht zu verbauen?
    Kann die Bausparkasse BHW den freien Rang von der Hausbank 74t fordern?

    In 9 Jahren und 3 Monaten können wir das Förderdarlehen L-Bank Z15 oder einen Teil nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kündigen.
    Im 1 Rang ist Grundschuld von der Hausbank dann frei! (74t)

    Restschuld 230t
    Bausparvertrag bis dahin in der Zuteilung mit 20t Guthaben & 30t Blankodarlehen. (Bausparsumme 50t)

    Lösung:
    Einen Teil dadurch ablösen und Sollzins für 4 1/2 Jahre über Förderdarlehen weiter laufen lassen
    zu 2,35% Sollzins. (Förderdarlehen hat vom 10 - 15 Jahr 2,35% Sollzins und vorher 0 - 10 Jahr von 0,75% Sollzins)

    Wenn die Konditionen stimmen können wir dann auch Komplett umschulden.

    Fragestellung ist für mich wichtig um mir im 1 Rang und Bausparkasse
    nicht die Nachfinanzierung zu versauen.

    Gruß


    Martin

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Frage zu § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB Sonderkündigung nach 10 Jahren + 6 Monaten

    Bausparkassen gehen in den Nachrang, wo ist dein Problem?

    Glaubst du übrigens ersthaft, dass das alles jemand versteht, bzw. sich die Mühe dazu machst? Mal ganz ehrlich. Du baust, bzw. hast dir da einen zurecht gebaut, wer soll dir denn da helfen, eine Empehlung geben können bzw. deine Intensionen nachvollziehen?

    Kannst du noch ruhig schlafen vor lauter "bauen, kreieren, grübeln und ausklüngeln" ?

  3. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard AW: Frage zu § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB Sonderkündigung nach 10 Jahren + 6 Monaten

    Guten Morgen Noelmaxim,

    ich stimme Dir zu, dass ich zuviel grübel und versuche alles zu optimieren.
    Dem Thema Geld schenke ich zuviel Aufmerksamkeit und ich werde an meiner Gelassenheit arbeiten.

    In der Bauphase war die Gelassenheit viel viel schlechter wie jetzt.
    Der Zug bzgl. unserer Finanzierung ist abgefahren und schon sehr in eine Richtung fixiert bzw. ausgerichtet.

    Wir haben eine Belastung von unter 1000 € im Monat (ca. 400€ Zinsen & 600€ Tilgung) und eine Zinssicherheit von noch 8 1/2 Jahren zu einem Topzins (im Mix ca. 1%)
    und weitere 5 Jahre zu einem Zins von 2,35%.
    Durch gute Job`s können wir jeden Monat über 1000 € zur Seite legen.

    Es sollte somit zu schaffen sein in 20 Jahren das Haus abbezahlt zu haben. :-)

    Danke für Deine Beiträge und Unterstützung.
    Ich werde versuchen etwas runterzufahren.

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