Grundschuld.... erster Rang .... 2 Rang

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  1. Avatar von Honey1979
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    Standard Grundschuld.... erster Rang .... 2 Rang

    Guten Tag allerseits,
    folgende Frage kann ich mir nicht beantworten.

    Herr Meier möchte ein Anlageobjekt erwerben.
    Finanzierung 110 %

    Absichern möchte er es mit seinem Einfamilienhaus.

    Vor 13 Jahren erworben mit einer Grundschuld von 200 K für die Bank X

    Restschuld derzeit 60 K Restlaufzeit = 2 Jahre

    Die Finanzierung des neuen Objektes erfolgt über Bank Y

    Bank y soll das neue Objekt mit 130 K besichern auf das bestehende Einfamilienhaus.

    Wie genau geht das vor sich ?

    Bank x hat ja eine bestehende Grundschuld von 200 K im ersten Rang eingetragen , woraus nur noch 60 K zu zahlen sind.

    Wie macht Bank Y nun die Besicherung ?

    Werden zunächst die 140 K an Grundschuld gelöscht und die 130 K im 2 ten Rang eingetragen ?

    Oder kommen die 130 K in den 2 ten Rang und die 200 K bleiben im ersten Rang bestehen ?

    Ich kann mir kaum vorstellen das Bank y die Absicherung im 2 ten Rang ausreicht, auch wenn im ersten Rang von den 200 K bereits 140 K abgezahlt sind.

    Mit der bestehenden Grundschuld könnte der Hausbesitzer ja dann bei Bank X jederzeit sein Darlehen wieder auffüllen….

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundschuld.... erster Rang .... 2 Rang

    Neue Bank Y kommt in den Nachrang und verlangt Löschung der freien Grundschuldteile von Bank X.
    Oder wenn Grundschuld über EUR 200.000 bestehen bleibt erfolgt sofort von Bank Y an Bank X Anzeige Rückgewähransprüche oder Einmalvalutierungserklärung.
    Dann kann die Bank X die Grundschuld über EUR 200.000 nicht neu valutieren, bzw. die freien Grundschuldteile über EUR 60.000 für ein neues Darlehen verwenden.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Grundschuld.... erster Rang .... 2 Rang

    ????

    Die freien Grundschuldteile nach den 60.000 Euro (dem valutierenden Betrag) werden an die Bank die das Geld bereit stellt abgetreten. Da wird nichts gelöscht und ob die Einmalvalutierungserklärung abgegeben werden muss hängt von der Auswahl der neuen Bank und dem Beleihungsauslauf ab. Zwingend muss das nicht erforderlich sein.

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