Kündigung durch Arbeitgeber

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  1. Avatar von Farfallina
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    Standard Kündigung durch Arbeitgeber

    Liebes Forum,

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Ich arbeitete bisher als Angestellte in Teilzeit. Vor kurzem erhielt mein Betrieb die Nachricht, dass die Filiale geschlossen werden muss.
    Um mich weiterzubeschäftigen, wurde ich vor die Wahl gestellt: Jeden Tag eine ca. 3-stündige Pendelzeit in Kauf zu nehmen, um in einer anderen Filiale weiterarbeiten zu können oder eine betriebsbedingte Kündigung in Kauf zu nehmen.

    Das Pendeln kommt für mich unter den gebotenen Umständen nicht in Frage. Somit einigten die Personalbetreuerin und ich uns mündlich auf eine betriebsbedingte Kündigung, die zum 30.9. wirksam werden soll. Da die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat beträgt, darf mir die fristgerechte Kündigung erst Ende August zukommen.

    Man muss dazu sagen, dass diese Entwicklungen leider unter eher unschönen Bedingungen und schlechter Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern stattfanden. Nach viel Hin und Her, psychischem Stress und Ärger bin ich nun froh, dass wir diese Einigung getroffen haben, denn unter gegebenen Umständen würde ich gar nicht mehr weiterarbeiten wollen. Die ganze Situation ist ein Chaos und keiner weiß mehr, was der andere tut. Auch auf das Team-Klima hat es sich negativ ausgewirkt.

    Nun frage ich mich, was passieren würde, wenn meine Vorgesetze "vergisst", mir fristgerecht zu kündigen? Kann eine bisher nur mündlich ausgesprochene Kündigung wieder zurückgenommen werden? Z.B. weil nun bemerkt wird, dass doch mehr Leute benötigt werden als ursprünglich angedacht?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu Auskunft geben kann!
    Vielen lieben Dank im Voraus!

    Farfallina

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Kündigung durch Arbeitgeber

    Arbeitsverhältnisse können nur schriftlich gekündigt werden

  3. Avatar von Farfallina
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    Standard AW: Kündigung durch Arbeitgeber

    Du meinst, es wäre von Seiten des Arbeitgebers in Ordnung, doch nicht zu kündigen, obwohl man sich gemeinsam so geeinigt hat? Ich muss mich ja schließlich auch darauf einstellen können, was Sache ist...

  4. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Kündigung durch Arbeitgeber

    Was heißt 'in Ordnung'? Fakt ist, dass es keine mündliche Kündigung gibt. Wenn Du sicher gehen willst, lass Dir die Kündigung schriftlich geben. Das geht auch jetzt bereits zum 30.09.

  5. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Kündigung durch Arbeitgeber

    Zitat Zitat von Farfallina
    Somit einigten die Personalbetreuerin und ich uns mündlich auf eine betriebsbedingte Kündigung, die zum 30.9. wirksam werden soll. Da die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat beträgt, darf mir die fristgerechte Kündigung erst Ende August zukommen.

    Nun frage ich mich, was passieren würde, wenn meine Vorgesetze "vergisst", mir fristgerecht zu kündigen? Kann eine bisher nur mündlich ausgesprochene Kündigung wieder zurückgenommen werden? Z.B. weil nun bemerkt wird, dass doch mehr Leute benötigt werden als ursprünglich angedacht?
    Eine Kündigung kann auch länger als einen Monat in der Zukunft liegen - der eine Monat ist ja nur das Minimum (die gesetzliche Kündigungsfrist hängt ja von deiner Betriebszugehörigkeit ab - bei einem Monat sind das mehr als 2 Jahre und weniger als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit?) - ist ja nicht zu deinem Nachteil.
    Denke dran dich 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden - sonst kann es Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld geben.
    Gibt es bei der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung? (Nicht zu billig von der Arbeit trennen lassen.)

  6. Avatar von linda1974
    linda1974 ist offline

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    Standard AW: Kündigung durch Arbeitgeber

    Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ausschließlich in Schriftform mit Zugangsnachweis wirksam.

  7. Avatar von Ex-Studentin
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    Standard AW: Kündigung durch Arbeitgeber

    Sobald du die Kündigung erhalten hast, musst du dich arbeitslos melden (innerhalb von 3 Tagen) bzw. 3 Monate vorher, wenn du wesentlich früher gekündigt wirst.
    Wie meine Vorredner bereits gesagt haben: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    Du kannst auch jetzt bereits nach Alternativen schauen und eigenständig vor dem 30.9. kündigen.

  8. Avatar von Lelanna
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    Standard AW: Kündigung durch Arbeitgeber

    § 623 BGB besagt, dass eine Kündigung immer schriftlich einhergehen soll und mündlich nicht zulässig ist.

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