WohnRiester / Wohnförderkonto / Dauerzulagenantrag

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  1. Avatar von msj
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    Standard WohnRiester / Wohnförderkonto / Dauerzulagenantrag

    Hallo,

    ich habe eine ETW gekauft und diese über einen Wohnriester Kombikredit (LBS-Wohnriester Finanzierer) finanziert. Hört sich erst einmal alles ganz gut an und mittlerweile habe ich Bedenken und Fragen, die mir bisher niemand beantworten konnte. (Im September habe ich einen Termin mit einem LBS-Wohnriester Profi) Vorab möchte ich mich aber gerne informieren.


    Diesen Vertrag habe ich jetzt und ich denke ich komme dort auch nicht raus. Nun also meine Fragen oder Ideen dazu.


    Ich weiß, ich kann Ausgaben bezüglich des Wohnriesters in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, usw.


    Bisher habe ich keine Einkommenssteuererklärung gemacht und bin auch nicht dazu verpflichtet. (Kann aber noch 4 Jahre rückwirkend also alles tutti)


    Was geht auf dieses fiktive Wohnförderkonto? Ich zahle momentan Betrag X auf den Bausparvertrag ein, ein Teil Zinsen, ein Teil Ansparen, geht beides auf das Wohnförderkonto und wird sofort mit den 2 % verzinst?


    Was passiert, wenn ich weiterhin keine Einkommenssteuererklärung mache und die Steuervorteile nicht geltend mache? Werden dann meine Anzahlungen trotzdem mit 2% verzinst und muss ich dieses dann bei Renteneintritt zahlen? (wäre dann ja doppelt gezahlt quasi).


    Was passiert wenn man dem Dauerzulagenantrag wiederspricht? Klar, dann kommen die 154Euro jährlich an Förderung nicht mehr bei mir an. Aber was sind die weiteren Auswirkungen?

    Was passiert, wenn ich die Immobilie verkaufen oder vermieten will, was muss ich dann zurückzahlen oder was für Konsequenzen ergeben sich?


    Kann man das Wohnförderkonto einsehen?


    Ich habe massive Bedenken, dass ich im Alter dann vor einem riesen Schuldenberg stehe und würde daher gerne einfach nur den Bausparvertrag nutzen aber das Wohnförderkonto möglichst meiden. Zulagen und Steuervorteile würde ich ebenfalls nicht berühren wollen, wenn es für mich vorteilhaft ist.


    Das es blöd war diesen Vertrag abzuschließen weiß ich nun auch und auch mein Bauchgefühl sagt mir das. Nun muss ich halt versuchen das Beste draus zu machen.




    Ich bin momentan ziemlich verwirrt, im Internet finde ich auch nichts für mich verständliches und hoffe daher hier Hilfe zu finden.


    Liebe Grüße
    msj


  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: WohnRiester / Wohnförderkonto / Dauerzulagenantrag

    Du verstehst nichts von Finanzierungen und willst nicht erkennen, warum Wohnriester beim TE alleine auch deswegen nichts in einer Finanzierung zu suchen hat!! Alleine endfälliges Darlehen, dann der Tarif der LBS, das ausgwählte Konstrukt damals. Da kommt zu der Auswahl Wohnriester alles zusammen, was erkennen lässt, was ggf. Vorteilen wie Zulagen und Steuervorteilen an negativen in Kauf genommen werden muss, als dass sich das alles anders besser lösen lässt!!

    Ich wähle doch für das beste Finanzierungskonzept nicht das Konzept aus, wo ich Riester mit reinqutsche und mich auf Varianten beschränke, wo ich Riester mit unter bekomme!

    Riester läuft nebenher, verursacht keine nachgelagerte Versteuerung, beschränkt meine Nutzung und Verwertung der Immobilie nicht, die Finanzierung bleibt eigenständig, fertig aus!

    Alleine schon wie du mir erklären willst, was der §489 BGB aussagt, bzw. dass es diesen gibt! Lächerlich, einfach lächerlich! Willst mich aber kennen, tust so als hättest du meine Unwissenheit erkannt, erkannt wie ich was meine! Junge, Junge, Junge, da habe ich schon andere Füchse kennengelernt!! In der Zeit wo du dir das alles ausgedacht und geschrieben hast, hättest du mal lieber deine Frau zum Italiener einladen sollen

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: WohnRiester / Wohnförderkonto / Dauerzulagenantrag

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Du spekulierst ob meiner Aussagen!! Könnte man verstehen,
    Ich spekulierte nicht, ich habe gut analysiert und argumentiert.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ... liest sich so usw, um dann exakt das zu bestätigen, was ich geschrieben habe!
    Absolut nicht, das von dir gezogene Fazit "Bei mir bleibt dieser Riesterquatsch selbstverständlich weiterhin aussen vor!" kann ich so nicht bestätigen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hattest du Langeweile???
    Den kenne ich schon. Wenn die fachliche Argumente ausgehen, dann wird man persönlich.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Grundlegende Dinge bzw. Grundkenntnisse sprichst du mir ab! Das ist schon fast ungeheuerlich! Ungeheuerlich!
    Ich würde mich hüten Dir Grundkenntnisse abzusprechen. Woraus schließt Du das? Zumal ich nicht einer von denen bin, die ständig schreiben, dass andere keine Ahnung haben.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich weiß also nicht wann das fiktive Wohngeldkonto angestoßen wird? Was dem Konto zugeführt wird?
    Deine folgende Aussage bezüglich der von Dir angesprochenen Entnahme im Zweijahresrhythmus lässt diese Vermutung zu.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Idee, alle 2 Jahre eine Entnahme aus einer Riestersparplan als Sondertilgung einzusetzen, was das Wohnförderkonto nicht aktiviert, ...
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Riester bleibt aussen vor!
    Der Holzkopf sollte nicht unbedingt eine Beleidigung sein, er sollte nur Deiner Sturheit Ausdruck verleihen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Auch deine überflüssige - indirekte Bestätigung - meiner Aussagen änder natürlich daran nichts!
    Der Vollständigkeit halber muss ich fairerweise auch treffliche Argumente bestätigen. Dass Du Dich nun daran klammerst, beweist Deinen Hang zur Pauschalierung.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Du verstehst nichts von Finanzierungen
    Analog "Du hast keine Ahnung". Ich habe dreimal neu gebaut, mein derzeitiger Festzins bis 2026 für ursprünglich 500.000 € ist < 1 %. Die bei UniFonds angelegten Riesterverträge werde ich, weil einmal nur ca. 12.000 € und zum anderen nur ca. 8.000 €, in 2018 und 2019 auf 70 % reduziert der Einmalversteuerung zuführen. Die fällige Steuer ist allemal niedriger die erhaltenen Zulagen. Eine Verzinsung des WoFöKto gibt es nicht, da die Entnahme mit Beginn der Auszahlungsphase beginnt.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ...und willst nicht erkennen, warum Wohnriester beim TE alleine auch deswegen nichts in einer Finanzierung zu suchen hat!! Alleine endfälliges Darlehen, dann der Tarif der LBS, das ausgwählte Konstrukt damals.
    Du kennst weder die familiären noch die finanziellen Verhältnisse des TS und urteilst pauschal gegen Riester? Dass ich über die Bedingungen des LBS-Vertrags wenig aussagen kann, schrieb ich bereits, aber das Konzept als solches darf man nicht verteufeln.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Da kommt zu der Auswahl Wohnriester alles zusammen, was erkennen lässt, was ggf. Vorteilen wie Zulagen und Steuervorteilen an negativen in Kauf genommen werden muss, als dass sich das alles anders besser lösen lässt!!
    Dann liste mal die vermeintlichen Vor- und Nachteile tabellarisch auf!
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich wähle doch für das beste Finanzierungskonzept nicht das Konzept aus, wo ich Riester mit reinqutsche und mich auf Varianten beschränke, wo ich Riester mit unter bekomme!
    Du kennst nicht seine persönlichen Verhältnisse. Woher willst Du wissen, dass der Riester da nicht reinpasst, der TS schrieb z. B.
    4. Wenn ich also eine andere Riesterförderung nutze fehlt das Geld ja an der jetzigen Stelle.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Riester läuft nebenher, verursacht keine nachgelagerte Versteuerung,
    Wieder so ein Hammer: Riester, sofern er nicht förderschädlich gekillt wird, führt immer zur nachgelagerten Verteuerung. Gerechterweise wird diese beim Wohnriester über das WoFöKto sichergestellt. Bei jeder anderen Riesteranlage muss der Zinsgewinn des geförderten Guthabens verzinst werden. Folgerichtig muss auch der Gewinn aus der Zinsersparnis des zur Tilgung entnommenen Guthabens verzinst werden. Hier sogar mit dem Vorteil das dieser Gewinn bei 2 % gekappt wird. Bei einem Darlehenszins von 6 % würde man faktisch nur 2 % als Gewinn versteuern müssen. Das Problem Verzinsung des WoFöKto ist doch nur der aktuellen Niedrigzinsphase geschuldet. Wobei man selbst heute wenig längerfristige Angebote unter 2 % bekommt.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ...beschränkt meine Nutzung und Verwertung der Immobilie nicht, die Finanzierung bleibt eigenständig, fertig aus!
    Du als Finanzvermittler musst doch wissen, dass die Einbeziehung der Riesterförderung die Belastung der Bauherrn verringert.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Alleine schon wie du mir erklären willst, was der §489 BGB aussagt, bzw. dass es diesen gibt! Lächerlich, einfach lächerlich!
    Mir ist bekannt, dass Du den § 489 BGB kennst. Aber an der besagten Stelle
    Zitat Zitat von noelmaxim
    2) Ändern kannst du das Finanzierungskonzept nicht mehr, aber natürlich bei Auslauf deiner Zinsfestschreibung in 15 Jahren bei Zuteilung deines Bausparvertrages auf den Einsatz des Guthabens zur Tilgung verzichten und die Restschuld nach Einsatz Bauspardarlehen anderweitig zurück führen.
    lässt Du den TS in dem Glauben, er könne erst nach 15 Jahren etwas tun. Wenn Du Dich als miserabler Kreditvermittler angesprochen fühlst, dann ist das Dein eigenes Empfinden. Ich habe es pauschal angesprochen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    In der Zeit wo du dir das alles ausgedacht und geschrieben hast, hättest du mal lieber deine Frau zum Italiener einladen sollen
    Zu der späten Stunde treibt man seine Frau nicht aus dem Haus.

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