ich habe eine ETW gekauft und diese über einen Wohnriester Kombikredit (LBS-Wohnriester Finanzierer) finanziert. Hört sich erst einmal alles ganz gut an und mittlerweile habe ich Bedenken und Fragen, die mir bisher niemand beantworten konnte. (Im September habe ich einen Termin mit einem LBS-Wohnriester Profi) Vorab möchte ich mich aber gerne informieren.
Diesen Vertrag habe ich jetzt und ich denke ich komme dort auch nicht raus. Nun also meine Fragen oder Ideen dazu.
Ich weiß, ich kann Ausgaben bezüglich des Wohnriesters in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, usw.
Bisher habe ich keine Einkommenssteuererklärung gemacht und bin auch nicht dazu verpflichtet. (Kann aber noch 4 Jahre rückwirkend also alles tutti)
Was geht auf dieses fiktive Wohnförderkonto? Ich zahle momentan Betrag X auf den Bausparvertrag ein, ein Teil Zinsen, ein Teil Ansparen, geht beides auf das Wohnförderkonto und wird sofort mit den 2 % verzinst?
Was passiert, wenn ich weiterhin keine Einkommenssteuererklärung mache und die Steuervorteile nicht geltend mache? Werden dann meine Anzahlungen trotzdem mit 2% verzinst und muss ich dieses dann bei Renteneintritt zahlen? (wäre dann ja doppelt gezahlt quasi).
Was passiert wenn man dem Dauerzulagenantrag wiederspricht? Klar, dann kommen die 154Euro jährlich an Förderung nicht mehr bei mir an. Aber was sind die weiteren Auswirkungen?
Was passiert, wenn ich die Immobilie verkaufen oder vermieten will, was muss ich dann zurückzahlen oder was für Konsequenzen ergeben sich?
Kann man das Wohnförderkonto einsehen?
Ich habe massive Bedenken, dass ich im Alter dann vor einem riesen Schuldenberg stehe und würde daher gerne einfach nur den Bausparvertrag nutzen aber das Wohnförderkonto möglichst meiden. Zulagen und Steuervorteile würde ich ebenfalls nicht berühren wollen, wenn es für mich vorteilhaft ist.
Das es blöd war diesen Vertrag abzuschließen weiß ich nun auch und auch mein Bauchgefühl sagt mir das. Nun muss ich halt versuchen das Beste draus zu machen.
Ich bin momentan ziemlich verwirrt, im Internet finde ich auch nichts für mich verständliches und hoffe daher hier Hilfe zu finden.
Ich gehe mal stark davon aus, dass du das klassische LBS Konstrukt hast:
Endfälliges Darlehen ggf plus Annuitätendarlehen
Zusätzlich ein Riesterbausparer, der dann das endfällige Darlehen ablösen soll.
Wann hast du das finanziert? Abschlussdatum?
Zu deinen Fragen:
1. Nein, die Zahlungen auf den Bausparvertrag gehen nicht aufs Wohnförderkonto. Erst, wenn du diesen Vertrag zur Tilgung des Kredites nutzt, wird das WFK mit der Tilgung gefüllt und ab dann mit 2%pa verzinst.
2. siehe 1.und 6.
3.
4. Bei Verkauf/Vermietung hast du die Möglichkeit, eine neue eigengenutzte Immobilie zu erwerben oder aber das geforderte Guthaben anderweitig auf einen neuen Riestervertrag einzuzahlen. Dafür gibt es Fristen.
5. keine Ahnung, vermutlich geht das irgendwo.
6. Du wirst da vermutlich nicht mehr raus kommen, die Steuervorteile und Zulagen solltest du entsprechend nutzen. Das tut dir aktuell vermutlich nicht mehr weh. In den Vertragsunterlagen dufte auch erwähnt sein, dass diese Förderungen eingehen müssen. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Abgeschlossen wurde das Ganze 2015 und geht 2030 in die Zuteilung.
1. Trifft dann immer noch? Das würde heißen, je mehr ich bis 2030 spare und auf den Bausparvertrag einzahle, desto weniger geht auf das Wohnförderkonto und desto weniger muss später besteuert werden?
Im Vertrag heißt es: "Bei förderungskonformer Verwendung werden das Bausparguthaben sowie die geförderten Tilgungsleistungen auf einem verzinslichen Wohnförderkonto als Bemessungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung erfasst." Das hört sich für mich so an, als wenn ab 2015 das auf dem Bausparvertrag vorhandene Guthaben verzinst wird.
4. Wenn ich also eine andere Riesterförderung nutze fehlt das Geld ja an der jetzigen Stelle. Aber welches Geld? Die Zulagen? Die eventuellen Steuervorteile oder aber meine ganzen Einzahlungen?
6. Steuervorteile sind jetzt schön und gut, wenn ich die aber vermeide um später keine vielleicht 200 Euro pro Monat zahlen zu müssen, ist das auch ok.
Letztendlich möchte ich das Beste aus meinem Vertrag machen. Wenn dann etwas Lehrgeld anfällt ist das auch zu verkraften.
Was mich halt sehr verunsichert ist, dass mir bisher weder Bankberater, noch Finanzamt meine Fragen beantworten konnte. Und die Unsicherheit über einen späteren riesigen Schuldenberg schrecken ab. (Jap, die Gedanken hätte ich mir vorher machen soll... )
Hallo msj, so wie es dir geht, geht es vielen Verbrauchern, leider, für mich unfassbar seine Lebensinvestition so - im Bezug auf Verständnis zu der Finanzierung - finanziert zu haben.
Du hast ja demnächst einen Termin mit einem Profi, ich denke der wird dir dann, so er es selber begriffen hat, genau deine Fragen beantworten können.
Von mir so viel vorab:
1) Dein angespartes Guthaben - welches zu den Zulagen dem Tilgungskapital entspricht - wird nach Zuteilung des BSV und Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens dem Wohnförderkonto zugeführt und mit 2% jährlich fiktiv bis zum Rentenbeginn verzinst. Auch die Tilgungen nach Zuteilung sind zu beachten. Diese aufgelaufenden Zinsen kannst du dann mit 30% Erlass sofort zurück führen, oder aber eben bis zu deinem 85. Lebensjahr entsprechend deiner Steuerprogression - vereinfacht dargestellt - zurück führen. Sollte sich neben der Zulage noch ein Steuervorteil ergeben, steht dieser ihnen separat zur Verfügung, nehmen sie aber die Zulage in Anspruch, da sie den Dauerzulagenantrag gestellt haben, wird wie gesagt das Wohnförderkonto aktiv, da diese Zulagen in ihrem Wohnriestervertrag gezahlt werden und der Wohnriester inkl. dem Guthaben und dem Bauspardarlehen die Hypothek, das Vorfinanzierungsdarlehen ablöst.
2) Ändern kannst du das Finanzierungskonzept nicht mehr, aber natürlich bei Auslauf deiner Zinsfestschreibung in 15 Jahren bei Zuteilung deines Bausparvertrages auf den Einsatz des Guthabens zur Tilgung verzichten und die Restschuld nach Einsatz Bauspardarlehen anderweitig zurück führen. Was du dann gekonnt hast zeigt auch - aber nicht nur damit, da du ja nur Zinsen gezahlt hast - das dann vorherrschende Zinsniveau. Das gekaufte Bauspardarlehen kannst du dann in Anspruch nehmen, ohne dass das Wohngeldkonto eingerichtet wird, nicht aber das Guthaben, das kannst du dann in ein anderes Riesterprodukt umswitschen. Eine komplette Tilgung der Ursprungsschuld mit dem Guthaben findet dann nicht statt, entsprechend entsteht ein Zinsrisiko auf den Differenzbetrag, welches eigentlich mit Bausparmodellen ja zu 100% vermieden wird.
Das ist Flicken, Zinsrisiko einkaufen und das Tilgungskapital nicht zur Tilgung nach Zinsauslauf einzusetzen ist Murks, einfach schlecht. Lass sich vernünftig beraten und vor allem, auch wenn es bessere und sinnvollere Finanzierungsvarianten gibt - zumal du auch noch die Krücke Wohnriester der LBS ausgewählt hast - so einen Schaden wie du ihn dir jetzt ausmalst hast du nicht. Aus dem Vorhaben Wohnriester jetzt zu entzweihen entsteht möglicherweise ein größerer Schaden. Natürlich gibt es noch - wie angedeutet - die Möglichkeit nur das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, ein niedriges Zinsniveau vorzufinden und günstig anschlusszufinanzieren und eine gute Riesteranlage mit guter Rendite zu wählen, um dann bei Rentenbeginn die Restschuld mit 30 % des Auszahlungsbetrages abzugelten und die anderen 70% verrenten zu lassen.
Die Idee, alle 2 Jahre eine Entnahme aus einer Riestersparplan als Sondertilgung einzusetzen, was das Wohnförderkonto nicht aktiviert, wird die Finanzierungsform nicht hergeben, vor allem eine Änderung die LBS und die Sparkasse (so über diese das Vorfinanzierungsdarlehen gewährt wurde) nicht mehr mitmachen. Nach 10 Jahren und einer halnjährlichen Kündigungsfrist kannst du dir mit einem Experten Gedanken machen, das Konzept in Abhängigkeit zu dem Zinsniveau zu ändern. Möglicherweise macht es aber Sinn das Ding jetzt durch zu ziehen. So schlecht die Finanzierungsform, vor allem aber der Wohnriester der LBS auch ist (möglicherweise hast du ein gutes Angebot der Sparkasse bekommen und zahlst zumindest weniger Zinsen als andere in anderen Finanzierungsformen), ein Vermögen an Verlust wird es auch nicht und möglicherweise wird der Schaden größer, wenn du jetzt kopflos wirst und abwäige Entscheidungen triffst. Den Zug hast du damals verpasst, als es darum ging, die Finanzieurngsform zu verstehen und deshalb so auch zu wünschen.
Von mir hättest du dieses Modell nicht bekommen, so will ich deine Geschichte und deine Erfahungen zum einen dafür anführen wie schlecht man beraten wird, was für schlechte Finanzierungsvarianten auch angeboten werden und wie wenig teilweise die Verbraucher insbesondere bei der Sparkasse von dem verstehen, was die Sparkasse anbietet. Eines noch zur Kenntnis, eine Beruhigung ist das für dich nicht, du bist kein Einzelfall, so geht es leider vielen Verbrauchern.
ich habe mal vor ein paar Tagen ein Beispiel in einem Threat eingestellt, um mal ein Gefühl zu bekommen, was da im Alter auf einem zukommt. Ich denke das ist schon mal wichtig, um welche Größenordnung es da geht. Das ist nur ein pauschales Beispiel, aber eine grobe Richtung kann man erkennen.
"Hallo
Ich habe mal ein Beispiel gerechnet und hoffe, dass ich nix vergessen habe (Wenn doch bitte um Korrektur von den weiteren Teilnehmern):
Ich 1980 geboren und REnteneintrittsalter mit 67 Jahren.
Baubeginn 2017 und Darlehen 100.000€ mit mtl. 500€ Rate (Nom. 2% Zinssatz)
Riesterbausparvertrag mit 10.000€ gefördertes Guthaben.
Variante 1: Sofort mit 67 versteuern in einer Summe (30% Rabatt) = 59.000€ einmalig zu versteuern
Angenommener Grenzsteuersatz 30% = 17.800€
Variante 2: Ratierliche Versteuerung
4.711€ Jährlich zu versteuern.
Bei 30% Grenzsteuersatz = 1400€ pro Jahr
Und was nützt das Beispiel nun? Bei der Einmalbesteuerung wird der Grenzsteuersatz viel höher sein als bei der Jährlichen Besteuerung. Bei 2500€ Rente als Basis ist das eher 17% zu 3x%
Was sind das für Zahlen? Wie ist der Rechenweg?
Das Beispiel ist ziemlich schlecht ausgearbeitet und sollte nicht einmal als Basis für Korrekturen gepostet werden
Der Grenzsteuersatz kann natürlich niedriger sein bei der jährlichen Versteuerung. Angenommen er wäre bei 15% dann sind es halt 700€ Steuer pro Jahr.
Vor allem geht es um das Wohnförderkonto, welches das zu versteuernde Einkommen erhöht!
--- Man soll doch nur mal ein Gefühl dafür bekommen. Ob er Jetzt im Alter 17000€ oder 10000€ bezahlen muss. Die so schön angepriesenen Zulagen sind halt dadurch weg.
Berechnen muss man das natürlich dann individuell!
Für mich kommt es halt nicht in Frage, dass ich mit 67 Jahren dann alles was ich vorher an Steuervorteil bekommen habe, dann nachgelagert versteuere. Zumal ich gar nicht weiß, ob ich das finanziell kann!
Und ich denke so geht es vielen! min. 500-800€ Jährlich ans Finanzamt abzudrücken ist halt in der Rente auch nicht so toll!
Der KANN nicht nur niedriger sein, er ist es in 99,9999% der Fälle auch. Ausnahmen gäbe es wohl bei den Großverdienern.
Es tut mir Leid, aber auf der Basis "Gefühl" lässt sich nicht vernünftig über das Thema Riester diskutieren. Es gibt sicherlich viele Kritikpunkte, aber das was du da als Beispiel verkaufen willst ist tatsächlich kein Beispiel, sondern Quatsch.
Der KANN nicht nur niedriger sein, er ist es in 99,9999% der Fälle auch. Ausnahmen gäbe es wohl bei den Großverdienern.
Es tut mir Leid, aber auf der Basis "Gefühl" lässt sich nicht vernünftig über das Thema Riester diskutieren. Es gibt sicherlich viele Kritikpunkte, aber das was du da als Beispiel verkaufen willst ist tatsächlich kein Beispiel, sondern Quatsch.
Ach ja??
In dem Beispiel ist das Wohnförderkonto bei 84.805€ (Tilgung + Guthaben als Sparrechner mit 2% verzinsen) und dann ist es nicht mehr allzu schwer die Steuerlast auszurechnen!
Und das ist doch nicht unrealistisch?!?
Sollte das Darlehen Höher sein oder die Laufzeit länger ergibt sich entsprechend ein höher Betrag im Wohnförderkonto!
Um das beim TE zu ermitteln bräuchte man den Tilgungsplan!
Die Tilgung dann in einen Sparrechner eingeben und mit 2% Verzinsen. Dann hat man das Wohnförderkonto
PS: Egal wie man es hindreht es ist Käse!!!! Nur meine Meinung
In dem Beispiel ist das Wohnförderkonto bei 84.805€ (Tilgung + Guthaben als Sparrechner mit 2% verzinsen) und dann ist es nicht mehr allzu schwer die Steuerlast auszurechnen!
Und das ist doch nicht unrealistisch?!?
Sollte das Darlehen Höher sein oder die Laufzeit länger ergibt sich entsprechend ein höher Betrag im Wohnförderkonto!
Um das beim TE zu ermitteln bräuchte man den Tilgungsplan!
Die Tilgung dann in einen Sparrechner eingeben und mit 2% Verzinsen. Dann hat man das Wohnförderkonto
PS: Egal wie man es hindreht es ist Käse!!!! Nur meine Meinung
Vor einigen Tagen, als du dieses Beispiel zum Ersten Mal gepostet hast, hatte ich dann ja auch eine Beispiel gepostet, in dem man sehen konnte, das der Grenzsteuersatz deutlich unterschiedlich ausfällt.
Da frage ich mich dann schon, warum du dein Beispiel dann nochmal postest und als Argumentation verwendest...
Es soll einfach ein Gefühl entwickelt werden, wieviel ich im Alter zahlen muss! Später ist es nämlich zu spät.
In Fall 1 erhöht sich halt das zu versteuernde Einkommen in ersten Jahr der Rente um 59 TEUR + die Rente welche ja auch versteuert werden muss! (Einmalig versteuern)
In Fall 2 erhöht sich das zu versteuernde Einkommen in den nächsten 18 Jahren um 4.700€ + Rente (Jährliche Versteuerung)
Und selbst wenn im Fall 2 der Steuersatz "nur" 17% wäre (Was ich nicht glaube, da ja auch die Rente noch dazugerechnet wird), sind es immer noch 800€ Jährlich über 18 Jahre was an Steuer fällig wird!!
Und deswegen mag ich keinen Wohnriester!
Selbst konservativ gerechnet kommt da ein Haufen Geld zusammen, was ich in der Rente nicht mehr ausgeben will!!!
Natürlich bauchst du die steuerliche Bewertung, um einen Vergleich anzustellen.
Was nützt denn irgendein hingeschmiertes Beispiel, dessen Zahlen einer ersten Prüfung schon nicht stand halten? Was soll der Unsinn?
Glauben und behauten kannst du ja viel, aber das ändert nichts daran, dass deine Aussagen hier keinen Erkenntnisgewinn bringen und im Zweifel sogar schaden können.
Es geht nicht um Gefühle, sondern um Fakten.
Gib mal deine Daten in einen Rechner ein und nimm meinetwegen die Eckrente als Basis für deine steuerliche Betrachtung.
Es soll einfach ein Gefühl entwickelt werden, wieviel ich im Alter zahlen muss! Später ist es nämlich zu spät.
In Fall 1 erhöht sich halt das zu versteuernde Einkommen in ersten Jahr der Rente um 59 TEUR + die Rente welche ja auch versteuert werden muss! (Einmalig versteuern)
In Fall 2 erhöht sich das zu versteuernde Einkommen in den nächsten 18 Jahren um 4.700€ + Rente (Jährliche Versteuerung)
Und selbst wenn im Fall 2 der Steuersatz "nur" 17% wäre (Was ich nicht glaube, da ja auch die Rente noch dazugerechnet wird), sind es immer noch 800€ Jährlich über 18 Jahre was an Steuer fällig wird!!
Und deswegen mag ich keinen Wohnriester!
Selbst konservativ gerechnet kommt da ein Haufen Geld zusammen, was ich in der Rente nicht mehr ausgeben will!!!
Also ich bin ja auch kein Freund von Riester, aber man sollte schon sinnvoll argumentieren.
Man erhält durch die Zulagen ja quasi einen Tilgungszuschuss und kann jährlich bis zu 2.100 EUR von der Steuer absetzen und erhält darauf evtl. eine Steuerrückerstattung abzgl. der bereits gezahlten Zulagen. Die Steuerrückerstattung könnte man dann ja wieder in die Tilgung einfließen lassen. Somit zahlt man innerhalb der Finanzierung weniger Zinsen und ist auch früher mit der Rückzahlung fertig. Wenn man dadurch die Rückzahlungsdauer des Darlehens z. B. um 2 Jahre verkürzen kann, sind auf dem Wohnförderkonto auch bis zu 4.200 EUR weniger hinzugezählt und verzinst worden.
Wenn man jetzt von der jährlichen Steuerrückerstattung ständig in den Urlaub fahren würde, dann wäre das nach meinem Verständnis nicht im Sinne von Riester...
Je nach Konstellation kann es ja sein, dass der Grenzsteuersatz, mit dem man als Arbeitnehmer die 2.100 EUR absetzen kann, höher ist als der Grenzsteuersatz mit dem die nachgelagerte Besteuerung stattfindet. Das dumme ist halt, dass man nicht weiß was in 20 oder 30 Jahren ist, man kann es nur abschätzen bzw. nach aktueller Datenlage hochrechnen.
Es ist vielleicht auch relevant zu welchem Zinssatz man das Darlehen aufnehmen muss. Im Prinzip legt man ja die Steuerrückerstattung, wenn man sie denn wieder zur Tilgung verwendet, zum Darlehenszinssatz an, während der Betrag, den man jährlich absetzt und zum Wohnförderkonto hinzugefügt wird, mit 2 % verzinst wird.
Es ist halt insgesamt sehr komplex und hat auch einen spekulativen Anteil. Dem wird dein Beispiel halt nicht gerecht...
Riester an sich - insbesondere wie und von wem es verkauft wird - wird in einer Immobilienfinanzierung alleine schon nichts gerecht!!! Vor allem, dann noch vorfinanziert bei der Sparkasse und in die Krücke Wohnriester LBS rein??? Tikonteroga, was willst du denn da wo tilgen? Gar nichts wird getilgt, 10 oder 15 Jahre nicht!! Und weist du wie oft das Modell mit dem Sparplan (was Sinn machen kann) und den Auszahlungen alle 2 Jahre verkauft wird??? Vor allem gewünscht wird, wenn man es anbietet? Der Verbraucher rennt dann wieder zur Sparkasse, die erzählen dann geht so nicht und zack, der Verbraucher fängt wieder von vorne an oder was weiß ich.
Nein, so funktioniert Immobilienfinanzierung nicht und auch wenn Banker sich da einen aus dem Kreuz geleiert hat, in einem hat er Recht, dieser ganze Scheiß hinten dran, der auch in der Baratung noch verschwiegen wird. Da wird mit 2 Argumenten rumgefuchtelt, der scheinbar günstige Vorfinanzierungszins (da wird einem einer vorgegaukelt) und die tolle staatliche Förderung!!!
Verbraucher verstehen in der Regel die Immobilienfinanzierung im Detail als solches schon nicht, schon gar nicht die Finanzierungsmathematik, da wollt ihr diese Verbraucher alle noch mit steurlichem Scheiß irgendwann überfordern? Ungeachtet der Tatsache, dass viele Berater gar keine Ahnung von der Materie haben?
Und noch was, intellektuelle Verbraucher, nehmen wir mal den Mathematiker, lassen Riester komplett raus aus ihrem geamten Anlageportefolio und studierte, wohlmöglich mit Investmenterfahrung im Vermögensaufbau für das vorhandene Eigenkapital fangen doch nicht mit Riester in der Immobilienfinanzierung an! Mein Steuerberater z.B. schlägt die Hände über den Kopf zusammen, wenn er Riester im allgemeinen hört! Ganz dieser Meinung bin ich nicht, aber Riester hat in der Komplexitätr Immobilienfinanzierung nichts zu suchen und bei denjenigen, die sich Riester nebenbei leisten können schlage ich mit meinen Konzepten eh jede Riesterfinanzierung, denn die zeichnen das Produkt - als Beimischuing in ihrem Anlage-, und Absicherungsprotefolio nebenher!
Ach Herr Buhmann, wir wissen es doch jetzt so langsam wirklich alle.
Was Sie offensichtlich nicht verstehen, ist, dass Tikonteroga hier ein Beispiel gebracht hat und keine Empfehlung ausgesprochen hat.
Und wenn Sie davon ausgehen, dass intelligente Menschen Riester außen vor lassen: Vielen Dank für die Beleidigung. Reißen Sie sich mal zusammen, was ist denn das für ein arrogantes Benehmen?
Völlig falsche Interpretation! Zu dem, ich kann ihren Intellekt nicht beurteilen, auch ihren damaligen Beratungsstand und die Qualität nicht, will ich auch gar nicht und es war auch nicht meine Absicht dies als gesetzt zu bezeichnen. Es ging um meine Erfahrungen und umso untellektueller, umso weniger findet sich nunmal Riester in der Immobilienfinanzierung, bzw. wird dies gar gewünscht.
Egal was mir Tikonteroga präsentiert, ich finde das ja auch ok und gut, aber deshalb werde ich Riester weiterhin - aus mehrfach besagten Gründen - einer Immobilienfinanzierung aussen vor halten. Ganz bestimmt!
Egal was mir Tikonteroga präsentiert, ich finde das ja auch ok und gut, aber deshalb werde ich Riester weiterhin - aus mehrfach besagten Gründen - einer Immobilienfinanzierung aussen vor halten. Ganz bestimmt!
Ich wäre da mal nicht so vorlaut. In folgenden Fällen könnte ich mir die Einbeziehung des Riesterkapitals gut vorstellen:
1. Großfamilie, die in einem Riesterprodukt erhebliche Zulagen angesammelt hat
Diese kann möglicherweise nur unter Einbeziehung des Riestervertrages bauen, weil sie damit einen besseren Beleihungsauslauf mit geringeren Darlehenszinsen bekommen und die nachfolgenden Annuitäten mit den Zulagen besser schultern kann. Welcher Finanzierungsberater würde hier nein sagen?
2. Rentennahe Jahrgänge mit hoher Steuerförderung
Da die steuerliche Förderung 50 % der eigenen Einzahlung bringen kann und nie direkt ins Wohnförderkonto fließt, muss sie in der Auszahlungsphase auch nicht zusätzlich versteuert werden. Steuerpflichtig wird nur die förderfähige Einzahlung mit den Zulagen. Die fiktive Verzinsung läßt sich leicht vermeiden, wenn das angesparte Kapital erst mit Beginn der Auszahlungsphase wohnriesterlich eingesetzt wird.
3. Flexible Versteuerungsmöglichkeit
Das fiktive Wohnförderkonto ist doch gar nicht das große Problem, weil jede andere Riesteranlage genauso versteuert werden muss. Das Wohnförderkonto hat sogar noch den Vorteil, dass man auf Wunsch nur 70 % versteuern muss. OK, diese dann einmalig mit einem progressionsbedingt höherem Steuersatz. Die Einmalversteuerung kann aber ab der Auszahlungsphase in ein Jahr verlegt werden, in dem man wenig Einkünfte hat bzw. Ehepartner können zur Verminderung der Progression die Einmalverteuerung in zwei verschiedenen Jahren beanspruchen. Problematisch dabei ist die zweiprozentige Verzinsung des fiktiven Wohnförderkontos, vor allem dann, wenn wir vom Aufbau bis zur Versteuerung eine lange Laufzeit mit sehr niedrigen Zinsen haben.
4. Antizyklisches Verhalten
Bei einem Darlehenszins von 6 % würde der Darlehensnehmer diesen Zins für das zur Schuldentilgung eingesetzte Riesterkapital sparen. Zum Ausgleich müsste er bis zur Auszahlungsphase das ohnehin steuerpflichtige Riesterkapital mit bescheidenen 2 % hochzinsen. Nicht alle glauben an ein langfristiges Zinstief. Vor allem Finanzierungsvermittler verweisen ihre Kunden häufig auf steigende Zinsen.
Da z. B. ein Bausparvertrag bis zur Zuteilung eine relativ lange Vorlaufzeit hat, kann neben der augenblicklich günstigen Vorfinanzierung steuerlich gefördertes Eigenkapital aufgebaut und bei dann gestiegenen Zinsen mit dem dann erworbenen Darlehensanspruch zinssparend eingesetzt werden.
Wenn Du Noelmaxim Deine Kunden nicht mit diesem Scenario vertraut machst, dann ist Deine Beratungsleistung auch nur oberflächlich und pauschal.
Hallo msj, so wie es dir geht, geht es vielen Verbrauchern, leider, für mich unfassbar seine Lebensinvestition so - im Bezug auf Verständnis zu der Finanzierung - finanziert zu haben.
Du hast ja demnächst einen Termin mit einem Profi, ich denke der wird dir dann, so er es selber begriffen hat, genau deine Fragen beantworten können.
Viel schlimmer ist, dass auch jede Menge sogenannte Fachleute das Konstrukt Riester selbst nicht begreifen wollen.
Zitat von noelmaxim
1) Dein angespartes Guthaben - welches zu den Zulagen dem Tilgungskapital entspricht - wird nach Zuteilung des BSV und Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens dem Wohnförderkonto zugeführt und mit 2% jährlich fiktiv bis zum Rentenbeginn verzinst.
Nein, mit dem Guthaben wird nur das Vorfinanzierungsdarlehen abgelöst. Du wolltest sicher sagen, dass bei der ZFA gleichzeitig ein Wohnförderkonto angelegt wird auf welchem die gleiche Summe fiktiv verbucht wird. Da der DN durch die Tilgung definitiv Zinsen spart wird zum Ausgleich bis zur Auszahlungsphase das jeweilige Guthaben des WoFöKto mit 2 % hochgezinst. Der Beginn der Auszahlungsphase muss nicht mit dem Rentenbeginn identisch sein.
Zitat von noelmaxim
Auch die Tilgungen nach Zuteilung sind zu beachten. Diese aufgelaufenden Zinsen kannst du dann mit 30% Erlass sofort zurück führen, oder aber eben bis zu deinem 85. Lebensjahr entsprechend deiner Steuerprogression - vereinfacht dargestellt - zurück führen.
Falsch! Wenn Du mit zurückführen die Versteuerung und Auflösung des fiktiven WoFöKto meinst, dann solltest Du dazuschreiben, dass dies nicht nur für die Fiktivzinsen, sondern für die Gesamtsumme des WoFöKto gilt.
Zitat von noelmaxim
Sollte sich neben der Zulage noch ein Steuervorteil ergeben, steht dieser ihnen separat zur Verfügung,
bis hier richtig.
Zitat von noelmaxim
...nehmen sie aber die Zulage in Anspruch, da sie den Dauerzulagenantrag gestellt haben, wird wie gesagt das Wohnförderkonto aktiv, da diese Zulagen in ihrem Wohnriestervertrag gezahlt werden und der Wohnriester inkl. dem Guthaben und dem Bauspardarlehen die Hypothek, das Vorfinanzierungsdarlehen ablöst.
Was für ein Schmarrn! Das liest sich so, als gäbe es dann keine steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug) mehr. Und das WoFöKto wird nicht schon mit der Inanspruchnahme der Zulagen aktiv, sondern erst, wenn gefördertes Kapital zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wird. Im vorliegenden Fall geschieht dies mit der Ablösung der Vorfinanzierung.
Zitat von noelmaxim
2) Ändern kannst du das Finanzierungskonzept nicht mehr, aber natürlich bei Auslauf deiner Zinsfestschreibung in 15 Jahren bei Zuteilung deines Bausparvertrages auf den Einsatz des Guthabens zur Tilgung verzichten und die Restschuld nach Einsatz Bauspardarlehen anderweitig zurück führen.
Ist das keine Änderung des Finanzierungskonzepts? Und, warum kann der DN nicht schon mit der Zuteilung des Bausparvertrags aktiv werden. Vielleicht, weil ein miserablen Kreditvermittler ihm diese Option nicht eröffnet bzw. erklärt hat? Nach BGB kann man eine Zinsbindung > 10 Jahre mit 1/2-jähriger Kündigungsfrist zum Ablauf von dann 10 1/2 Jahren beenden. Und wenn der Bausparvertrag erst nach 15 Jahren zugeteilt wird, dann verkürzt sich die Fiktivverzinsung für das zur Schuldentilgung eingesetzte geförderte Guthaben um diese 15 Jahre. Wenn dann der DN bis zur Auszahlungsphase (Versteuerung der fiktiven Rente) nur noch wenige Jahre hat, dann fällt der Fiktivzins nicht groß ins Gewicht.
Zitat von noelmaxim
Was du dann gekonnt hast zeigt auch - aber nicht nur damit, da du ja nur Zinsen gezahlt hast - das dann vorherrschende Zinsniveau. Das gekaufte Bauspardarlehen kannst du dann in Anspruch nehmen, ohne dass das Wohngeldkonto eingerichtet wird, nicht aber das Guthaben, das kannst du dann in ein anderes Riesterprodukt umswitschen. Eine komplette Tilgung der Ursprungsschuld mit dem Guthaben findet dann nicht statt, entsprechend entsteht ein Zinsrisiko auf den Differenzbetrag, welches eigentlich mit Bausparmodellen ja zu 100% vermieden wird.
Warum sollte man bei gestiegenen Zinsen das Guthaben in ein anderes Riesterprodukt umswitchen? Damit ein Finanzvermittler wieder Provision bekommt und man selbst mit dem hohen Zins und zusätzlich dem neuen Riesterprodukt belastet wird?
Zitat von noelmaxim
Das ist Flicken, Zinsrisiko einkaufen und das Tilgungskapital nicht zur Tilgung nach Zinsauslauf einzusetzen ist Murks, einfach schlecht.
Das ist absolut widersprüchlich, denn wenn der Zins steigt, dann setze ich selbstverständlich das geförderte Guthaben ein. Was kostet denn mehr, die später fällig werdenden Steuern für die Fiktivzinsen oder der höhere Zins? Da der höhere Zins sofort fällig wird, fehlt dieses Geld sofort. Dagegen entwerten sich die erst viel später fällig werdenden Steuern durch die Inflation.
Zitat von noelmaxim
Lass sich vernünftig beraten und vor allem, auch wenn es bessere und sinnvollere Finanzierungsvarianten gibt - zumal du auch noch die Krücke Wohnriester der LBS ausgewählt hast - so einen Schaden wie du ihn dir jetzt ausmalst hast du nicht.
In Sachen Riester würde ich Dich aber nicht als Berater empfehlen.
Zitat von noelmaxim
Aus dem Vorhaben Wohnriester jetzt zu entzweihen entsteht möglicherweise ein größerer Schaden. Natürlich gibt es noch - wie angedeutet - die Möglichkeit nur das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, ein niedriges Zinsniveau vorzufinden und günstig anschlusszufinanzieren und eine gute Riesteranlage mit guter Rendite zu wählen, um dann bei Rentenbeginn die Restschuld mit 30 % des Auszahlungsbetrages abzugelten und die anderen 70% verrenten zu lassen.
Das hört sich schon vernünftiger an. Ist aber nur die Alternative, falls der Zins niedrig bleibt.
Zitat von noelmaxim
Die Idee, alle 2 Jahre eine Entnahme aus einer Riestersparplan als Sondertilgung einzusetzen, was das Wohnförderkonto nicht aktiviert,
Noch einmal: Sobald gefördertes Riesterguthaben zur Schuldentilgung selbst genutzten Wohneigentums verwendet wird, wird ein WoFöKto aufgebaut.
Zitat von noelmaxim
...wird die Finanzierungsform nicht hergeben, vor allem eine Änderung die LBS und die Sparkasse (so über diese das Vorfinanzierungsdarlehen gewährt wurde) nicht mehr mitmachen. Nach 10 Jahren und einer halnjährlichen Kündigungsfrist kannst du dir mit einem Experten Gedanken machen, das Konzept in Abhängigkeit zu dem Zinsniveau zu ändern. Möglicherweise macht es aber Sinn das Ding jetzt durch zu ziehen. So schlecht die Finanzierungsform, vor allem aber der Wohnriester der LBS auch ist (möglicherweise hast du ein gutes Angebot der Sparkasse bekommen und zahlst zumindest weniger Zinsen als andere in anderen Finanzierungsformen), ein Vermögen an Verlust wird es auch nicht und möglicherweise wird der Schaden größer, wenn du jetzt kopflos wirst und abwäige Entscheidungen triffst. Den Zug hast du damals verpasst, als es darum ging, die Finanzieurngsform zu verstehen und deshalb so auch zu wünschen.
Erst jetzt diese Einsicht?
Zitat von noelmaxim
Von mir hättest du dieses Modell nicht bekommen, so will ich deine Geschichte und deine Erfahungen zum einen dafür anführen wie schlecht man beraten wird, was für schlechte Finanzierungsvarianten auch angeboten werden und wie wenig teilweise die Verbraucher insbesondere bei der Sparkasse von dem verstehen, was die Sparkasse anbietet. Eines noch zur Kenntnis, eine Beruhigung ist das für dich nicht, du bist kein Einzelfall, so geht es leider vielen Verbrauchern.
So wie Du hier formulierst, können es Deine Kunden leider auch nicht verstehen.
Zitat von noelmaxim
Riester an sich - insbesondere wie und von wem es verkauft wird - wird in einer Immobilienfinanzierung alleine schon nichts gerecht!!! Vor allem, dann noch vorfinanziert bei der Sparkasse und in die Krücke Wohnriester LBS rein???
Den LBS-Wohnriestervertrag kann ich zwar nicht beurteilen, aber ich weiß dass die Sparkassen häufig sehr gute Finanzierungskonditionen feilbieten. Und warum soll man beim aktuellen Zinssatz nicht vorfinanzieren?
Zitat von noelmaxim
Tikonteroga, was willst du denn da wo tilgen? Gar nichts wird getilgt, 10 oder 15 Jahre nicht!!
Woher weißt Du, dass der Wohnriester das einzige Dahrlehen des DN ist? Und wenn es so ist, dann kann der DN den Bausparer über den jährlichen Förderhöchstbetrag (2.100 € abzüglich Zulagen) hinaus besparen. Dies hat dann die Vorteile, dass der Vertrag schneller zugeteilt wird und dass, das überzahlte Guthaben nicht im WoFöKto verbucht wird. Dumm nur, wenn die Zinsbindung länger läuft.
Zitat von noelmaxim
Und weist du wie oft das Modell mit dem Sparplan (was Sinn machen kann) und den Auszahlungen alle 2 Jahre verkauft wird??? Vor allem gewünscht wird, wenn man es anbietet? Der Verbraucher rennt dann wieder zur Sparkasse, die erzählen dann geht so nicht und zack, der Verbraucher fängt wieder von vorne an oder was weiß ich.
Noch einmal: Sobald man gefördertes Riesterguthaben zur Schuldentilung eines selbstgenutzten Eigenheims entnimmt wird ein fiktives WoFöKto angelegt und mit zwei % verzinst. Da dies bei dem von Dir favorisierten Modell alle zwei Jahre geschieht, hat der Kunde eine längere Fiktivverzinsung. Und Du hast Dich doch eindeutig dagegen ausgesprochen.
Zitat von noelmaxim
Nein, so funktioniert Immobilienfinanzierung nicht und auch wenn Banker sich da einen aus dem Kreuz geleiert hat, in einem hat er Recht, dieser ganze Scheiß hinten dran, der auch in der Baratung noch verschwiegen wird. Da wird mit 2 Argumenten rumgefuchtelt, der scheinbar günstige Vorfinanzierungszins (da wird einem einer vorgegaukelt) und die tolle staatliche Förderung!!!
Ganz im Gegenteil, so funktioniert es. Man muss alle Alternativen aufzeigen.
Zitat von noelmaxim
Verbraucher verstehen in der Regel die Immobilienfinanzierung im Detail als solches schon nicht, schon gar nicht die Finanzierungsmathematik, da wollt ihr diese Verbraucher alle noch mit steurlichem Scheiß irgendwann überfordern? Ungeachtet der Tatsache, dass viele Berater gar keine Ahnung von der Materie haben?
Jetzt muss ich Dir ausnahmsweise mal recht geben. Aber das ist doch der große Vorteil der Berater, weil sie dann jeden Dreck verkaufen können. Und mangels eigener Erkenntnis nicht mal ein schlechtes Gewissen beommen müssen.
Zitat von noelmaxim
Und noch was, intellektuelle Verbraucher, nehmen wir mal den Mathematiker, lassen Riester komplett raus aus ihrem geamten Anlageportefolio und studierte, wohlmöglich mit Investmenterfahrung im Vermögensaufbau für das vorhandene Eigenkapital fangen doch nicht mit Riester in der Immobilienfinanzierung an!
Für diesen Personenkreis ist er auch nicht geschaffen.
Zitat von noelmaxim
Mein Steuerberater z.B. schlägt die Hände über den Kopf zusammen, wenn er Riester im allgemeinen hört! Ganz dieser Meinung bin ich nicht, aber Riester hat in der Komplexitätr Immobilienfinanzierung nichts zu suchen und bei denjenigen, die sich Riester nebenbei leisten können schlage ich mit meinen Konzepten eh jede Riesterfinanzierung, denn die zeichnen das Produkt - als Beimischuing in ihrem Anlage-, und Absicherungsprotefolio nebenher!
Vermutlich kennt Dein Steuerberater den Riester weniger als Du selbst.
Zitat von noelmaxim
Alles berücksichtigt, im übrigen alles graue Theorie!
Das darf bezweifelt werden.
Zitat von noelmaxim
Bei mir bleibt dieser Riesterquatsch selbstverständlich weiterhin aussen vor!
Du spekulierst ob meiner Aussagen!! Könnte man verstehen, liest sich so usw, um dann exakt das zu bestätigen, was ich geschrieben habe! Hattest du Langeweile???
Grundlegende Dinge bzw. Grundkenntnisse sprichst du mir ab! Das ist schon fast ungeheuerlich! Ungeheuerlich! Ich weiß also nicht wann das fiktive Wohngeldkonto angestoßen wird? Was dem Konto zugeführt wird?
Riester bleibt aussen vor! Auch deine überflüssige - indirekte Bestätigung - meiner Aussagen änder natürlich daran nichts! Habe auch keine Lust mehr auf viel zusätzlichem Quatsch von dir weiter einzugehen.