folgende Situation: Ich bin besitzer eines EFH mit vermieteter Einliegerwohnung. Habe eine Finanzierung mit
Baustein Wohnriester abgeschlossen. Habe ich hier Nachteile bei der Steuererklärung, dass ich nur einen
begrenzten Betrag im Jahr als Werbungskosten absetzen kann? Die Wohnriestergeschichte läuft ja
unter Sonderausgaben.
Widerspricht sich Wohnriester und Vermietung nicht eigentlich?
Sinnvoll wären aus steuerlicher Sicht getrennte Darlehen für die einzelnen abgegrenzten Wohnungen gewesen.