Kann man beim Grundbuchamt eine Grundschuldlöschungsbewilligung vorlegen,
beantragt aber anstatt eine Löschung, die eingetragene Grundschuld auf einen anderen Gläubiger oder Sichselbst (Eigentümergrundschuld) umzutragen bzw. zu ändern ?
Oder welche Schritte wären nötig ?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
Bankkaufmann
Erfahrener Benutzer
20.05.2013
6.931
1
Bankkaufmann
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.05.2013
Ort
71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
Beiträge
6.931
Danke
519
1
AW: Umübertragung einer Grundschuld
Meines Wissens können Sie den Antrag beim Grundbuch formlos machen.
Für die Eintragung ist jedoch eine Bewilligung nach §29 GBO notwendig.
Also, dass ein Notar mit im Spiel ist.
Dieser kann ja dann auch den Antrag für Sie stellen.
Doch meines Wissen geht der ganze Prozess bis zur Umschreibung beim Grundbuchamt nicht ganz alleine ohne Bewilligung.
Deswegen wäre also eine Beteiligung durch einen Notar am besten.
Die Grundschuldlöschung ist von Stadt bewilligt worden. Die Stadt ist eine Hochheit, braucht normalerweise keinen Notar zur Beurkundung.
Bei Vorlage dieser amtlichen Löschungsbewilligung, ob zum Löschungsantrag trotzdem Notar erforderlich wird ?
Beabsichtigt wird jedoch keine Löschung, sondern Änderung des Grundschuldeintrages zu gunsten eines anderen Gläubigers.